Batteriegroßspeicher

Effizienzsprung für Bestandsanlagen: Wie Multi-Use-Strategien die Wirtschaftlichkeit von Batteriegroßspeichern sichern

Das Projekt BMSmart zeigt, wie präzise Zustandsdiagnose und regulatorisches Know-how die Erlöse um 8,3 Prozent steigern.

In der Welt der Energieversorgung gibt es kaum ein Thema, das so schnell von euphorischem Goldrausch in harte betriebswirtschaftliche Realität umschlägt wie die Batteriegroßspeicher. Während vor wenigen Jahren allein die Bereitstellung von Primärregelleistung (FCR) auskömmliche Margen versprach, zwingt der zunehmende Wettbewerb und die Volatilität der Märkte die Betreiber heute zu einer deutlich feineren Klinge. Als Regulatorik-Expertin beobachte ich oft, dass Stadtwerke ihre Speicher als „Blackbox“ betreiben – technisch wie regulatorisch. Doch das Projekt BMSmart und die Referenzanlage Dresden Süd beweisen: Wer die inneren Zustände seiner Batterie kennt und diese intelligent mit den regulatorischen Rahmenbedingungen verknüpft, kann die Erlöse um über acht Prozent steigern.

Warum Sie sich als Stadtwerk-Entscheider jetzt mit diesem Thema befassen müssen

Vielleicht fragen Sie sich: „Unsere Anlage läuft doch, warum sollten wir das System anfassen?“ Die Antwort liegt in der Kombination aus technischer Degradation und regulatorischer Dynamik. Ein Speicher ist kein statisches Asset wie ein Transformator. Er ist ein hochdynamisches System, dessen wirtschaftlicher Wert direkt von der Fahrweise abhängt.

Die Ergebnisse aus dem Projekt BMSmart sind für Stadtwerke aus drei Gründen essenziell:

  1. Erlösmaximierung bei steigendem Wettbewerb: 8,3 Prozent höhere Erlöse gegenüber statischen Strategien sind im aktuellen Marktumfeld der Unterschied zwischen Rentabilität und Zuschussgeschäft.
  2. Asset-Schutz: 20 Prozent weniger interne Ausgleichszyklen verlängern die Lebensdauer der teuren Batteriemodule massiv.
  3. Regulatorische Compliance: Die saubere Trennung von Grün- und Graustrom sowie die Einhaltung von Präqualifikationsanforderungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erfordern präzise Daten.

Die regulatorische Basis: Multi-Use im Spannungsfeld von EnWG und EEG

Der Betrieb eines Großspeichers wie in Dresden Süd (12 MWh) findet nicht im luftleeren Raum statt. Die zentrale Herausforderung ist das sogenannte „Multi-Use“-Konzept. Hierbei wird der Speicher gleichzeitig oder sequenziell für verschiedene Marktzwecke eingesetzt: Primärregelleistung (FCR), Sekundärregelleistung (aFRR) und Arbitrage am Spotmarkt (Day-Ahead/Intraday).

1. Die Hürde der Netzentgelte (§ 118 Abs. 6 EnWG)

Großspeicher sind nach § 118 Abs. 6 EnWG unter bestimmten Voraussetzungen von den Netzentgelten befreit. Diese Privilegierung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der Strom zeitnah wieder in das Netz eingespeist wird. Werden Speicher jedoch für Eigenverbrauch oder komplexe Multi-Use-Szenarien genutzt, gerät diese Befreiung oft in den Fokus der Prüfung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Ein digitaler Zwilling, wie er in BMSmart eingesetzt wird, liefert hier die notwendige Dokumentationstiefe, um gegenüber dem Netzbetreiber die Einhaltung der Entlastungsvoraussetzungen nachzuweisen.

2. Die Trennung von Grün- und Graustrom (§ 44b EEG)

Dies ist der regulatorische „Elefant im Raum“. Wenn Ihr Speicher Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE) zwischenspeichert, um ihn später als „Grünstrom“ zu vermarkten, darf er unter keinen Umständen mit „Graustrom“ aus dem Netz vermischt werden, wenn die Privilegien des EEG (z.B. die Befreiung von der Doppelbelastung mit Umlagen) erhalten bleiben sollen. Das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip verlangt eine strikte messtechnische Trennung.

Die in BMSmart entwickelten Allokationsstrategien berücksichtigen genau diese Restriktionen. Durch die simulationsgestützte Bewertung wird sichergestellt, dass die Vermarktung am Spotmarkt nicht den Status als EE-Anlage gefährdet, was im schlimmsten Fall zu massiven Rückforderungen führen könnte.

Technische Präzision führt zu regulatorischer Sicherheit

Die Analyse der Referenzanlage Dresden Süd zeigt beeindruckende technische Kennzahlen, die unmittelbar auf die regulatorische Compliance einzahlen:

  • 10 bis 15 Prozent zusätzliche Nutzung des Betriebsbandes: Durch eine genauere Kenntnis des State of Charge (SoC) und des State of Health (SoH) kann der Speicher näher an seinen physikalischen Grenzen operieren, ohne die Sicherheitspuffer der ÜNB für die Regelleistung zu verletzen.
  • 2 bis 3 Prozent höhere Verfügbarkeit: In den Präqualifikationsregeln der BNetzA (z.B. BK6-18-001 für FCR) ist die Verfügbarkeit ein kritisches Kriterium. Wer nicht liefert, zahlt Pönalen oder verliert die Zulassung.
  • Reduktion interner Ausgleichszyklen: Batteriemodule driften im SoC auseinander. Ein intelligentes Management reduziert die notwendigen (und verlustbehafteten) Ausgleichsvorgänge um 20 Prozent. Das verbessert den Wirkungsgrad – ein Faktor, der bei der Testierung der Energieeffizienz gemäß StromNEV (§ 19) eine Rolle spielen kann.

Der Digitale Zwilling als Enabler für das Gebotsmanagement

Gemäß § 22 Abs. 2 StromNZV müssen Einheiten zur Erbringung von Regelleistung eine Mindestleistung von 1 MW aufweisen. Viele Stadtwerke bündeln hierfür kleinere Einheiten. Der in BMSmart genutzte digitale Zwilling erlaubt es, den Zustand jedes einzelnen Moduls in Echtzeit abzubilden.

Für das Gebotsmanagement bedeutet das: Das System weiß bereits Stunden im Voraus, ob die physikalische Leistungsfähigkeit für ein 4-Stunden-Zeitscheiben-Gebot am FCR-Markt ausreicht oder ob die Kapazität besser für kurzfristige Intraday-Optimierungen genutzt werden sollte. Diese „modellgestützte Bewertung“ verhindert Fehlgebote, die regulatorisch sanktioniert werden könnten.

Praxis-Check: Was Stadtwerke jetzt tun sollten

Wenn Sie einen Bestandsspeicher betreiben, sollten Sie die BMSmart-Ergebnisse als Blaupause für ein Upgrade nutzen:

  1. Zustandsdiagnose implementieren: Verlassen Sie sich nicht auf die Standardwerte des BMS (Battery Management System). Ein unabhängiger digitaler Zwilling bietet die notwendige Transparenz für Versicherung, Banken und Regulatoren.
  2. Multi-Use-Strategie rechtlich prüfen: Lassen Sie klären, ob Ihre aktuelle Vermarktungsstrategie die Netzentgeltbefreiung nach § 118 EnWG gefährdet. Die Kombination von FCR und Spotmarkt ist lukrativ, aber dokumentationspflichtig.
  3. Datenverfügbarkeit für Marktkommunikation: Die Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) (GPKE) und die Bilanzierung (MaBiS) verlangen präzise Daten. Optimierte Speichersteuerungen erleichtern die Erfüllung dieser Pflichten gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen (BKV).

Fazit der Expertin

Regulatorik wird oft als Bremse verstanden. Doch im Fall von BMSmart ist das Gegenteil der Fall: Erst die präzise technische Beherrschung des Speichers ermöglicht es, die regulatorischen Spielräume (wie Multi-Use und Netzentgeltprivilegien) voll auszuschöpfen. Die Steigerung der Erlöse um 8,3 Prozent ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis einer sauberen Verzahnung von physikalischer Realität und energierechtlichen Vorgaben.

Für Stadtwerke bedeutet das: Wer seinen Speicher digitalisiert, schützt nicht nur seine Hardware, sondern sichert langfristig seine Marktposition in einem zunehmend komplexen regulatorischen Umfeld.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Die Investition in einen digitalen Zwilling amortisiert sich meist kurzfristig, da die 8,3 Prozent Mehrerlös im aktuellen Marktumfeld oft die Grenze zur Rentabilität markieren. Die 20-prozentige Reduktion der Ausgleichszyklen verlängert die technische Lebensdauer der Module signifikant, was den Abschreibungszeitraum streckt. Besonders bei Anlagen, die noch mindestens 3-5 Jahre Restlaufzeit haben, überwiegen die operativen Einsparungen (OPEX) und die Asset-Schonung die einmaligen Implementierungskosten deutlich.

Es muss eine hochauflösende Zeitreihenverwaltung implementiert werden, die den Energiefluss granular (im Viertelstundentakt oder feiner) dokumentiert. Der digitale Zwilling dient hier als Enabler, um die Allokation von Grün- und Graustromflüssen sowie die zeitnahe Rückspeisung für die Netzentgeltbefreiung manipulationssicher zu loggen. Diese Daten müssen direkt in die Marktkommunikationsprozesse (MaBiS/GPKE) einfließen, um im Falle einer Prüfung durch die BNetzA die Einhaltung des Ausschließlichkeitsprinzips belegen zu können.

Durch die präzise Kenntnis des State of Charge (SoC) kann das Stadtwerk die Sicherheitsreserven im Gebotsmanagement reduzieren. Statt pauschaler Puffer erlaubt das modellgestützte Wissen über die tatsächliche physikalische Leistungsfähigkeit, näher an den Kapazitätsgrenzen zu bieten. Dies verhindert Fehlgebote bei 4-Stunden-Zeitscheiben für FCR und ermöglicht es gleichzeitig, freigewordene Kapazitäten im Intraday-Handel zur Optimierung zu nutzen, ohne die regulatorisch geforderte Verfügbarkeit zu gefährden.