EnWG

Geopolitische Volatilität 2026: Warum regulatorische Resilienz jetzt über die Existenz von Stadtwerken entscheidet

Zwischen Preisexplosion am THE und staatlichen Entlastungspflichten – Ein Leitfaden für die strategische Neuausrichtung in Krisenzeiten

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir schreiben den 20. März 2026. Wer gehofft hatte, die Energiewirtschaft würde nach den turbulenten Jahren 2022 und 2023 in ein dauerhaft ruhiges Fahrwasser gleiten, wird heute eines Besseren belehrt. Die Eskalation im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus haben uns in eine Situation katapultiert, die nicht nur physische Lieferketten, sondern vor allem das regulatorische Gefüge der deutschen Energiewirtschaft unter extremen Stress setzt.

Als Regulatorik-Expertin ist es meine Aufgabe, Ihnen nicht nur die nackten Zahlen der Preissteigerungen zu präsentieren, sondern die tiefgreifenden rechtlichen und strategischen Implikationen aufzuzeigen. Warum sollten Sie sich in Ihrer Rolle im Stadtwerk heute damit beschäftigen? Weil die Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Gesetzgeber in Krisenzeiten eine Transparenz und eine Weitergabe von Entlastungseffekten fordern, die bei gleichzeitig explodierenden Beschaffungskosten zu einer existenziellen Zerreißprobe werden können.

Die aktuelle Marktdynamik: Ein toxisches Gemisch

Seit dem 28. Februar 2026 hat sich das Bild an den Börsen dramatisch gewandelt. Rohöl der Sorte Brent notiert heute bei über 100 USD/bbl – ein Plus von fast 40 % innerhalb weniger Wochen. Doch für uns entscheidender ist die Korrelation zum Erdgaspreis am virtuellen Handelspunkt THE (Trading Hub Europe). Die Gas-Futures für 2027 sind auf über 41 EUR/MWh gesprungen.

Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den Strommarkt. Gemäß dem Merit-Order-Prinzip, bei dem das teuerste noch zur Bedarfsdeckung benötigte Kraftwerk den Preis bestimmt (in der Regel Gaskraftwerke), sehen wir Spotmarktpreise von bis zu 140 EUR/MWh. Die regulatorische Relevanz ergibt sich hier aus § 1 EnWG, der eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung“ zum Ziel hat. In Zeiten solch massiver Verwerfungen gerät das Ziel der „Preisgünstigkeit“ in direkten Konflikt mit der wirtschaftlichen Stabilität der Versorger.

Die regulatorische Zwickmühle: Entlastungen vs. Marktrealität

Besonders brisant ist die Situation, weil die Bundesregierung für 2026 umfangreiche Entlastungsmaßnahmen beschlossen hatte.

  1. Abschaffung der Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG): Zum 1. Januar 2026 wurde die Umlage nach § 35e EnWG auf Null gesetzt, um die Endkunden zu entlasten.
  2. Bundeszuschuss zu den Netzentgelten: Ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro sollte die Übertragungsnetzentgelte stabilisieren und so den Anstieg der Strompreise dämpfen.

Das Problem: Die aktuelle Preisexplosion an den Spotmärkten neutralisiert diese Effekte für Neukunden und Unternehmen mit kurzfristigen Beschaffungsstrategien vollständig. Regulatorisch bedeutet dies für Sie als Stadtwerk: Sie müssen gegenüber der Aufsichtsbehörde und Ihren Kunden nachweisen, dass Sie die staatlichen Entlastungen (wie die gesunkenen Netzentgelte) korrekt weitergegeben haben, während Sie gleichzeitig Ihre Tarife aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten anpassen müssen.

Warum Sie jetzt handeln müssen: Die Rolle der BNetzA

Die Bundesnetzagentur hat aus der Krise 2022 gelernt. Die Überwachung der Preisanpassungsklauseln und der Kalkulationsgrundlagen ist deutlich schärfer geworden. Gemäß § 40 EnWG sind Stadtwerke zu einer transparenten Rechnungsstellung und Preisinformation verpflichtet. Wenn Sie heute Ihre Preise erhöhen, müssen Sie präzise darlegen, wie sich die gestiegenen Beschaffungskosten gegenüber den staatlichen Entlastungen (Wegfall der Umlagen) verhalten.

Ein kritischer Punkt ist hierbei die Missbrauchsaufsicht. Die BNetzA sowie das Bundeskartellamt beobachten genau, ob Stadtwerke die Gunst der Stunde nutzen, um Margen auszuweiten. Ein Rückgriff auf die Methodik der Beschlusskammern (z.B. in Anlehnung an das Monitoring der Preisbremsen-Jahre) ist jederzeit möglich.

Strategische Handlungsanweisungen für Stadtwerke

Was bedeutet das konkret für Ihre tägliche Arbeit?

  1. Neubewertung der Risikoaufschläge: Die Volatilität erfordert eine Anpassung Ihrer Risikomodelle. Statische Modelle, die auf den stabilen Jahren 2024/2025 basieren, sind hinfällig. Berücksichtigen Sie bei der Kalkulation nach § 39 EnWG (für Grundversorgungsverträge) die aktuellen Terminmarktpreise, aber dokumentieren Sie diese revisionssicher.
  2. Kommunikationsstrategie nach § 40 EnWG: Bereiten Sie proaktiv Erklärungen für Ihre Kunden vor. Erklären Sie, warum trotz des Wegfalls der Gasspeicherumlage die Preise steigen. Die regulatorische Transparenz ist hier Ihr bester Schutz gegen Vorwürfe der Bereicherung.
  3. Fokus auf § 14a EnWG (Flexibilität): Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten zur Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, E-Autos). In Zeiten hoher Spotpreise ist die Reduktion von Lastspitzen nicht nur netzdienlich, sondern schützt Sie vor teuren Zukäufen im Intraday-Handel.
  4. Monitoring der Liquidität: Die Sicherheitsleistungen (Margins) an den Energiebörsen steigen bei Preissprüngen exponenziell. Prüfen Sie Ihre Kreditlinien. Regulatorisch ist die finanzielle Leistungsfähigkeit eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und der Lieferlaubnis.

Fazit: Regulatorik als Leitplanke in der Zeitenwende

Die Lage am 20. März 2026 zeigt uns: Die Energiewende ist kein linearer Prozess, sondern ein Pfad durch geopolitische Minenfelder. Die regulatorischen Vorgaben – von den Netzentgelten bis zu den Transparenzpflichten des EnWG – sind in diesem Umfeld keine bloßen Schikanen, sondern die Leitplanken, die das Vertrauen der Verbraucher in das System sichern.

Für Sie in den Stadtwerken bedeutet dies: Wer seine Hausaufgaben in der regulatorisch sauberen Kalkulation und Kommunikation macht, wird diese Krise überstehen. Wer jedoch die Dynamik unterschätzt oder die Weitergabe von Entlastungen „verschlampt“, riskiert nicht nur Bußgelder der BNetzA, sondern den dauerhaften Verlust der Kundenloyalität.

Bleiben Sie wachsam, bleiben Sie präzise.

Ihre Regina Recht

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk muss eine detaillierte Differenzkalkulation erstellen, die den dämpfenden Effekt des Netzentgelt-Zuschusses explizit ausweist und den massiven marktbedingten Anstieg der Beschaffungskosten (Merit-Order-Effekt durch Gaspreis-Rallye) gegenüberstellt. Um der verschärften Missbrauchsaufsicht durch die BNetzA zu begegnen, ist eine proaktive Kommunikation erforderlich, die transparent darlegt, dass die staatlichen Entlastungen vollumfänglich weitergegeben wurden, die Endkundenpreise jedoch aufgrund der geopolitischen Verwerfungen dennoch steigen müssen.

Das Stadtwerk muss umgehend seine Kreditlinien für Sicherheitsleistungen (Margins) prüfen und ggf. erweitern, da die Liquidität eine regulatorische Voraussetzung für die Liefererlaubnis ist. Operativ sollten die Möglichkeiten des § 14a EnWG genutzt werden, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder E-Autos netzdienlich zu dimmen. Dies reduziert die Lastspitzen in Hochpreisphasen am Spotmarkt, senkt den Bedarf an teuren Intraday-Nachkäufen und entlastet somit direkt die Liquiditätsposition des Unternehmens.

Die Kalkulationsmodelle müssen von statischen Werten auf hochvolatile Szenarien umgestellt werden, wobei die Beschaffungskosten auf Basis der aktuellen Terminmarktkurve revisionssicher dokumentiert werden müssen. Regulatorisch ist entscheidend, dass der Wegfall der Gasspeicherumlage in der Kalkulation als kostensenkender Faktor klar vom marktbedingten Preisanstieg getrennt wird. Eine Vermischung der Effekte ohne expliziten Ausweis der Entlastung könnte als Verstoß gegen die Transparenzpflichten gewertet werden und Bußgelder der BNetzA nach sich ziehen.