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Die Vierte Reinigungsstufe: Regulatorische Lasten und die neue Gebührenrealität

Warum die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie die Investitionsstrategie von Stadtwerken dominiert.

Die Vierte Reinigungsstufe: Regulatorische Lasten und die neue Gebührenrealität

Die Nachricht aus Rheinland-Pfalz – laut Umweltministerium sollen rund 600 Millionen Euro in den Ausbau von 65 Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe bis 2045 investiert werden (Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 28.02.2023) – ist mehr als nur eine lokale Meldung. Sie ist das erste greifbare Signal für eine bundesweite, regulatorisch induzierte Investitionswelle, die die Geschäftsmodelle und Gebührenkalkulationen der kommunalen Wasserwirtschaft grundlegend verändern wird. Als Regulatorik-Expertin betrachte ich diese Entwicklung nicht isoliert, sondern als Teil der großen strategischen Infrastrukturaufgaben, die Deutschland im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz bis 2045 zu bewältigen hat.

Die zentrale Frage für jedes Stadtwerk, das die Sparte Abwasserbetrieb verantwortet, lautet: Wie transformieren wir eine EU-Vorgabe in eine wirtschaftlich tragfähige und rechtssichere Investitionsstrategie?


Der Regulatorische Imperativ: Die Rolle der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Der Treiber dieser massiven Investitionen ist die überarbeitete europäische Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Wastewater Treatment Directive, UWWTD), die im deutschen Fachdiskurs oft als KARL (Kommunalabwasserrichtlinie) bezeichnet wird. Das Ziel ist klar: Die Gewässerqualität muss signifikant verbessert werden, insbesondere durch die Eliminierung von sogenannten Spurenstoffen (Mikroschadstoffe; engl. Micropollutants) – Rückstände von Arzneimitteln, Industriechemikalien und Pestiziden, die durch herkömmliche Reinigungsprozesse nicht ausreichend entfernt werden können.

Die EU-Vorgabe basiert auf zwei regulatorischen Säulen, die direkt auf die kommunalen Betriebe durchschlagen:

  1. Vorgabe der Eliminierung: Es wird eine Mindestentfernungsrate für bestimmte prioritäre Spurenstoffe festgelegt. Dies zwingt Betreiber großer oder gewässerrelevanter Kläranlagen (in Deutschland oft Anlagen der Größenklasse 4 und 5, i.d.R. >100.000 Einwohnerwerte) zum Ausbau der Infrastruktur.
  2. Das Verursacherprinzip (Extended Producer Responsibility – EPR): Die novellierte KARL sieht explizit vor, dass die Kosten für die vierte Reinigungsstufe nicht allein über die allgemeinen Abwassergebühren finanziert werden sollen. Stattdessen sollen die Hersteller der relevanten Produkte (insbesondere aus der Pharma- und Kosmetikindustrie) an den Kosten beteiligt werden, wobei die genaue Ausgestaltung dieses Mechanismus auf EU- und Bundesebene noch finalisiert werden muss. Dies ist eine direkte Anwendung des Verursacherprinzips, das in ähnlicher Form auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 23 KrWG) verankert ist.

Die nationale Umsetzung der KARL wird, wie von Fachverbänden und dem Umweltbundesamt erwartet, Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und vor allem in der Abwasserverordnung (AbwV) erfordern. Hier werden die konkreten Schwellenwerte, die verpflichtenden Standorte und die technischen Anforderungen festgeschrieben. Für Stadtwerke bedeutet das, dass sie nicht auf die endgültige Verabschiedung warten können, sondern proaktiv Standortanalysen durchführen müssen, um den Investitionsbedarf zu quantifizieren.

Die Finanzierungsherausforderung: Gebührenkalkulation unter Druck

Die 600 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz sind ein Indikator für das bundesweite Investitionsvolumen, das in die Milliarden gehen wird. Die Herausforderung liegt in der Finanzierung, die in der kommunalen Wasserwirtschaft strengen Regularien unterliegt.

Abwassergebühren in Deutschland müssen nach dem Prinzip der Kostendeckung kalkuliert werden (Kommunalabgabengesetze der Länder). Die Einführung der vierten Reinigungsstufe – typischerweise mittels Ozonung oder granulierter Aktivkohle – führt zu erheblichen Mehrkosten:

  1. CapEx (Investitionskosten): Bau und Installation der zusätzlichen Reinigungsstufe.
  2. OpEx (Betriebskosten): Deutlich höherer Energiebedarf und Kosten für Betriebsmittel. Laut der Studie 'Energieeffiziente Abwasserbehandlung' des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2019 kann die zusätzliche Stufe den Stromverbrauch einer Kläranlage um 20 % bis 50 % erhöhen (Quelle: UBA-Texte 13/2019, 'Energieeffiziente Abwasserbehandlung', abrufbar unter www.umweltbundesamt.de).

Dieser massive Anstieg der Betriebskosten schafft eine direkte Synergie – oder Konflikt – mit der Energiebeschaffung und den Energieeffizienzpflichten der Stadtwerke. Die regulatorische Expertise im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird plötzlich relevant für den Abwasserbetrieb. Der Betrieb der vierten Reinigungsstufe muss effizient geplant werden, um die Gebührenzahler nicht übermäßig zu belasten.

Parallelen zur Energie-Infrastrukturplanung (2045)

Die langfristige Planung bis 2045 (wie in RLP angekündigt) spiegelt die strategischen Zeithorizonte wider, die wir aus der Energiepolitik kennen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) setzt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest. Wasserinfrastruktur wird damit zu einem kritischen Element der gesamtgesellschaftlichen Transformation.

Es bietet sich ein Vergleich mit der Debatte um die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes an. Um hier Planbarkeit zu schaffen, wurden im Energiewirtschaftsgesetz (§§ 28o ff. EnWG) spezifische Kostenmechanismen für Gasnetzbetreiber etabliert. Als Denkanstoß für die Wasserwirtschaft könnte man prüfen, ob ähnliche transparente und langfristig angelegte Modelle die Gebührenkalkulation rechtssicher abbilden können. Die kommunalen Aufsichtsbehörden werden die Genehmigung dieser Gebührenbescheide streng prüfen.

Handlungsanweisung für Stadtwerke

Die Rolle der Stadtwerke ist hier dreifach:

  1. Regulatorisches Monitoring und Standortprüfung: Identifizieren Sie frühzeitig, ob Ihre Kläranlagen unter die zukünftige Pflicht zur vierten Reinigungsstufe fallen. Es stellt sich zudem die Frage, ob die im EnWG (§ 43 EnWG) für den beschleunigten Netzausbau verankerte Logik des 'überragenden öffentlichen Interesses' als politisches Instrument auch auf kritische Infrastrukturprojekte in der Wasserwirtschaft übertragen werden könnte, um Planungsverfahren zu beschleunigen.
  2. Kostenmanagement und Synergien: Angesichts des massiv steigenden Energiebedarfs muss die Planung der vierten Reinigungsstufe eng mit der Energiebeschaffungsstrategie und den Effizienzprogrammen des gesamten Stadtwerks verzahnt werden. Kann die Abwärme genutzt werden? Welche Rolle spielen KWK-Anlagen oder Eigenstromerzeugung, um die erhöhten Betriebskosten zu dämpfen?
  3. Gebührenkommunikation: Die regulatorisch notwendigen Gebührenanpassungen müssen transparent und verständlich kommuniziert werden. Die Akzeptanz der Bürger für die Mehrkosten hängt direkt davon ab, wie klar das „Warum“ – die Einhaltung europäischer Umweltstandards und der Schutz der Trinkwasserressourcen – vermittelt wird.

Die vierte Reinigungsstufe ist keine technische Option, sondern eine regulatorische Notwendigkeit. Sie zwingt die Wasserwirtschaft, ihre Finanzierungs- und Betriebsmodelle neu zu denken und sich den komplexen Herausforderungen der langfristigen, klimaneutralen Infrastrukturplanung zu stellen – genau jenen Herausforderungen, die wir seit Jahren im Energiebereich beobachten.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Fokus auf Synergien zwischen Abwasser-OPEX, Eigenstromerzeugung (KWK) und Nutzung der StromNEV-Entlastung, um die Gebührenzahler nicht übermäßig zu belasten.

Fokus auf vorläufige Kalkulation der Eigenanteile und Einholung spezifischer Genehmigungen der kommunalen Aufsichtsbehörde unter klarem Vorbehalt der zukünftigen EPR-Implementierung und unter Einhaltung des Prinzips der Kostendeckung.

Fokus auf die Betonung des regulatorischen Imperativs (EU-Umweltstandards) und die strategische Positionierung der Wasserinfrastruktur als kritisches Element der langfristigen nationalen Infrastrukturplanung (2045), um Transparenz und Akzeptanz zu maximieren.