Die regulatorische Zwangslage: Versorgungssicherheit trifft auf Beihilferecht
Die Energiewende erfordert einen massiven Zubau an steuerbaren, flexiblen Kapazitäten. Angesichts des Ausstiegs aus Kohle und Kernenergie sowie der steigenden Volatilität durch erneuerbare Energien ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit gemäß § 13 EnWG eine zentrale staatliche Aufgabe. Die Industrie fordert daher vehement die Einführung eines Kapazitätsmechanismus, um die notwendigen Investitionen in Kraftwerke, Speicher und Power-to-X-Anlagen zu ermöglichen.
Der größte Stolperstein bei der Einführung eines solchen Mechanismus auf nationaler Ebene ist traditionell das europäische Beihilferecht. Jede staatliche Maßnahme, die Unternehmen einen selektiven Vorteil verschafft und den Handel zwischen Mitgliedstaaten potenziell verfälscht, muss von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Historisch gesehen waren diese Verfahren, insbesondere unter den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL), oft langwierig und führten zu erheblicher Planungsunsicherheit.
Genau hier setzt das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) an. Es ist die Weiterentwicklung früherer Krisenrahmen und zielt darauf ab, die beihilferechtliche Genehmigung von Maßnahmen zur Unterstützung der Dekarbonisierung und der industriellen Transformation zu beschleunigen. Für den deutschen Kapazitätsmarkt fungiert CISAF somit nicht nur als Verfahrensbeschleuniger, sondern als maßgeblicher Design-Korsett. Ohne die Einhaltung der CISAF-Kriterien wird das System in Brüssel nicht genehmigt – und kann folglich nicht starten.
CISAF: Der Fast Track für Investitionssicherheit
Das CISAF-Rahmenwerk bietet die Möglichkeit eines beschleunigten beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Motivation dahinter ist klar: Die EU möchte die Investitionen in klimaneutrale Technologien im Zuge des Green Deals beschleunigen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken. Für die Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes bedeutet dies, dass die nationalen Regelungen von vornherein europäisch anschlussfähig und transparent sein müssen.
Die Forderungen der Energiewirtschaft, wie sie der BDEW aktuell in seinem Positionspapier dargelegt hat, spiegeln diese Notwendigkeit wider. Die Branche strebt ein System an, das einfach, wirksam und schnell startfähig ist, um die langen Realisierungszeiträume für Kraftwerkneubauten (oftmals 5 bis 7 Jahre) zu kompensieren. Die regulatorische Expertise von Regina Recht unterstreicht, dass „einfach“ in diesem Kontext nicht „unreguliert“ bedeutet, sondern „regulatorisch effizient“ – also die Vermeidung unnötiger Komplexität, die neue Marktzugangshürden schafft.
Die zentralen Design-Vorgaben aus Sicht der Regulierung
Die CISAF-Anforderungen zwingen Deutschland, bei der Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes spezifische Aspekte zu berücksichtigen, die direkt die Wettbewerbsfähigkeit und die Teilnahme von Stadtwerken betreffen:
1. Technologieoffenheit und Diskriminierungsfreiheit
Ein Kapazitätsmechanismus muss grundsätzlich technologieoffen sein, um dem EU-Beihilferecht zu genügen. Dies stellt sicher, dass alle Kapazitätsformen – von konventionellen Kraftwerken über Batteriespeicher bis hin zu Power-to-X-Anlagen – gleichberechtigt teilnehmen können. Diese Technologieoffenheit ist fundamental, um die kosteneffizientesten Lösungen zu finden (vgl. Forschungsergebnis [7]). Für Stadtwerke ist dies essenziell, da sie in der Regel über ein diversifiziertes Portfolio an flexiblen Anlagen verfügen.
2. Umgang mit geförderten Anlagen (EEG/KWKG)
Eine der größten Herausforderungen ist die korrekte Behandlung bereits anderweitig geförderter Anlagen. Ein Kapazitätsmarktmechanismus muss sicherstellen, dass Doppelsubventionierungen (Beihilfen) vermieden werden. Sollte eine Anlage bereits eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, muss die Teilnahme am Kapazitätsmarkt so ausgestaltet sein, dass der zusätzliche Kapazitätsbeitrag eindeutig abgrenzbar und die Kapazitätsvergütung angemessen reduziert ist. Dies ist eine beihilferechtliche Pflicht, die das Marktdesign verkompliziert, aber für die Genehmigungsfähigkeit unumgänglich ist.
3. Standortsignale und Systemdienstleistungen
Die Energiewende findet dezentral statt. Die Relevanz von netz- und systemdienlichen Standortsignalen ist enorm, da die Kapazität dort am wertvollsten ist, wo sie Netzengpässe vermeiden oder beheben kann. Gemäß Art. 32 der Strombinnenmarktrichtlinie (BMRL), umgesetzt in nationales Recht wie beispielsweise § 14a EnWG (für steuerbare Verbrauchseinrichtungen) oder die Flexibilitätsbeschaffung der VNB (vgl. Forschungsergebnis [5] und [8]), müssen die Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit haben, Flexibilitäten in Anspruch zu nehmen. Ein Kapazitätsmarkt, der diese lokalen Werte ignoriert, wäre systemisch ineffizient.
Das Design muss hier einen Spagat schaffen: Einerseits muss das System einfach und zentral verwaltbar sein (für die Beihilferechtsprüfung), andererseits muss es die Komplexität der dezentralen Netze abbilden, ohne übermäßige Bürokratie zu erzeugen.
Die Relevanz für Stadtwerke: Investitionsrisiko und neue Erlösquellen
Warum muss sich die Geschäftsführung oder die Regulatorik-Abteilung eines Stadtwerks jetzt detailliert mit CISAF und dem Kapazitätsmarkt-Design auseinandersetzen?
Die Antwort liegt in der existenziellen Notwendigkeit eines verlässlichen Investitionsrahmens (vgl. Forschungsergebnis [1] und [3]). Stadtwerke sind die zentralen Akteure bei der Dekarbonisierung der lokalen Wärme- und Stromversorgung und stehen vor milliardenschweren Investitionsentscheidungen in neue Gaskraftwerke (H2-ready), Großspeicher und dezentrale Flexibilitätslösungen.
Asset-Bewertung und Finanzierungssicherheit: Die Einnahmen aus dem Kapazitätsmarkt werden in Zukunft einen wichtigen Bestandteil der Wirtschaftlichkeit neuer steuerbarer Anlagen darstellen. Nur wenn das Design schnell feststeht und die beihilferechtliche Genehmigung gesichert ist, können diese Erlöse belastbar in Business Cases und Finanzierungspläne einfließen. Jede Verzögerung oder Unsicherheit durch unklare CISAF-Konformität erhöht das Investitionsrisiko dramatisch.
Integration der Flexibilität: Die regulatorischen Entwicklungen, etwa rund um § 14a EnWG, zielen darauf ab, die Flexibilität auf der Verteilnetzebene zu heben. Ein Kapazitätsmarkt muss diese dezentralen Kapazitäten (z.B. Speicher, die auch netzdienliche Leistungen erbringen) integrieren können. Stadtwerke als VNB und Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen müssen sicherstellen, dass ihre Assets im neuen Marktmechanismus optimal positioniert sind und keine Wertschöpfung verloren geht.
Kostenverteilung: Die Finanzierung des Kapazitätsmarktes wird über Umlagen erfolgen und somit die Strompreise belasten (vgl. Forschungsergebnis [2]). Die Stadtwerke müssen als Marktakteure und Versorger die Transparenz und Fairness dieser Lastenverteilung gewährleisten. Ein schlankes, durch CISAF ermöglichtes Verfahren, das unnötige Komplexität vermeidet, ist somit auch im Sinne der systemischen Kosteneffizienz.
Fazit und Ausblick
Die Orientierung an den CISAF-Vorgaben ist kein „Kann“, sondern ein Muss für die schnelle und erfolgreiche Einführung eines deutschen Kapazitätsmarktes. Sie gewährleisten die Kompatibilität mit dem europäischen Beihilferecht und bieten einen Rahmen für Transparenz und Einfachheit.
Die Zeit drängt. Angesichts der Dringlichkeit des Kapazitätszubaus erfordert die Ausarbeitung der Umsetzungsfragen – von der detaillierten Bilanzierung der Kapazitätsbeiträge bis zur konkreten Ausgestaltung der Auktionen – einen intensiven Dialog zwischen Politik, Ministerien und der Energiewirtschaft. Nur durch die enge Einbindung der Marktakteure kann ein effizientes und beihilferechtskonformes Gesamtsystem entstehen, das die notwendige Investitionssicherheit für die Stadtwerke gewährleistet und somit die Versorgungssicherheit in Deutschland langfristig sichert.