Die regulatorische Zwangslage: Versorgungssicherheit braucht Beihilferecht

Die Notwendigkeit eines Kapazitätsmarktes (KM) in Deutschland ist angesichts des beschleunigten Kohleausstiegs und des massiven Zubaus volatiler erneuerbarer Energien unbestritten. Es geht um die Sicherstellung der gesicherten Leistung, die in Zeiten geringer Wind- und Sonnenenergie (Dunkelflaute) benötigt wird. Die Herausforderung liegt jedoch nicht nur in der technischen Ausgestaltung, sondern primär in der regulatorischen Genehmigungsfähigkeit auf europäischer Ebene.

Ein Kapazitätsmarkt, der Zahlungen für die Bereitstellung von Kapazitäten leistet, ist beihilferechtlich relevant. Solche staatlichen Maßnahmen müssen gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von der Europäischen Kommission genehmigt werden, da sie potenziell den Wettbewerb verzerren. Die bisherigen Verfahren nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) waren oft langwierig und verzögerten die dringend benötigten Investitionsentscheidungen in steuerbare Kraftwerke (vgl. Recherche [1], [3]).

Genau hier setzt das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) an. Es ist die Weiterentwicklung des temporären Krisenrahmens und zielt darauf ab, beihilferechtliche Verfahren zu beschleunigen – ein essenzieller Mechanismus, um die europäische Energiewende und die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit schnell voranzutreiben.


Die CISAF-Blaupause: Schnelligkeit durch Konformität

Für Stadtwerke, die als potenzielle Investoren in flexible Kapazitäten (H2-ready Gaskraftwerke, Speicher, Power-to-X) oder als Verteilnetzbetreiber (VNB) von der Ausgestaltung des KM betroffen sind, ist die Kenntnis der CISAF-Anforderungen von höchster Priorität. Die Orientierung an diesen Vorgaben ist der Fast-Track zur zügigen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Der BDEW hat in seiner jüngsten Analyse zu den CISAF-Kriterien die zentralen Punkte herausgearbeitet, die für das deutsche Marktdesign entscheidend sind. Die Kernbotschaft: Ein Kapazitätsmarkt, der die CISAF-Anforderungen erfüllt, ist nicht nur schnell genehmigungsfähig, sondern auch europäisch anschlussfähig und gewährleistet Transparenz und Wirksamkeit.

Die zentralen regulatorischen Forderungen aus der CISAF-Perspektive sind:

  1. Marktöffnung und Technologieoffenheit: Das Design muss diskriminierungsfrei sein. Dies bedeutet, dass alle Kapazitätsformen – von konventioneller Erzeugung über Batteriespeicher bis hin zu Demand Side Response (DSR) – gleichberechtigt teilnehmen können. Jegliche Bevorzugung bestimmter Technologien würde gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen und das Verfahren verlangsamen (vgl. Technologieoffenheit, Recherche [7]).
  2. Einfache und wirksame Prozesse: Die Komplexität des Marktzugangs muss minimiert werden, um keine neuen Marktzugangshürden zu schaffen. Dies ist besonders wichtig für kleinere und mittlere Akteure wie Stadtwerke. Ein überregulierter Markt verzerrt den Wettbewerb und führt zu Ineffizienz.
  3. Nachweis der Notwendigkeit (Need & Proportionality): Deutschland muss schlüssig darlegen, dass der KM notwendig ist, um das gesetzlich verankerte Ziel der Versorgungssicherheit gemäß § 13 EnWG zu gewährleisten, und dass die gewählte Beihilfeform verhältnismäßig ist und auf das notwendige Minimum beschränkt bleibt.

Warum Stadtwerke jetzt handeln müssen: Die Integration der lokalen Flexibilität

Die Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes hat direkte Auswirkungen auf die Investitionsstrategie und die Netzbetriebsführung der Stadtwerke.

1. Investitionssicherheit für flexible Assets

Viele Stadtwerke planen oder betreiben bereits lokale Erzeugungsanlagen und Speicher. Der Kapazitätsmarkt soll stabile Einnahmen generieren, die die Investitionsentscheidung für hochflexible, aber teure Anlagen (wie Gaskraftwerke oder Großspeicher) ermöglichen. Wenn das KM-Design zu komplex ist oder zu lange auf sich warten lässt, drohen Investitionslücken. Eine schnelle politische Entscheidung und Umsetzung ist angesichts der langen Realisierungszeiträume für Kraftwerkneubauten zwingend erforderlich (vgl. [3]).

2. Die Rolle der netz- und systemdienlichen Standortsignale

Ein zentraler Knackpunkt, den der BDEW hervorhebt, ist die Notwendigkeit, nationale Besonderheiten wie netz- und systemdienliche Standortsignale im KM abzubilden. Aus Sicht des VNB ist es nicht gleichgültig, wo eine gesicherte Leistung bereitgestellt wird. Eine Kapazität in einer Netzengpassregion hat einen höheren systemischen Wert als eine Kapazität fernab des Bedarfs.

Die Integration dieser Standortsignale muss so gelöst werden, dass sie einerseits die Anforderungen der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Festlegungen der BNetzA (z.B. zur VNB-Flexibilitätsbeschaffung nach § 14a EnWG, siehe [5], [8]) nicht konterkariert, andererseits aber auch die CISAF-Anforderungen an Transparenz und Nicht-Diskriminierung erfüllt.

Regina Rechts Präzisierung: Das KM-Design muss eine Schnittstelle zur lokalen Flexibilität schaffen. Die Anreize des Kapazitätsmarktes dürfen nicht die Anreize konterkarieren, die VNBs zur Beschaffung lokaler Flexibilität gemäß § 14a EnWG benötigen, um die Netzkosten zu senken. Hier muss das Gesamtsystem kohärent gestaltet werden. (Vgl. auch [6] zur Akzeptanz und Kostenverteilung).

3. Praktikable Kostenverteilung und Umgang mit geförderten Anlagen

Die Finanzierung des Kapazitätsmarktes – und damit die Kostenverteilung – ist ein kritischer Punkt, der die Strompreise direkt beeinflusst (vgl. [2], [3]). Die CISAF-Konformität verlangt eine transparente und faire Lastenverteilung. Für Stadtwerke bedeutet dies, dass sie sowohl als Netzbetreiber (über die Umlagen) als auch als Lieferanten (über die Endkundenpreise) und Erzeuger (über die Einnahmen) betroffen sind.

Ein weiterer regulatorischer Detailpunkt ist der Umgang mit bereits geförderten Anlagen (z.B. EEG-Anlagen, KWKG-Anlagen). Ein Kapazitätsmarkt darf keine Überkompensation ermöglichen. Es muss klar definiert werden, wie diese Anlagen am KM teilnehmen dürfen, ohne gegen das beihilferechtliche Verbot der Kumulierung von Beihilfen zu verstoßen. Dies erfordert eine detaillierte Ausarbeitung der Teilnahmebedingungen und der Anrechnungsmechanismen.

Fazit: Schnelle Regulatorik als Investitionsschutz

Die Orientierung des Kapazitätsmarkt-Designs an den CISAF-Vorgaben ist kein bloßer bürokratischer Akt, sondern eine strategische Notwendigkeit. Sie gewährleistet die zügige beihilferechtliche Genehmigung, die Deutschland benötigt, um die notwendigen Investitionen in die gesicherte Leistung rechtzeitig auszulösen.

Für die Stadtwerke gilt: Die enge Einbindung der Energiewirtschaft in die Ausarbeitung der Umsetzungsfragen ist entscheidend. Nur im Dialog zwischen Politik, Ministerien und Marktakteuren kann ein effizientes und GPKE/MaBiS-kompatibles Gesamtsystem entstehen. Die Details zu Marktmechanismen, Standortsignalen und Kostenverteilung müssen jetzt präzise ausgearbeitet werden, um die Lücke zwischen dem politischen Willen und der regulatorischen Realität schnell zu schließen und einen verlässlichen Investitionsrahmen zu schaffen (vgl. [1]).

Die Uhr tickt: Jede Verzögerung in der regulatorischen Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes verlängert die Unsicherheit und gefährdet die langfristige Stabilität der Versorgungssicherheit in Deutschland, die im EnWG als oberstes Ziel definiert ist.