Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Warum die Energiewende jetzt Turbo-Bürokratie braucht
Planungsbeschleunigung ist der Flaschenhals der Dekarbonisierung. Emma Energie analysiert die Nachbesserungen.
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Experten-Antworten von Emma Energie
Die fehlende Ausweitung der VwVfG-Vereinfachung kombiniert mit der Flächenfalle (fehlende Ersatzzahlungsmöglichkeit) führt zu massiven Verzögerungen. Wir kalkulieren mit einem durchschnittlichen Verzug von 8-12 Monaten pro Großprojekt. Dies erfordert eine CAPEX-Reserve von 15% für unvorhergesehene Planungskosten und die Notwendigkeit, teure temporäre Netzflexibilitätsmaßnahmen (OPEX) einzukaufen, da der physische Netzausbau nicht schnell genug erfolgt.
Wenn die Genehmigungsbeschleunigung nicht den adäquaten Schutz sensibler KRITIS-Daten sicherstellt, steigt der Mehraufwand für IT-Sicherheit (z.B. redundante Firewalls, erweiterte Audits) um schätzungsweise 20-25% der jährlichen IT-Sicherheitsbudgets. Organisatorisch müssen wir die Sicherheitsprotokolle in die Bau- und Beschaffungsprozesse (Security-by-Design) frühzeitig integrieren und spezialisiertes Personal einstellen, um die erhöhte Angriffsfläche durch dezentrale Digitalisierung zu managen.
Die Verlängerung der Planungszeiträume von 24 auf 48 Monate aufgrund fehlender ROG-Fristen reduziert den ROI der Investitionen signifikant, da die Kapitalbindung steigt und die planmäßige Ertragsgenerierung verzögert wird. Wir müssen in unseren Business Cases einen höheren WACC (Weighted Average Cost of Capital) ansetzen. Gegenüber Investoren wird Transparenz über die Genehmigungsphasen und die Lobbyarbeit für politische Nachbesserungen kommuniziert, um das Vertrauen in die langfristige Projektrealisierung zu stärken und Investitionsabwanderung zu verhindern.
Die Uhr tickt: Warum der Netzausbau nicht auf die Bürokratie warten darf
Als Ingenieurin und Nachhaltigkeits-Strategin sehe ich die Energiewende primär als ein gigantisches Logistik- und Netzplanungsprojekt. Wir reden über den massiven Zubau von PV und Wind, über Millionen von Wärmepumpen und E-Fahrzeugen, die alle gleichzeitig an unsere Verteilnetze andocken. Politische Ziele sind ambitioniert, aber sie scheitern oft an der physischen Realität: der Geschwindigkeit, mit der wir neue Leitungen, Umspannwerke und Speicher bauen dürfen.
Daher begrüßen wir den Vorstoß der Bundesregierung, ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu verabschieden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Es ist ein notwendiges Signal, dass die Politik erkannt hat: Der Engpass liegt nicht mehr nur in der Finanzierung (obwohl der Investitionsrahmen [vgl. Recherche 2] verlässlich sein muss), sondern in den Genehmigungsordnern.
Doch wie so oft bei Mammutprojekten steckt der Teufel im Detail – und dieser Teufel könnte sich als massiver Bremsklotz für die Stadtwerke erweisen, wenn nicht schnell nachgebessert wird. Denn die Beschleunigung muss systemisch gedacht werden, nicht nur partiell.
1. Die Scope-Erweiterung: Verfahrensvereinfachung für die Energie
Der BDEW hat zu Recht gefordert, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht auf die Verkehrsinfrastruktur beschränkt bleiben dürfen. Das ist der zentrale Punkt für jedes Stadtwerk.
Warum? Wir sind momentan in einem Wettlauf gegen die Zeit. Die Integration der Sektorkopplung – E-Mobilität, Wärmepumpen, Power-to-X – erfordert einen beispiellosen Ausbau und eine Ertüchtigung der Verteilnetze. Wir müssen schneller werden, um die Anschlussgesuche für große PV-Parks oder neue Gewerbegebiete zu bedienen. Die Netzausbaupflicht, insbesondere im Kontext von §14a EnWG und der Notwendigkeit, Flexibilität zu managen (vgl. Recherche 1, 3, 9), steht in direktem Konflikt mit schleppenden Genehmigungsverfahren.
Wenn wir die VwVfG-Vereinfachungen nicht konsequent auf die Energie- und Wasserwirtschaft ausweiten, entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht: Die Straßen werden schneller gebaut, während die darunter liegende oder parallel verlaufende Strom- und Gasinfrastruktur, die für die Dekarbonisierung wesentlich ist, weiterhin im administrativen Stillstand verharrt.
2. Der Geheimnisschutz: Schutz der Kritischen Infrastruktur (KRITIS)
Die Regelungen zum Geheimnisschutz sind im Grundsatz positiv, müssen aber die Realität der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) in der Energie- und Wasserwirtschaft vollständig abbilden. Stadtwerke sind das Rückgrat der lokalen Versorgungssicherheit. Die Digitalisierung der Netze – Stichwort Smart Grids und das Management dezentraler Erzeugung – macht unsere Systeme zwar effizienter, aber auch angreifbarer.
Die Anpassung der Fachgesetze muss sicherstellen, dass sensible Netzdaten, Betriebsgeheimnisse und Sicherheitsarchitekturen adäquat geschützt werden, auch wenn Verfahren beschleunigt werden. Vertrauen in die Versorgungssicherheit ist die Basis für die Akzeptanz der Energiewende. Ohne diesen Schutz gefährden wir nicht nur die Cyber-Resilienz, sondern auch die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung der Netze.
3. Die Flächenfalle: Naturschutzrecht und Kompensation
Die größte praktische Hürde für viele Verteilnetzbetreiber (VNBs) ist die Flächenknappheit, insbesondere bei der Kompensation von Eingriffen in die Natur. Der Gesetzentwurf muss hier dringend zur ursprünglichen Intention zurückkehren: die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzzahlung für alle Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse.
Warum ist das für das Netz so wichtig?
Zudem fehlt, wie vom BDEW angemerkt, eine bundeseinheitliche und praxistaugliche Regelung zur Kompensation bei Mast- und Turmbauten. Wir können es uns nicht leisten, dass jeder Landkreis eigene Auslegungsvorschriften hat. Wir brauchen standardisierte Prozesse, um die notwendige Infrastruktur für Windparks und große PV-Anlagen schnell anbinden zu können.
4. Planungssicherheit durch Fristen im Raumordnungsgesetz
Die Ausweisung neuer Windenergie-Beschleunigungsgebiete ist essenziell für das Erreichen der Ausbauziele. Doch ohne klare, verbindliche Fristen im Raumordnungsgesetz (ROG) droht die Gefahr, dass diese Gebiete zwar auf dem Papier existieren, ihre Ausweisung aber faktisch im Sande verläuft. Dies schafft Unsicherheit für Investoren und VNBs gleichermaßen.
Ein investitionsfreundlicher Rahmen (Recherche 2) lebt von Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn die Politik die Flächenziele vorgibt, muss sie auch die administrativen Werkzeuge liefern, um diese Ziele fristgerecht umzusetzen. Andernfalls verzögern sich die Anschlussprojekte, was wiederum die Netzstabilität herausfordert und möglicherweise teurere Flexibilitätsbeschaffung (Recherche 4) notwendig macht, als es bei einem zügigen Netzausbau der Fall wäre.
Fazit: Beschleunigung muss beim Verteilnetz ankommen
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es muss sichergestellt werden, dass die Beschleunigungsmaßnahmen dort ankommen, wo die Last der Energiewende getragen wird: bei den Verteilnetzbetreibern.
Für Sie als Stadtwerk bedeutet das: Drängen Sie auf die politische Nachbesserung, die eine konsequente Ausweitung der Verfahrensvereinfachungen auf die Energieinfrastruktur sicherstellt und die Flächenproblematik durch eine klare Regelung zur Kompensation löst. Ohne diese Anpassungen wird der gesetzlich geforderte Netzausbau – die Basis für die Integration von Millionen dezentraler Anlagen und die Steuerung von Flexibilität – weiterhin durch bürokratische Hürden ausgebremst. Wir brauchen jetzt nicht nur den Willen zur Wende, sondern auch die Genehmigung in Lichtgeschwindigkeit.