Regulatorische Schranken fallen? Die notwendige Kehrtwende in Planungsverfahren
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Die Intention ist klar und überfällig: Angesichts des massiven Ausbaubedarfs in allen Sektoren – von der Stromnetzinfrastruktur über die Wasserstoffpipelines bis hin zur Ladeinfrastruktur – muss der jahrzehntelang gewachsene Planungs- und Genehmigungsstau aufgelöst werden. Die Energiewende scheitert nicht am Willen der Branche, sondern oft an der Dauer von Genehmigungsverfahren.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat den Vorstoß grundsätzlich begrüßt. Viele der geplanten Maßnahmen reflektieren langjährige Forderungen der Branche nach einem verlässlichen und investitionsfreundlichen Rahmen [2].
Als Regulatorik-Expertin muss ich jedoch präzise festhalten: Die Beschleunigung darf kein Flickenteppich bleiben. Sie muss konsequent auf die kritischen Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft ausgeweitet werden, da diese die systemische Grundlage für alle anderen Sektoren bilden. Die Details des Entwurfs zeigen, dass hier noch dringender Nachbesserungsbedarf besteht.
1. Die Relevanz für Stadtwerke: Warum die Beschleunigung der Verwaltung Sie betrifft
Bevor wir ins Detail gehen, die Kernfrage: Warum ist dieses Gesetz für Sie als Stadtwerk oder Netzbetreiber (VNB) unmittelbar relevant?
Ihre Pflichten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zum bedarfsgerechten Netzausbau sind im § 11 und § 17 EnWG klar definiert. Gleichzeitig sehen wir durch die zügige Integration dezentraler Erzeugungsanlagen (EEG) und neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (zukünftig § 14a EnWG) einen exponentiell steigenden Bedarf an Netzinvestitionen. Die Beschleunigung der Prozesse entscheidet direkt darüber, ob Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Netzanschlüsse (§ 18 EnWG) und den notwendigen Ausbau überhaupt einhalten können [9]. Verzögerungen in der Planungsphase sind Verzögerungen in der Umsetzung der Energiewende – und damit ein direktes Risiko für Ihre Compliance und Ihre Investitionsplanung.
2. Geheimnisschutz und KRITIS: Die Notwendigkeit der Fachgesetze-Anpassung
Eine positiv hervorzuhebende Maßnahme ist die geplante Stärkung des Geheimnisschutzes im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Gerade im Kontext kritischer Infrastrukturen (KRITIS) der Energie- und Wasserwirtschaft ist dies von höchster Bedeutung.
Die Offenlegung sensibler Standort- und Leistungsdaten, insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 BImSchG oder § 43 EnWG, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die BDEW-Forderung, sicherzustellen, dass KRITIS-Anlagen der Energie- und Wasserwirtschaft vollständig erfasst werden und die entsprechenden Fachgesetze (EnWG, Wasserhaushaltsgesetz – WHG) angepasst werden, ist regulatorisch zwingend.
Ohne diese Anpassung in den Fachgesetzen laufen die Betreiber Gefahr, entweder gegen Sicherheitsauflagen verstoßen oder ihre Planungsdaten in einem Maße offenlegen zu müssen, das die Resilienz der Infrastruktur gefährdet.
3. Verfahrensrecht (VwVfG): Schluss mit der Beschränkung auf Verkehr
Der Gesetzentwurf sieht Verfahrensvereinfachungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vor. Diese umfassen in der Regel die Digitalisierung der Verfahren, die Verkürzung von Fristen für Behörden und die Vereinfachung von Konsultationsprozessen.
Der zentrale Kritikpunkt der Branche: Diese Vereinfachungen dürfen nicht auf die Verkehrsinfrastruktur beschränkt bleiben. Im Sinne einer systemischen Kosteneffizienz [8] und zur Bewältigung der Herausforderungen im Verteilnetz [3] müssen diese Vereinfachungen konsequent auch auf Genehmigungsverfahren nach dem EnWG und dem WHG angewendet werden.
Jede Stunde, die bei der Genehmigung einer neuen Umspannanlage, einer Höchstspannungsleitung oder eines großen Speichers gespart wird, entlastet das System und reduziert letztlich die Netzkosten. Die Politik muss hier den klaren Zusammenhang zwischen Verfahrensbeschleunigung und der Erreichung der gesetzten Ausbauziele erkennen.
4. Das Naturschutzrecht: Flächenknappheit und die Gleichstellung von Kompensationen
Der wohl größte praktische Hemmschuh bei Energieinfrastruktur-Vorhaben ist das Naturschutzrecht. Deutschland leidet unter extremer Flächenknappheit, was die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft massiv erschwert.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichtet Projektträger, unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren. Die regulatorische Herausforderung liegt in der Wahl der Kompensationsform:
- Realkompensation: Durchführung eigener Maßnahmen (z.B. Renaturierung) auf realen Flächen.
- Ersatzzahlung: Zahlung eines Geldbetrages, wenn Realkompensation nicht möglich oder zumutbar ist.
Der BDEW fordert die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzzahlung für alle Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (wie es der Zubau von Erneuerbaren und der Netzausbau sind).
Der regulatorische Hintergrund: Solange die Realkompensation Vorrang hat, müssen Netzbetreiber oft jahrelang nach geeigneten Kompensationsflächen suchen, was die gesamte Projektlaufzeit extrem verlängert. Die Gleichstellung würde es erlauben, schnell auf Ersatzzahlungen auszuweichen, wenn die Flächensuche unverhältnismäßig wird. Dies ist ein pragmatischer Trade-Off, der die Umweltbelange durch finanzielle Mittel sichert, aber die Bauzeit drastisch reduziert.
Was spezifisch fehlt: Es muss eine bundeseinheitliche und praxistaugliche Regelung zur Realkompensation bei Mast- und Turmbauten geschaffen werden. Diese Bauwerke haben einen geringen Flächenbedarf, aber die Kompensationspflichten sind oft unverhältnismäßig kompliziert und regional unterschiedlich geregelt. Eine bundeseinheitliche Pauschalierung würde hier enorme administrative Entlastung schaffen.
5. Raumordnung und die Gefahr leerer Versprechungen
Das Raumordnungsgesetz (ROG) spielt eine entscheidende Rolle bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurden klare Ziele für die Flächenbereitstellung definiert.
Der Gesetzentwurf muss jedoch klare, verbindliche Fristen für die Ausweisung von Windenergie-Beschleunigungsgebieten im Raumordnungsplan (§ 7 ROG) enthalten. Ohne diese Fristen besteht die reale Gefahr, dass die Umsetzung der Flächenziele auf lokaler und regionaler Ebene verzögert oder faktisch blockiert wird. Das Ergebnis wäre eine Diskrepanz zwischen dem politischen Willen (mehr Windkraft) und der administrativen Realität (keine verfügbaren Flächen), was wiederum die Netzbetreiber unnötig unter Druck setzt, da sie die steigende Einspeisung ohne adäquate Netzinfrastruktur bewältigen müssen.
Fazit: Beschleunigung ist Compliance-Grundlage
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein wichtiges Signal, dass die Politik die administrativen Hürden der Energiewende erkannt hat. Für Stadtwerke und Netzbetreiber ist die konsequente Ausweitung der Beschleunigungsmaßnahmen auf die Energie- und Wasserwirtschaft keine Option, sondern eine Notwendigkeit zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten (z.B. § 17 EnWG).
Die Branche muss darauf drängen, dass der Gesetzgeber die Nachbesserungen in den Bereichen Geheimnisschutz (KRITIS), der Ausweitung der VwVfG-Vereinfachungen und vor allem bei der pragmatischen Lösung der Kompensationspflichten im Naturschutzrecht vornimmt. Nur wenn Planungs- und Genehmigungsverfahren signifikant schneller werden, kann der notwendige Investitionsrahmen [2] gesichert und die Transformation der Energiesysteme fristgerecht umgesetzt werden.