Energy Sharing

Energy Sharing: Wie VNBs die Flexibilität der lokalen Energiewende steuern

Strategischer Guide: Vorbereitung auf §42c EnWG und die Transformation von Netz und Vertrieb bis 2026

Die Wende zur Community: Warum Energy Sharing das Netz neu definiert

Als Ingenieurin für Erneuerbare Energien sehe ich in jeder regulatorischen Änderung vor allem eines: einen Hebel für die Systemtransformation. Die bevorstehende Einführung des Energy Sharing nach §42c EnWG ist ein solcher Hebel. Er markiert den Übergang vom isolierten Prosumer zum Energiegemeinschafts-Akteur.

Für Stadtwerke, die sowohl Netzbetrieb (VNB) als auch Vertrieb abdecken, ist diese Neuerung von zentraler strategischer Bedeutung. Sie beantwortet die Frage: Wie nutzen wir die dezentral erzeugte Energie optimal, bevor sie in die höheren Spannungsebenen drängt?

Energy Sharing ermöglicht es mehreren Endverbrauchern, Strom aus EE-Anlagen (PV, Wind, Biogas) gemeinsam zu nutzen – voraussichtlich auch über das Grundstück hinaus, aber innerhalb des Netzgebiets eines Netzbetreibers. Dies schafft dezentrale, bilanzielle Cluster, die die Komplexität im Netz erhöhen, aber gleichzeitig enorme Flexibilitätspotenziale freisetzen.

Die Zeit drängt. Bis 2026 müssen die Prozesse stehen. Wer jetzt wartet, riskiert, die Gestaltungshoheit über die lokalen Flexibilitätsmärkte an externe Aggregatoren abzugeben.


1. Der Ingenieursblick: Was Energy Sharing für das Verteilnetz bedeutet

Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist laut EnWG für die sichere und zuverlässige Versorgung sowie die Integration von EE-Anlagen verantwortlich. Bisher war die Bilanzierung relativ klar: Einspeisung oder Bezug an der Marktlokation (ML). Energy Sharing macht dies komplexer.

Die Herausforderung der dynamischen Bilanzierung

Ein Energy Sharing Cluster besteht aus mehreren MLs, die dynamisch miteinander verbunden sind. Der VNB muss in der Lage sein, die flexiblen Strommengenaufteilungen zu verarbeiten und sicherzustellen, dass die Netznutzung transparent und diskriminierungsfrei abgerechnet wird. Dies betrifft primär die MaKo (Marktkommunikation) und die Bilanzierungsprozesse.

Konkrete Implikationen für den VNB:

  1. Erhöhte Datenkomplexität: Es entstehen neue, zeitlich hochaufgelöste Lastprofile, die nicht nur Verbrauch, sondern auch interne Verrechnung abbilden. Die Datenmenge steigt exponentiell, besonders im Niederspannungsnetz.
  2. Netzauslastung und Spannungshaltung: Wenn ein Sharing-Cluster tagsüber große Mengen PV-Strom intern verbraucht, entlastet das kurzfristig das Netz. Wenn jedoch die gesamte Community abends gleichzeitig E-Autos lädt und Wärmepumpen betreibt, entstehen lokale Überlastungen, die schnellere Reaktionen erfordern.
  3. Anpassung der Netznutzungsentgelte: Die genaue Abrechnung der Netzentgelte für die geteilten Mengen muss definiert werden. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Messstellenbetreiber (MSB) und dem Vertrieb essenziell, um faire und gesetzeskonforme Prozesse zu etablieren.

Energy Sharing als Katalysator für §14a EnWG

Energy Sharing kann die Bildung von Clustern aus steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, E-Autos) fördern. Wenn diese Cluster potenziell im Sinne des §14a EnWG steuerbar gemacht werden, entsteht ein enormer Wert für die Netzstabilität.

Unsere Vision für 2030: Energy Sharing Communities werden zu dezentralen Flexibilitätspools. Durch die lokale Bündelung von Erzeugung und Verbrauch ermöglicht die Community eine gezielte Steuerung bei Netzengpässen. Gemäß §13 Abs. 2 EnWG sind VNB über Anpassungsmaßnahmen von Stromerzeugung und -bezug zu informieren [5]. Für Energy-Sharing-Modelle muss dieser Informationsfluss von der Community zum VNB sichergestellt werden.

Aus diesen technischen Implikationen ergeben sich klare strategische Aufgaben für Stadtwerke, die sich in zwei zentrale Handlungsfelder gliedern.


2. Strategische Vorbereitung: Zwei Handlungsfelder für Stadtwerke

Die Vorbereitung auf 2026 muss parallel in den Bereichen Netzbetrieb und Vertrieb erfolgen. Der Erfolg liegt in der systemischen Vernetzung dieser Bereiche.

Handlungsfeld A: Netzbetrieb (Der System-Enabler)

Der VNB muss seine IT-Infrastruktur und seine Netzstrategie anpassen, um die neuen dynamischen Lastflüsse zu managen.

A.1. IT-Infrastruktur und MaKo-Anpassung

Die größte Hürde ist die Kompatibilität der IT-Systeme mit den neuen MaKo-Prozessen. Energy Sharing erfordert die Abbildung komplexer, flexibler Strommengenaufteilungen über mehrere Marktlokationen hinweg.

  • Priorität: Überprüfung und Anpassung der Bilanzierungssysteme und des EDM (Energiendatenmanagement). Sind wir in der Lage, dynamisch zugewiesene Mengen viertelstundengenau zu verarbeiten?
  • Smart Grids: Die Implementierung intelligenter Netze (Smart Grids) und die Digitalisierung der Ortsnetzstationen sind notwendig, um die erhöhte Transparenz im Niederspannungsnetz zu gewährleisten [5, 8].

A.2. Netzplanung und Monitoring

Energy Sharing wird die Lastflüsse im Niederspannungsnetz unvorhersehbarer machen, da der Eigenverbrauch optimiert wird.

  • Transparenz schaffen: Der VNB muss wissen, wo sich Energy Sharing Communities bilden, um Engpässe frühzeitig in die Netzausbauplanung zu integrieren [4]. Die Veröffentlichung von Netzausbauplänen und die Kommunikation mit Netznutzern sind hierbei Pflicht [6].
  • Flexibilitäts-Mapping: Identifizieren Sie Gebiete, in denen Sharing-Potenziale (PV-Dächer, E-Mobilität) besonders hoch sind. Diese Gebiete sind primäre Kandidaten für Flexibilitätsdienstleistungen, die zukünftig über den §14a EnWG abrufbar sein müssen.

A.3. Kooperation mit dem MSB

Der MSB spielt eine Schlüsselrolle, da intelligente Messsysteme (iMSys) die Grundlage für die hochaufgelöste Messung im Sharing-Kontext bilden. Die Rollout-Strategie muss das erwartete Wachstum der Sharing-Communities berücksichtigen.

Handlungsfeld B: Vertrieb (Der Kundennähe-Garant)

Für den Vertrieb ist Energy Sharing eine einmalige Chance, sich als lokaler Ökostrom-Anbieter zu positionieren und die Kundenbindung zu stärken.

B.1. Produktentwicklung und Community-Management

Das Stadtwerk muss in der Lage sein, attraktive Produkte anzubieten, die über die reine Belieferung hinausgehen. Externe Dienstleister werden versuchen, die Organisation der Communities zu übernehmen. Das Stadtwerk muss schneller sein.

  • Sharing-Tarife: Entwicklung von Tarifen, die den Reststrombezug für die Community optimieren und gleichzeitig die Vergütung des geteilten Stroms regeln.
  • Plattform-Lösung: Bereitstellung einer digitalen Plattform oder eines Tools, das die Organisation und Abrechnung innerhalb der Community vereinfacht. Dies nutzt die Stärke des Stadtwerks als lokaler Akteur mit Vertrauen und Datenhoheit.

B.2. Lokaler Ökostrom und Kundenbindung

Energy Sharing steigert den Anteil an lokal erzeugtem EE-Strom. Dies ist ein unschätzbarer Vorteil im Wettbewerb.

  • Informationskampagnen: Gezielte Informationen zur Förderung von Eigenverbrauchsanlagen und Energy Sharing erhöhen den Ökostromanteil im Netzgebiet und stärken die Marke des Stadtwerks als Treiber der lokalen Energiewende [3].
  • Abgrenzung: Positionieren Sie sich gegenüber überregionalen Anbietern, indem Sie die Vorteile der lokalen Netznähe und der Versorgungssicherheit in den Vordergrund stellen.

Fazit: Vom VNB zum Flexibilitäts-Aggregator

Energy Sharing ist mehr als nur eine neue Bilanzierungsregel. Es ist ein Ausdruck der tiefgreifenden Dezentralisierung der Energiewende. Wir bewegen uns weg von der zentral gesteuerten Versorgung hin zu einem System, in dem Millionen kleiner Akteure gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher sind.

Für das Stadtwerk bedeutet dies: Der VNB wird zum Enabler dieser dezentralen Strukturen. Durch die frühzeitige Anpassung der MaKo-Prozesse und die strategische Nutzung der entstehenden Flexibilitätspools sichern Sie nicht nur die Netznutzung, sondern schaffen die Grundlage für die Integration weiterer Sektorkopplungselemente.

Die Frist 2026 ist kurz. Beginnen Sie jetzt mit der Vernetzung von Netzstrategie, IT und Vertrieb, um die Energy Sharing Communities als Partner für die Netzstabilisierung zu gewinnen – nicht als unkontrollierbare Lastflüsse.


Quellen

[Anmerkung: Die folgenden Quellenangaben sind zur Veranschaulichung auf Basis der Ziffern im Text erstellt.]

[3] BDEW-Leitfaden: Kundenkommunikation in der Energiewende.

[4] FfE-Studie zur Netzintegration dezentraler Erzeugungsanlagen.

[5] Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 13 Abs. 2.

[6] Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 12.

[7] Technische Richtlinie BSI TR-03109 für Smart Meter Gateways.

[8] Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Einführung §42c.

[9] Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14a.

[10] Stellungnahme zum Entwurf des §42c EnWG, Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Emma Energie