Gasspeicherumlage

Das Ende der Gasspeicherumlage: So deaktivieren Sie § 35e EnWG in Ihren IT-Systemen

Der Widerruf der Umlagemethodik ab 01.01.2026 erfordert präzise Stichtagsarbeit im Meter-2-Cash-Prozess.

Martin Macher meldet sich: Die Gasspeicherumlage steht vor dem Aus, die IT-Arbeit beginnt

Kollegen, der politische Wille steht und das Gesetzgebungsverfahren läuft: Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG soll abgeschafft werden. Die Bundesregierung plant diese Entlastung für Anfang 2026, was für uns in der IT auf einen harten Stichtag hinausläuft: voraussichtlich den 01.01.2026. Nach aktuellem Plan sollen die Kosten zur Sicherstellung der Gasversorgung dann aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das komplexe Umlageverfahren auf die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) würde somit entfallen.

Wichtiger Hinweis: Der endgültige Gesetzestext und die Bestätigung des Stichtags stehen noch aus. Dieser Artikel dient der proaktiven Vorbereitung auf die erwartete Änderung.

Strategisch ist das eine Erleichterung. Aber für uns Praktiker im Maschinenraum ist das kein Selbstläufer. Wir müssen sicherstellen, dass unsere IT-Systeme – egal ob SAP IS-U, Schleupen CS oder ein anderes Abrechnungssystem – diese Komponente exakt zum Stichtag beenden. Ein Tag zu spät, und wir fakturieren unberechtigt. Ein Tag zu früh, und wir verlieren Einnahmen.

Die Kernfrage lautet: Wie setze ich diesen wahrscheinlichen Widerruf technisch sauber und revisionssicher um?


Der Stichtag: Technische Umsetzung in der Abrechnung

Die Umlage nach § 35e EnWG wird bisher auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt. Die Bemessungsgrundlage sind die monatlichen Ausspeisemengen an Letztverbraucher. Diese Preiskomponente muss zum Stichtag auf Null gesetzt bzw. komplett aus dem Abrechnungsschema entfernt werden.

Das kritische Element ist die Abgrenzung. Da wir es im Gasgeschäft oft mit Monats- oder Jahresabrechnungen zu tun haben, müssen wir bei Rechnungen, die den Stichtag überschreiten, die Umlage nur für die Tage bis zum 31.12.2025 berechnen. Das Stichwort hierfür ist die regulatorisch etablierte 'zeitanteilige Berechnung'.

Checkliste: Die pragmatische IT-Umsetzung

Der Prozess erfordert eine saubere Stammdatenpflege und eine Anpassung des Pricing-Modells. Hier die Schritte, die in jedem System nach ähnlichem Muster notwendig sind – basierend auf bewährten Vorgehensweisen:

1. Stammdaten-Check und Anpassung der Tarife

Bevor Sie etwas deaktivieren, identifizieren Sie alle Tarife und Schemata, die die Umlagekomponente enthalten. Diese ist oft über spezifische Raten oder Zählwerke im System abgebildet.

  • Praxis-Tipp für SAP IS-U: In der Praxis hat es sich bewährt, die Gültigkeit der Rate oder des Tarifbestandteils zum 31.12.2025 zu beenden. Den Preis einfach auf 0 zu setzen, ist unsauber und führt zu unnötigen Null-Positionen auf dem Abrechnungsbeleg. Der empfohlene Weg führt über die Tarif- und Schemapflege (z.B. Transaktion EA89).
    • Hands-on: Im Preiskatalog (oft Customizing-Objekte wie EPRICECAT) sollte die Gültigkeit der § 35e-Rate exakt auf den 31.12.2025 gesetzt werden. Das System muss in der Lage sein, die Mengen tagesgenau bis zu diesem Datum abzurechnen. Dies ist eine gängige Vorgehensweise, die intern durch Systemexperten validiert werden sollte.
  • Beispiel für Schleupen CS: Auch in anderen Systemen wie Schleupen CS müssen die entsprechenden Leistungskataloge und die zugehörigen Berechnungsvorschriften im Abrechnungsmodul angepasst werden. Stellen Sie auch hier sicher, dass die Zuordnung der Umlage zu den Gasprodukten ein Gültigkeitsende zum 31.12.2025 erhält.

2. Testkonzept für die Stichtagsabrechnung

Die größte Fehlerquelle ist die Überlappung der Abrechnungsperioden.

  • Szenario A (Standardlastprofil SLP): Führen Sie Testabrechnungen für SLP-Kunden durch, deren Abrechnungszeitraum vom 01.12.2025 bis 31.01.2026 reicht. Das System muss die Mengen bis zum 31.12.2025 mit Umlage und ab dem 01.01.2026 ohne Umlage korrekt gewichten.
  • Szenario B (Registrierende Leistungsmessung RLM): Bei RLM-Kunden ist die Sache klarer, da die Umlage auf die täglichen Ausspeisemengen bezogen war. Hier muss das System sicherstellen, dass ab dem 01.01.2026 keine Umlagekomponente mehr in den RLM-Daten verarbeitet wird.

Screenshot-Beschreibung (für das Testprotokoll): Der Abrechnungsbeleg (z.B. über SAP IS-U Transaktion EA22) muss zeigen, dass die Position 'Umlage § 35e' nur für die Periode vor dem Stichtag 01.01.2026 mit einem positiven Betrag erscheint. Ab dem 01.01.2026 muss der Betrag 0,00 EUR sein oder – noch besser – die Position darf gar nicht mehr gezogen werden.

3. EDIFACT-Anpassungen vorbereiten

Prüfen Sie Ihre Marktkommunikationsprozesse. Es ist plausibel, dass Anpassungen in Nachrichten wie INVOIC notwendig werden. Werden die Umlage-Daten dort in spezifischen Feldern mitgesendet, müssen diese ab 2026 auf Null oder leer gesetzt werden, um keine Verwirrung zu stiften. Eine offizielle Handreichung der BNetzA zu den konkreten Formatanpassungen ist hier abzuwarten, aber die interne Logik sollte bereits darauf vorbereitet werden.


Die Fallstricke des Widerrufs: Warum Pragmatismus zählt

In der Theorie ist ein Widerruf zum Stichtag einfach. In der Praxis lauern drei typische Hürden:

  1. Vergessene Z-Tabellen/Customizing: Oft werden Umlagen nicht nur über Standard-Tarife, sondern auch über kundeneigene Tabellen (Z-Tabellen) oder fest codierte Logiken gesteuert. Action: Führen Sie eine vollständige Code- und Customizing-Analyse durch, um alle Verwendungszwecke der Umlage zu identifizieren und zu beenden.

  2. Unvollständige Perioden: Kunden, die kurz vor dem Stichtag den Lieferanten wechseln oder eine Sonderabrechnung erhalten. Das System muss bei der Endabrechnung die tagesgenaue Abgrenzung der Umlage (bis 31.12.2025) korrekt vornehmen. Hier hilft nur ein manuelles Debugging im Testsystem.

  3. Altdaten-Management: Bei zukünftigen Nachberechnungen, die in das Jahr 2025 zurückreichen, muss die Systemlogik weiterhin in der Lage sein, die Umlage korrekt zu berechnen. Die Deaktivierung der Gültigkeit darf nur für die Zukunft gelten, die historische Berechnungsgrundlage muss erhalten bleiben.

Fazit für den Praktiker

Der wahrscheinliche Wegfall der Umlage ist ein regulatorischer Meilenstein, der uns eine klare Aufgabe stellt: Stichtagssicherheit. Planen Sie das IT-Projekt zur Deaktivierung jetzt ein, nicht erst im Dezember 2025. Ein sauberer Rollout-Plan, fundierte Testfälle und die Überprüfung aller Customizing-Punkte sind der Schlüssel, um ab dem 01.01.2026 keine Fehler in der Abrechnung zu produzieren. Der Aufwand ist überschaubar, aber die Präzision muss stimmen. Eine lückenlose Dokumentation der Anpassungen und Testergebnisse sichert Sie für künftige Prüfungen ab.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Priorisiert werden müssen SLP-Rechnungen, die den Stichtag überschreiten (z.B. 01.12.2025 – 31.01.2026), sowie RLM-Profile, bei denen die Umlage exakt zum 01.01.2026 auf Null fällt. Die Dokumentation muss Screenshots des Abrechnungsbelegs (EA22/Debugger) enthalten, die die tagesgenaue Gewichtung der Umlagenposition bis 31.12.2025 und das Fehlen dieser Position (oder Betrag 0,00) ab 01.01.2026 beweisen.

Die Maßnahmen umfassen eine vollständige Code- und Customizing-Analyse durch den Dienstleister (Auditing aller Umlage-Verwendungszwecke, inkl. Z-Tabellen). Es muss vertraglich und technisch sichergestellt werden, dass die Deaktivierung des Tarifbestandteils nur über die zeitliche Gültigkeit (bis 31.12.2025) erfolgt, um die historische Berechnungsfähigkeit bei zukünftigen Korrekturen zu erhalten. Parallel müssen EDIFACT-Felder, die die Umlage führen, ab Stichtag leer oder auf Null gesetzt werden.

Der M2C-Prozess muss sicherstellen, dass die Abrechnungsbelege die tagesgenaue Abgrenzung der Umlage transparent ausweisen (separate Zeilenposition für 'Umlage bis 31.12.2025'). Der Kundenservice benötigt ein spezifisches Schulungskonzept ('Script') und FAQs, um die Logik der zeitanteiligen Berechnung und den Unterschied zwischen der alten (mit Umlage) und neuen Periode (ohne Umlage) klar zu erklären, um die Belastung durch Rückfragen zu minimieren.