Hallo, ich bin Regina Recht. Seit über 15 Jahren begleite ich die regulatorischen Wellenbewegungen im deutschen Energiemarkt. Wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) an den Stellschrauben der Netzentgeltsystematik dreht, geht es nicht nur um technische Details – es geht um die finanzielle Statik der Energiewende und die Frage, wer am Ende die Rechnung bezahlt.
Aktuell steht mit der AgNes-Reform (Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom) eine Zäsur bevor. Das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen BK4-24-041 geführt wird, zielt darauf ab, das bisherige System, das maßgeblich auf der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) basiert, grundlegend zu modernisieren. Doch der Teufel steckt, wie so oft in der Regulierung, im Detail der Kostenwälzung.
Warum sollte Sie das als Stadtwerk-Entscheider beschäftigen?
Vielleicht denken Sie: „Netzentgelte? Das macht die Fachabteilung.“ Doch AgNes ist Chefsache. Warum? Weil die geplante Reform die Kalkulationsgrundlage Ihres gesamten Vertriebs- und Netzgeschäfts verändert. Wenn die Kostenwälzung – also die Art und Weise, wie Kosten von den oberen Netzebenen (Übertragungsnetz) bis in die Niederspannung durchgereicht werden – reformiert wird, verschieben sich die Belastungen zwischen Industriekunden und Haushaltskunden massiv.
Für Stadtwerke bedeutet das: Ihre Wettbewerbsfähigkeit in der Fläche und die Akzeptanz der Strompreise bei Ihren Privatkunden stehen auf dem Spiel. Zudem müssen Sie Ihre IT-Systeme und Abrechnungsprozesse (Stichwort: EDIFACT/UTILMD) auf eine völlig neue Logik vorbereiten. Wer hier den Anschluss verliert, riskiert nicht nur regulatorische Compliance-Probleme, sondern auch wirtschaftliche Schieflagen in der Netzkalkulation.
Die Kostenwälzung: Der Logikbruch der kWh-basierten Systematik
Der Kern des aktuellen Streits zwischen Branche und Behörde liegt in der Methodik der Kostenwälzung. Bisher folgt die Systematik weitgehend dem Prinzip der Kostenreflexivität, wie es in § 21 Abs. 2 EnWG und detaillierter in den §§ 14 ff. StromNEV angelegt ist. Das bedeutet: Wer das Netz beansprucht, soll entsprechend der verursachten Kosten herangezogen werden.
Die BNetzA schlägt nun in ihren Orientierungspunkten eine kWh-basierte Kostenwälzung vor. Das klingt nach Vereinfachung, ist regulatorisch aber ein problematischer Logikbruch.
- Kostenreflexivität vs. Vereinfachung: Netzkosten sind primär Fixkosten, die durch die Vorhaltung von Leistung (kW) entstehen, nicht durch die durchgeleitete Arbeit (kWh). Eine reine Arbeitspreis-Wälzung entkoppelt die Entgelte von der physikalischen Realität des Netzausbaus.
- Die Niederspannungs-Falle: Durch die kWh-basierte Wälzung nach netzbezogenem Letztverbrauch werden überproportional Kosten in die Niederspannungsebene gedrückt. Da Haushaltskunden im Vergleich zu Industriekunden eine geringere Gleichzeitigkeit, aber eine stetige Abnahme aufweisen, drohen hier deutliche Mehrbelastungen.
Der BDEW fordert daher zu Recht eine kW-basierte Kostenwälzung. Nur so bleibt der Anreiz erhalten, die Spitzenlast zu begrenzen – ein zentraler Baustein für einen effizienten Netzbetrieb nach § 11 EnWG.
Die „externen“ Faktoren: EE-Kostenwälzung und § 14a EnWG
Wir dürfen AgNes nicht isoliert betrachten. Die BNetzA argumentiert, dass die Reform Tarifanomalien beseitigen soll. Doch wie in der Branche diskutiert wird, resultieren diese Anomalien oft aus politischen Eingriffen.
Ein prominentes Beispiel ist die EE-Kostenwälzung. Regionen mit hohem Ausbau an Erneuerbaren Energien leiden unter hohen Netzkosten. Hier hat die BNetzA bereits mit der Festlegung zur Entlastung von Regionen mit hohen Netzkosten durch den Zubau von Erneuerbaren Energien (BK4-23-0051) reagiert. Diese Systematik muss laut BDEW zwingend erhalten bleiben, da auch eine neue allgemeine Netzentgeltsystematik die regionalen Disparitäten nicht allein heilen kann.
Zudem kommt die Flexibilisierung nach § 14a EnWG ins Spiel. Die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wallboxen, Wärmepumpen) erfordert eine Netzentgeltsystematik, die Flexibilität belohnt, statt sie durch starre Wälzungsmechanismen zu bestrafen.
Komplexität der Umsetzung: Das Ende der Umspannebenen?
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Vorschlag der BNetzA, die abrechnungsrelevanten Umspannebenen abzuschaffen. In der Theorie reduziert dies die Komplexität (weniger Preisblätter). In der Praxis ist die Zuordnung zu den verbleibenden Spannungsebenen jedoch völlig ungeklärt.
Als Regulatorik-Expertin sage ich Ihnen: Ein Zieldatum zum 01. Januar 2029 für eine solche fundamentale Umstellung ist extrem ambitioniert, wenn nicht gar unrealistisch. Die prozessuale Umsetzung in der Marktkommunikation (MaBiS, GPKE) erfordert Vorlaufzeiten von mindestens 24 Monaten nach Vorliegen der finalen Festlegung. Da die finale Festlegung erst für Ende 2026 geplant ist, bleibt kaum Zeit für die technische Implementierung in den ERP-Systemen der Stadtwerke.
Die Forderung nach Transparenz: Wo ist das Gutachten?
Was mich als Analystin besonders stört: Die BNetzA stützt ihre Vorschläge auf Gutachten, die der Fachöffentlichkeit noch nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen. Insbesondere das Gutachten zur „Entwicklung und Bewertung einer allgemeinen Netzentgeltsystematik“ ist essenziell, um die Auswirkungen (Quantifizierung) der Reform zu verstehen.
Ohne diese Zahlenbasis ist die aktuelle Konsultation ein „Blindflug“. Wir fordern daher:
- Offenlegung der Gutachten: Die Branche muss die Wirkweise der Modelle validieren können.
- Intensiver Stakeholder-Dialog: Die Komplexität der Netzebenen-Verflechtung lässt sich nicht am grünen Tisch in Bonn allein lösen.
Zeitplan und Ausblick
Wie geht es weiter? Der Fahrplan der BNetzA ist getaktet:
- Q2 2026: Veröffentlichung der „Lessons Learned“ aus den bisherigen Konsultationen.
- Sommer 2026: Erster Festlegungsentwurf.
- Ende 2026: Finale Festlegung.
- Ab 2028/2029: Geplante Inkraftsetzung der neuen Systematik.
Fazit von Regina Recht
Die AgNes-Reform ist notwendig, um das veraltete System der StromNEV an die Anforderungen der Dezentralität und Dekarbonisierung anzupassen. Aber: Eine Reform, die die Kostenreflexivität zugunsten einer vermeintlichen Vereinfachung opfert, wird langfristig zu Fehlanreizen führen.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Betroffenheitsanalyse: Lassen Sie Ihre Netzplanung und das Controlling simulieren, wie sich eine Verschiebung der Kostenwälzung auf Ihre Preisblätter in der Niederspannung auswirken würde.
- Interessenvertretung: Unterstützen Sie die Forderungen der Verbände nach einer kW-basierten Wälzung und der Veröffentlichung der Gutachten.
- IT-Roadmap: Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnungssysteme flexibel genug sind, um den Wegfall von Umspannebenen oder neue Entgeltkomponenten ab 2029 abzubilden.
Regulierung ist kein Schicksal, sondern ein Prozess. Gestalten Sie ihn mit!
Quellen:
- EnWG § 21, § 21a, § 24
- StromNEV §§ 14-17
- BNetzA-Verfahren BK4-24-041 (AgNes)
- BNetzA-Festlegung BK4-23-0051 (EE-Entlastung)
- Stellungnahme des BDEW zur AgNes-Konsultation 2024