Wärmenetz

BEW-Förderrisiko 2026: Warum die Wärmenetz-Wende an der Haushaltskrise scheitert

Die regulatorische Abhängigkeit des Business-Case von stabilen Fördermitteln und der Preisregulierung

Kommentar von Regina Recht

BEW-Förderung 2025: Atempause für die Wärmewende, aber keine Entwarnung

Ein Kommentar von Regina Recht, Expertin für Energierecht

Die Verunsicherung war groß: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und den darauffolgenden Haushaltsdebatten blickten Kommunen und Stadtwerke mit Sorge auf die Zukunft der Wärmewende. Das zentrale Förderinstrument, die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW), schien auf der Kippe zu stehen. Doch der jüngste Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 sendet nun ein Signal der Entspannung. Ist die Finanzierung der Wärmenetze damit gesichert oder lauern die Risiken an anderer Stelle?

Das positive Signal: Geplante Milliarden für die BEW

Ein genauer Blick auf die Zahlen schafft zunächst Klarheit: Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht eine deutliche Aufstockung der BEW-Mittel auf 1,021 Mrd. Euro vor. Dies bestätigt eine Analyse von Rödl & Partner (2024) und unterstreicht den politischen Willen, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung weiterhin finanziell zu flankieren. Diese Mittel sind von existenzieller Bedeutung, denn der Aufbau und die Umrüstung von Wärmenetzen sind mit enormen initialen Investitionen verbunden.

Die Dimension der Aufgabe ist gewaltig: Schätzungen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zufolge könnten allein für den Ausbau und die Erweiterung der Netze sowie für neue Anschlussleitungen bis 2045 gut 70 Milliarden Euro erforderlich sein (Quelle: bpb.de). Die Herausforderungen liegen dabei nicht nur in der Errichtung neuer, klimaneutraler Erzeugungsanlagen wie Großwärmepumpen oder Geothermieanlagen. Ein wesentlicher Kostentreiber ist der Aufbau der Infrastruktur selbst, insbesondere die Verlegung neuer Trassenleitungen in dicht bebauten urbanen Gebieten. Für einen wirtschaftlichen Betrieb ist zudem eine hohe Anschlussdichte zwingend erforderlich, um die Fixkosten auf möglichst viele Abnehmer zu verteilen. Ohne die BEW-Förderung, die bis zu 40 % der Investitionskosten abdecken kann, wären viele dieser systemrelevanten Projekte für Stadtwerke und Kommunen schlicht nicht finanzierbar.

Das regulatorische Risiko: Was passiert, wenn die Förderung doch endet?

Die aktuelle Haushaltsplanung bietet Sicherheit für 2025. Doch was geschieht, wenn sich die Haushaltslage in den Folgejahren wieder verschärft und Fördermittel gekürzt werden? Versorger, die ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf die BEW getroffen haben, könnten gezwungen sein, die fehlenden Mittel über die Tarife zu refinanzieren. Ein solches Szenario würde unweigerlich die Aufsichtsbehörden auf den Plan rufen.

Hier ist eine präzise rechtliche Einordnung wichtig: Entgegen einer verbreiteten Annahme wäre in einem solchen Fall nicht primär die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Die Preiskontrolle im Bereich der Fernwärme obliegt in der Regel den Landeskartellbehörden. Diese prüfen auf Basis des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ob eine Preisanpassung missbräuchlich ist. Im Kern ginge es um die Frage, ob der Versorger seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um unangemessene Preise durchzusetzen (sog. Missbrauchsaufsicht nach § 19 GWB). Ergänzend spielt auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (§ 24 AVBFernwärmeV) eine Rolle, die Transparenz bei Preisänderungsklauseln fordert.

Ein Verfahren vor der Landeskartellbehörde wäre jedoch alles andere als ein trivialer Akt. Die Komplexität ergibt sich aus mehreren Faktoren:

  1. Nachweispflicht und Kausalität: Der Versorger stünde in der Pflicht, lückenlos nachzuweisen, dass die Tariferhöhung ausschließlich auf den Wegfall der zugesagten Förderung zurückzuführen ist. In der Praxis vermischen sich jedoch verschiedenste Kostenfaktoren – von Brennstoffpreisen über Wartungskosten bis hin zu allgemeinen Inflations- und Zinsentwicklungen. Die genaue Abgrenzung und der Kausalitätsnachweis sind eine erhebliche juristische und betriebswirtschaftliche Hürde.
  2. Prüfungsmaßstab der Behörde: Die Kartellbehörde würde nicht nur die Begründung des Versorgers prüfen, sondern könnte auch einen Vergleich mit ähnlichen Wärmenetzbetreibern anstellen (sog. Vergleichsmarktkonzept). Findet die Behörde ein Unternehmen mit einer vergleichbaren Kostenstruktur, das aber niedrigere Preise anbietet, gerät der antragstellende Versorger in Erklärungsnot.
  3. Politischer und öffentlicher Druck: Drastische Preiserhöhungen im Wärmesektor sind politisch hochsensibel. Ein solches Verfahren würde unter starker öffentlicher Beobachtung stehen und könnte die Akzeptanz der kommunalen Wärmewende nachhaltig beschädigen.

Diese Verfahren wären daher langwierig, ressourcenintensiv und mit erheblichen Rechtsunsicherheiten für alle Beteiligten verbunden.

Fazit und Ausblick

Der Haushaltsentwurf für 2025 ist ein wichtiges und positives Signal für die Wärmewende. Er schafft kurzfristige Investitionssicherheit und erkennt die zentrale Rolle der BEW an. Eine endgültige Entwarnung wäre jedoch verfrüht. Die langfristige und verlässliche Finanzierung über den gesamten Transformationszeitraum bleibt die Achillesferse der Wärmenetze.

Gleichzeitig zeigt das Gedankenspiel eines Förderstopps, wie entscheidend ein stabiler regulatorischer Rahmen ist. Die Landeskartellbehörden würden zwar als eine Art „Auffangnetz“ fungieren, doch die damit verbundenen komplexen Missbrauchsverfahren sind kein Ersatz für eine verlässliche Förderpolitik. Für Kommunen und Stadtwerke bedeutet dies: Die aktuellen Fördermittel sollten konsequent genutzt werden, um Projekte anzustoßen und die Transformation unumkehrbar zu machen. Gleichzeitig müssen sie ihre Projekte so planen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit auch unter veränderten Förderbedingungen robust bleibt.


Diskutieren Sie mit uns: Welche Hürden sehen Sie in Ihrer Kommune bei der Finanzierung der Wärmewende? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Erfahrungen.

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