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BRÜCKEN: Die BNetzA plant Festlegung zum Gasnetzausstieg und den Kosten der Stilllegung

Warum die Behandlung von Rückstellungen über die Anreizregulierung entscheidet, wer die Energiewende bezahlt

BRÜCKEN: Die BNetzA plant eine Festlegung zum Gasnetzausstieg und den Kosten der Stilllegung

Der beschleunigte Übergang zu klimaneutralen Energieträgern stellt Gasnetzbetreiber vor eine existenzielle Herausforderung: den geordneten Rückzug aus der fossilen Infrastruktur. Während der Aufbau von Netzen (Investitionen) im Rahmen der Anreizregulierung (ARegV) klar definiert ist, fehlt bisher eine explizite und tragfähige Regelung für den Rückbau und die Stilllegung von Gasnetzen. Diese Kosten sind massiv, unvermeidbar und fallen erst in Jahrzehnten an. Sie müssen jedoch heute bilanziell in Form von Rückstellungen erfasst werden.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diesen regulatorischen Blindfleck erkannt und reagiert mit der Planung einer neuen Festlegung, die unter dem Arbeitstitel BRÜCKEN (Behandlung von Rückstellungen für Kosten im Netzausstieg) diskutiert wird. Dies geht aus einem von der Behörde veröffentlichten Eckpunktepapier hervor (Quelle: BNetzA, Eckpunktepapier Az. BK9-23/612). Für Stadtwerke und Netzbetreiber ist dies ein entscheidendes Signal, das weitreichende Konsequenzen für die Finanzplanung der kommenden Regulierungsperioden hat.

1. Der regulatorische Kontext: Warum Rückstellungen im Effizienzvergleich stören

Um die geplante Festlegung zu verstehen, muss man sich die Funktionsweise der Anreizregulierung vergegenwärtigen. Gemäß § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) wird die Erlösobergrenze der Netzbetreiber festgelegt. Diese basiert auf den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (DNIB) und den beeinflussbaren Kosten (IB), die dem Effizienzvergleich unterliegen.

Hohe Rückstellungen für zukünftige Stilllegungsverpflichtungen stellen in diesem System ein Problem dar. Rückstellungen sind bilanzielle Verpflichtungen, die zwar heute gebildet werden müssen, deren tatsächliche Auszahlung aber in der Zukunft liegt. Werden diese in die Kostenbasis einbezogen, ohne sie aus dem Effizienzvergleich herauszunehmen, würde dies zu Verzerrungen führen:

  1. Verzerrung des Effizienzvergleichs: Ein Netzbetreiber, der frühzeitig und konservativ Rückstellungen bildet, würde im Effizienzvergleich schlechter abschneiden als ein Betreiber, der dies verzögert oder niedriger ansetzt. Die Rückbaukosten sind aber keine Kosten, die durch kurzfristige Betriebseffizienz beeinflusst werden können.
  2. Fehlende Planungssicherheit: Ohne klare Anerkennung dieser Kosten besteht das Risiko, dass die notwendigen Rückstellungen nicht refinanziert werden können, was die finanzielle Stabilität der Netzbetreiber gefährdet.

2. Die Lösung der BNetzA: Anerkennung als KAnEu

Das zentrale Element der geplanten BNetzA-Festlegung, wie im genannten Eckpunktepapier dargelegt, ist die Anerkennung der Rückbau- und Stilllegungskosten als Kosten der anerkannten Effizienz (KAnEu).

Was bedeutet KAnEu?

Kosten, die als KAnEu anerkannt werden, fließen zwar in die Erlösobergrenze des Netzbetreibers ein und sind somit refinanzierbar, werden aber vom Effizienzvergleich ausgenommen. Dies ist die entscheidende Weichenstellung. Die BNetzA signalisiert damit, dass sie die Notwendigkeit dieser Kosten akzeptiert und verhindern will, dass effiziente Netzbetreiber aufgrund der Höhe ihrer Rückstellungen im Benchmarking benachteiligt werden.

Laut dem Eckpunktepapier der BNetzA soll die geplante Regelung insbesondere die Regulierungsperiode ab Januar 2028 (5. Regulierungsperiode Gas) betreffen. Die zeitliche Komponente ist hierbei kritisch: Der Energieverband BDEW begrüßt zwar die Anerkennung als KAnEu, mahnt aber an, dass eine zeitnahe Kostenerstattung erfolgen muss. Da Rückstellungen nicht sofort zu Auszahlungen führen, sondern erst später, muss der Mechanismus sicherstellen, dass die Kosten entweder über das Regulierungskonto oder über die Erlösobergrenze so abgebildet werden, dass die Kapitalbindung bis zur tatsächlichen Auszahlung ausgeglichen wird.

3. Die Klippe der Anreize: Das indirekte Instrument

Die BNetzA plant, ein indirektes Anreizinstrument einzuführen, um zu hohe Rückstellungen zu vermeiden. Dies ist der technisch komplexeste und politisch sensibelste Teil der Festlegung. Laut BNetzA-Eckpunktepapier ist vorgesehen, die Zinsaufwände der Rückstellungen über den pauschalen WACC-Ansatz (Weighted Average Cost of Capital) abzubilden. Der BDEW weist bereits darauf hin, dass dieser Ansatz auf seine Geeignetheit überprüft werden muss.

Regulatorische Analyse des WACC-Ansatzes für Rückstellungen:

In der Anreizregulierung wird der kalkulatorische Zinssatz (WACC) verwendet, um die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zu bestimmen. Rückstellungen sind jedoch Fremdkapital, das zinslos zur Verfügung steht, bis die Kosten tatsächlich anfallen.

Wenn die BNetzA die Zinsaufwände über den pauschalen WACC-Ansatz abbildet, verfolgt sie folgende Ziele:

  1. Kapitalkosten-Ausgleich: Es soll anerkannt werden, dass das Kapital, das heute für die Rückstellungen gebunden wird, Zinsen verdienen könnte (Opportunitätskosten). Dies würde die finanzielle Belastung für den Netzbetreiber ausgleichen.
  2. Vermeidung von Überkompensation: Durch die Integration in den pauschalen WACC-Ansatz will die BNetzA sicherstellen, dass keine überhöhten oder ineffizienten Rückstellungen gebildet werden, die dann zu übermäßigen Gewinnen führen. Das Anreizinstrument muss so kalibriert werden, dass nur die effizienten und notwendigen Kosten der Kapitalbindung honoriert werden.

Die Herausforderung liegt in der Definition der Höhe der Rückstellungen und des angewandten Zinssatzes.

  • Höhe: Die BNetzA muss klare Vorgaben machen, welche Stilllegungs- und Rückbaukosten als effizient anerkannt werden können, um eine „Über-Rückstellung“ zu verhindern.
  • WACC-Ansatz: Die Berechnung des pauschalen WACC-Satzes muss die tatsächlichen Risiken und Kostenstrukturen der Netzbetreiber angemessen widerspiegeln, wie der BDEW zu Recht fordert. Ein zu niedriger Zinssatz würde die notwendige zeitliche Kompensation untergraben.

4. Die Praxisperspektive: Was bedeutet das für Stadtwerke?

Warum sollte ICH (von Stadtwerk XYZ) mich mit BRÜCKEN beschäftigen?

Als Verantwortliche(r) in der Regulierung oder Finanzplanung Ihres Stadtwerks ist die Festlegung BRÜCKEN von höchster Relevanz, da sie direkt die zukünftige Erlösobergrenze und damit die finanzielle Stabilität Ihres Gasnetzbetriebs beeinflusst.

  1. Sicherung der Refinanzierung: Die Anerkennung als KAnEu bedeutet, dass die notwendigen Rückbaukosten refinanziert werden können und nicht zu einem Defizit im Regulierungskonto führen. Dies schafft die notwendige Planungssicherheit für den langfristigen Gasnetzausstieg.
  2. Aktive Kostenbewertung: Stadtwerke müssen jetzt ihre Kostenstrukturen und die Methodik zur Berechnung der Rückstellungen im Hinblick auf Stilllegung und Rückbau präzise dokumentieren. Die BNetzA wird nur die Kosten anerkennen, die als effizient gelten. Wer jetzt keine fundierte Kalkulation vorlegt, riskiert, dass Teile der zukünftigen Kosten nicht anerkannt werden.
  3. Teilnahme an der Konsultation: Die Festlegung ist im Entwurfsstadium. Stadtwerke sollten über ihre Verbände (BDEW, VKU) aktiv an der Konsultation zum Eckpunktepapier teilnehmen, um sicherzustellen, dass das indirekte Anreizinstrument die spezifischen Voraussetzungen und Kostenstrukturen kleinerer und mittlerer Netzbetreiber adäquat berücksichtigt. Insbesondere die Forderung des BDEW nach Beseitigung des Zeitverzugs bei der Kostenerstattung ist kritisch für die Liquiditätsplanung.

Fazit: Regulatorische Weichenstellung für den geordneten Rückzug

Die geplante BNetzA-Festlegung BRÜCKEN ist ein notwendiger Schritt, um die Anreizregulierung an die Realität der Energiewende anzupassen. Sie löst das Dilemma, dass unvermeidbare, aber nicht beeinflussbare Großkosten (Rückbau) das Effizienz-Benchmarking verzerren würden. Durch die Anerkennung als KAnEu wird die Refinanzierung dieser Kosten gesichert, was essenziell für die finanzielle Tragfähigkeit der Gasnetzbetreiber ist.

Die konkrete Ausgestaltung des indirekten Anreizinstruments zur Vermeidung von Über-Rückstellungen wird jedoch zeigen, ob die BNetzA den Spagat zwischen notwendiger Honorierung der Kapitalbindung und der Vermeidung von Ineffizienzanreizen erfolgreich meistert. Stadtwerke müssen die Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre Kostenbasis bereits jetzt regulatorisch sauber aufbereiten, um die Anerkennung ihrer effizienten Rückbaukosten in der kommenden Regulierungsperiode sicherzustellen.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Analyse erforderlich: Überprüfung der BNetzA-Festlegung 'BRÜCKEN' bezüglich der Kalibrierung des WACC-Ansatzes und der Notwendigkeit, über das Regulierungskonto eine zeitliche Kompensation zu erwirken, die die Opportunitätskosten der Kapitalbindung deckt.

Analyse erforderlich: Entwicklung einer robusten und replizierbaren Methodik zur Schätzung der Stilllegungskosten (unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und des Alters der Infrastruktur), die den Anforderungen der BNetzA zur Definition 'effizienter Kosten' standhält und die Abgrenzung zur Vermeidung ineffizienter Rückstellungen transparent macht.

Analyse erforderlich: Bewertung der strategischen Vorteile der Anerkennung als KAnEu; da die Kosten aus dem Effizienzvergleich herausgenommen werden, entfällt der Anreiz, Rückstellungen zu minimieren, um im Benchmarking gut abzuschneiden. Dies schafft den regulatorischen Freiraum, den Netzausstieg risikoärmer und planvoller voranzutreiben.