Gasnetzausstieg

BRÜCKEN: Wie der regulierte Gasnetzausstieg Investitionen für die Stromwende freisetzt

Die BNetzA-Festlegung zu Rückstellungen definiert die strategische Verlagerung von Kapital in die Sektorkopplung.

BRÜCKEN: Wie der regulierte Gasnetzausstieg Investitionen für die Stromwende freisetzt

Als Ingenieurin und Nachhaltigkeits-Strategin sehe ich die Energiewende nicht als Summe isolierter Projekte, sondern als systemische Transformation. Im Fokus steht oft der Ausbau der Erneuerbaren im Stromnetz. Doch der Erfolg der Dekarbonisierung hängt ebenso stark von der effizienten und regulierten Stilllegung alter Infrastrukturen ab – primär der Gasnetze.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit der Einleitung des Festlegungsverfahrens BRÜCKEN (Bundeseinheitliche Regelungen über Kosten des Rückbaus und der Stilllegung von Gasverteilnetzen, Az. BK9-25-618) ein entscheidendes Signal gesetzt [1]: Die Regulierung erkennt den bevorstehenden Gasnetzausstieg nicht nur an, sondern beginnt, ihn finanziell zu rahmen. Für Stadtwerke ist das keine reine Buchhaltungsfrage, sondern ein strategischer Imperativ, der die Kapitalallokation der nächsten Jahrzehnte bestimmt.

Warum diese Festlegung für Stadtwerke jetzt entscheidend ist

Die zentrale Frage für jeden Verteilnetzbetreiber (VNB) lautet: Wie passt das in die Energiewende und was bedeutet das für unser Netz?

Die Antwort ist klar: Die effiziente Regulierung des Gas-Phase-outs ist der Schlüssel, um Kapital und Ressourcen für den dringend notwendigen Ausbau der Flexibilität im Stromnetz freizusetzen. Jede Verzögerung oder Ineffizienz bei der Anerkennung von Rückbaukosten bindet Mittel, die wir dringend für die Integration von PV, E-Mobilität und Wärmepumpen benötigen.

1. Die regulatorische Hürde: KAnEu und die Anreizregulierung

Es wird erwartet, dass die BNetzA im Rahmen von BRÜCKEN die Kosten für Stilllegung und Rückbau der Gasnetze als Kosten, die nicht in den Effizienzvergleich eingehen (KAnEu), anerkennen wird. Das wäre ein wichtiger und systemlogischer Schritt innerhalb der Anreizregulierung (ARegV).

Im Rahmen der ARegV wird die Erlösobergrenze der Netzbetreiber festgelegt, wobei die Effizienz eine zentrale Rolle spielt. Würden die notwendigen, aber einmaligen und strukturell bedingten Rückbaukosten in den Effizienzvergleich einfließen, würde dies VNBs unfair benachteiligen – gerade jene, die frühzeitig und effizient mit der Dekarbonisierung beginnen. Die Anerkennung als KAnEu stellt sicher, dass diese Kosten zeitnah und risikofrei erstattet werden können, ohne die Effizienzbewertung für die nach 2027 beginnende 5. Regulierungsperiode zu verzerren.

Der strategische Vorteil: Wenn diese Kosten aus der Effizienzbetrachtung herausgenommen werden, erhalten Stadtwerke eine höhere Planungssicherheit. Diese Sicherheit ermöglicht es, die strategische Ausrichtung der Netzinvestitionen vollständig auf das zukünftige Kerngeschäft – das Stromnetz – zu legen.

2. Der Anreizmechanismus: Die Vermeidung zu hoher Rückstellungen

Die BNetzA plant zudem, ein Anreizinstrument einzuführen, um zu hohe Rückstellungen zu vermeiden. Der BDEW weist hier zurecht darauf hin, dass die Abbildung der Zinsaufwände der Rückstellungen über den pauschalen WACC-Ansatz (Weighted Average Cost of Capital) kritisch geprüft werden muss. Die Methodik zur Berechnung der Kapitalkosten ist generell Teil der regulatorischen Weiterentwicklung für die kommende Regulierungsperiode.

Aus systemischer Sicht ist dieser Anreizmechanismus jedoch logisch: Er soll verhindern, dass Netzbetreiber überdimensionierte Rückstellungen bilden, die Kapital unnötig binden. Im Umkehrschluss muss die BNetzA aber gewährleisten, dass die tatsächlichen, effizienten Kostenstrukturen der jeweiligen Netzbetreiber anerkannt werden. Der Rückbau in einer dicht besiedelten Innenstadt hat andere Kosten als der Rückbau im ländlichen Raum. Hier ist technische Präzision bei der Kostenkalkulation gefragt.

Sektorkopplung als Nutznießer des Gas-Phase-outs

Strategisch gesehen ist die Festlegung BRÜCKEN ein Meilenstein für die Sektorkopplung. Der Gasnetzausstieg ist kein Selbstzweck; er ist die logische Konsequenz der flächendeckenden Elektrifizierung von Wärme und Verkehr.

Die frei werdenden Gasnetz-Kapazitäten (personell, finanziell, infrastrukturell) müssen direkt in die Bewältigung der Herausforderungen des Stromnetzes umgelenkt werden:

  1. Wärmepumpen-Welle: Die Umstellung von Gasheizungen auf Wärmepumpen führt zu massiven lokalen Lastspitzen im Niederspannungsnetz.
  2. §14a EnWG-Implementierung: Die Steuerung flexibler Verbraucher (Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen) ist seit dem 1. Januar 2024 für neu installierte Anlagen verpflichtend regelbar [2]. Dafür benötigen VNBs dringend digitale Infrastruktur, Smart Meter Gateways und die Kapazität, Steuerbefehle zu senden und Flexibilität zu managen.
  3. PV-Integration: Die dezentrale Einspeisung führt zu Spannungsproblemen, die durch konventionelle Netzausbaumaßnahmen allein kaum noch beherrschbar sind. Wir brauchen intelligente Lösungen.

Fazit für die Strategie: Die regulierte Kostenerstattung für den Gasrückbau ermöglicht es dem Stadtwerk, die freigesetzten Mittel in die Digitalisierung und Flexibilisierung des Stromnetzes zu investieren. Dies ist die einzige Möglichkeit, die ambitionierten Ausbauziele bis 2030 wirtschaftlich und systemstabil zu erreichen.

Konkrete Handlungsempfehlungen für VNBs

Die Festlegung BRÜCKEN (Az. BK9-25-618) befindet sich im Verfahren. Jetzt ist der Zeitpunkt für VNBs, strategisch zu agieren und die Weichen zu stellen:

1. Dekarbonisierungs-Roadmap Gas/Wärme erstellen

Wo und wann werden Netzteile stillgelegt? Der Rückbau muss Hand in Hand gehen mit der kommunalen Wärmeplanung. Definieren Sie Zonen, in denen die Gasversorgung wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist und die Umstellung auf Fernwärme oder dezentrale E-Lösungen (Wärmepumpen) forciert wird. Nur wer eine klare Roadmap hat, kann die Rückbaukosten effizient und nachvollziehbar kalkulieren.

2. Kostenbasis technisch fundieren

Die Anerkennung als KAnEu hängt davon ab, dass die Kosten effizient sind. Nutzen Sie Ihre technischen Daten, um die tatsächlichen Rückbaukosten (von der Stilllegung bis zur Bodenrekultivierung) präzise zu ermitteln. Vermeiden Sie den Fehler, sich auf Pauschalen zu verlassen. Die BNetzA wird genau prüfen, ob die Kostenstrukturen mit den regulatorischen Vorgaben vereinbar sind.

3. Aktive Beteiligung am Regulierungsprozess

Der BDEW hat bereits signalisiert, dass die zeitnahe Kostenerstattung und die faire Berücksichtigung unterschiedlicher Kostenstrukturen kritisch sind. Beteiligen Sie sich über Ihre Verbände aktiv an den Konsultationen zur Festlegung BRÜCKEN. Stellen Sie sicher, dass die spezifischen Herausforderungen kleinerer und mittlerer VNBs in der Regulierung abgebildet werden. Der Teufel steckt im Detail, besonders bei der Definition des „indirekten Anreizinstruments“.

Ausblick: Die Chance der Systemtransformation

Die Energiewende ist eine Marathon-Disziplin. Der regulierte Gasnetzausstieg durch Initiativen wie BRÜCKEN ist ein notwendiger Schritt zur Entflechtung und Fokussierung der Infrastruktur.

Wir müssen die finanzielle Last des Rückbaus minimieren, um die Investitionskraft in der zukunftsfähigen Infrastruktur zu maximieren. 2030 wird das Management von Flexibilität der Standard sein. Die effiziente Nutzung der regulatorischen Rahmenbedingungen heute, um Kapital für die Netzdigitalisierung freizusetzen, ist die strategische Pflicht eines jeden Stadtwerks. Wir bauen nicht nur Netze um; wir bauen eine neue, integrierte Energiewirtschaft auf.

Quellen

[1] Bundesnetzagentur: Einleitung des Festlegungsverfahrens „BRÜCKEN“ zu Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Gasverteilernetzen (Az. BK9-25-618). Online verfügbar unter: bundesnetzagentur.de

[2] E.ON: Netzdienliche Steuerung nach Paragraf 14a. (Abgerufen am 20.09.2023). Beschreibt die Regelung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Online verfügbar unter: eon.de

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Emma Energie

Die Kostenbasis muss technisch fundiert und präzise ermittelt werden, um regionale Besonderheiten (Innenstadt vs. Land) nachweisbar zu machen und eine Anerkennung als KAnEu außerhalb des Effizienzvergleichs zu gewährleisten.

Die freigesetzten Mittel müssen gezielt in die Digitalisierung des Stromnetzes und die erforderlichen Smart-Meter-Gateways investiert werden, um die Flexibilitätssteuerung nach §14a EnWG zu ermöglichen. Hierfür ist eine exakte Balance zwischen notwendiger Rückstellung und sofortiger Reinvestition in die Stromwende zu finden.

Die interne Roadmap muss unmittelbar mit der Kommunalplanung verknüpft werden. Zentral ist die Umschulung und strategische Umlenkung personeller Kapazitäten vom Gasbereich in die Netzdigitalisierung und den Ausbau der Strominfrastruktur (Sektorkopplung), um die Systemtransformation gesamtheitlich zu steuern.