Wärmeplanung

Investitionssicherheit für Wärmenetze: Regulierung muss Finanzierung und KRITIS-Schutz vereinen

Wie Stadtwerke den Spagat zwischen Wärmeplanungsgesetz, EnEfG-Vorgaben und Cybersicherheit erfolgreich meistern.

Warum Sie sich jetzt mit diesem Thema beschäftigen müssen

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Stadtwerken,

stellen Sie sich vor, Sie planen die Dekarbonisierung Ihres städtischen Quartiers. Der kommunale Wärmeplan nach § 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) steht, die Abwärme eines lokalen Rechenzentrums ist als Hauptwärmequelle fest eingeplant. Millioneninvestitionen in Rohrleitungen und Großwärmepumpen sind budgetiert. Doch plötzlich muss das Rechenzentrum schließen, weil es die strengen Effizienzvorgaben des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) nicht einhalten kann. Ihre Wärmequelle ist weg, Ihre Investition eine Investitionsruine (Stranded Asset).

Dieses Szenario ist keine theoretische Spielerei, sondern akute regulatorische Realität. Als Stadtwerk stehen Sie heute im Zentrum eines regulatorischen Bermudadreiecks aus Wärmeplanung (WPG), Energieeffizienz (EnEfG) und Cybersicherheit (NIS-2). Wer jetzt die regulatorischen Stellschrauben nicht versteht, riskiert Fehlinvestitionen im zweistelligen Millionenbereich.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wo die Fallstricke liegen, wie die Verbände BDEW und VKU für Sie kämpfen und wie Sie Ihr Stadtwerk regulatorisch wetterfest aufstellen.


1. Das EnEfG-Paradoxon: Wenn Effizienzvorgaben die Wärmewende blockieren

Das im November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verfolgt ein klares Ziel: Den Primärenergieverbrauch Deutschlands drastisch zu senken. Für die Wärmeplanung besonders relevant ist § 16 EnEfG, der Betreiber von Unternehmen und Rechenzentren verpflichtet, entstehende Abwärme zu vermeiden oder – wo dies nicht möglich ist – stofflich oder energetisch zu nutzen.

Eigentlich eine Steilvorlage für Stadtwerke, die nach § 1 WPG treibhausgasneutrale Wärmenetze aufbauen müssen. Doch die Tücke liegt im Detail der Regulierung für Rechenzentren (§ 11 ff. EnEfG):

  • Das PUE-Dilemma: Das Gesetz fordert von Rechenzentren extrem ambitionierte Werte für die Energieeffizienz (Power Usage Effectiveness, PUE).
  • Die Gefahr für Alt-Anlagen: Ältere Rechenzentren (Bestandsanlagen), die zwar bereits erneuerbare Energien nutzen, können diese strengen PUE-Grenzwerte technisch oft nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten erreichen.
  • Die Konsequenz: Ohne Anpassung droht diesen „Alt-Rechenzentren“ die Schließung. Damit bricht für das lokale Stadtwerk die fest eingeplante Abwärmequelle weg.

Was die Verbände fordern: BDEW und VKU fordern dringend eine Anpassung des EnEfG. Ältere Rechenzentren, die nachweislich auf erneuerbare Energien setzen, müssen vor der Schließung durch zu starre PUE-Vorgaben geschützt werden. Nur so bleibt die dringend benötigte Abwärme als verlässliche Quelle für die kommunale Wärmeplanung erhalten.


2. Die gigantische Finanzierungslücke: Wer sichert das Risiko ab?

Die Transformation der Wärmenetze erfordert laut Branchenschätzungen bis 2030 Investitionen in Höhe von rund 50 Milliarden Euro. Stadtwerke können diese Summen nicht allein aus dem laufenden Cashflow oder klassischen Bankkrediten finanzieren – insbesondere, weil Wärmenetze extrem lange Amortisationszeiten von 30 bis 40 Jahren aufweisen.

Hier stoßen wir auf ein massives regulatorisches Risiko: Das Abwärme- und Auslastungsrisiko. Wenn ein Stadtwerk ein Wärmenetz um eine industrielle Abwärmequelle herum baut, trägt es das Risiko, dass der Industriebetrieb schließt oder abwandert. Um dieses Marktversagen auszugleichen, fordern VKU und BDEW:

  1. Staatliche Risikoabsicherung: Die Einführung eines staatlichen Fonds oder staatlicher Bürgschaften speziell zur Absicherung von Abwärmeprojekten und Wärmenetzen.
  2. Förderstabilität: Eine verlässliche, langfristig ausfinanzierte Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).

Exkurs: Die Parallele zum Gasnetz und Wasserstoff-Kernnetz

Die Dringlichkeit stabiler Rahmenbedingungen zeigt sich auch im Gasbereich. Durch die kommunale Wärmeplanung wird sich die Nutzung von Gasverteilernetzen drastisch verändern. Hier warnt die Branche vor finanziellen Fehlanreizen für vermeidbare Investitionen in Gasverteilernetze. Gleichzeitig betont die Regulierung die anhaltende Relevanz gasförmiger Energieträger (Wasserstoff, Biomethan) für die Industrie.

Ein Blick auf die Fernleitungsebene zeigt die Dimension: Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) benötigen bis 2027 rund 300 Millionen Euro für erdgasverstärkende Maßnahmen, um parallel zum Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes die Versorgungssicherheit im verbleibenden Erdgasnetz zu gewährleisten. Diese Transformationsaufgabe belastet die Betreiber enorm, da sie am Kapitalmarkt in direkter Konkurrenz zu den Übertragungsnetzbetreibern (Strom) stehen. Ohne klare regulatorische Abschreibungsregeln (wie sie die BNetzA im Rahmen der Netzentgeltregulierung diskutiert) drohen hier massive Finanzierungsengpässe.


3. KRITIS und NIS-2: Wärmenetze im Visier der Cybersicherheit

Wärmenetze sind nicht mehr nur Rohre im Boden; sie sind hochgradig digitalisierte, smarte Systeme. Mit der zunehmenden Digitalisierung steigt jedoch die Verwundbarkeit gegenüber Cyberangriffen. Die Politik reagiert darauf mit einer drastischen Verschärfung des Sicherheitsrechts.

Mit dem kommenden NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), welches das BSI-Gesetz (BSIG) novelliert, werden die Kriterien für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) neu definiert:

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Viele Stadtwerke, die bisher aufgrund von Schwellenwerten (z. B. in der BSI-Kritisverordnung) nicht als KRITIS eingestuft waren, fallen nun unter die Kategorien „wesentliche“ oder „wichtige Einrichtungen“.
  • Strenge Pflichten: Betreiber müssen Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Informationssicherheit nachweisen (§ 30 ff. BSIG-E) und strenge Vorfallsmeldepflichten innerhalb von 24 Stunden einhalten.
  • Persönliche Haftung: Geschäftsführer und Vorstände von Stadtwerken haften künftig persönlich für die Einhaltung der Cybersecurity-Vorgaben.

Der regulatorische Trade-Off: Sicherheit gibt es nicht umsonst. Die Umsetzung der NIS-2-Vorgaben erfordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Diese Kosten müssen im Rahmen der Netzentgeltregulierung (bzw. über die Wärmepreise) refinanzierbar sein. Hier fordert die Branche eine klare Anerkennung dieser „Sicherheitskosten“ als dauerhaft nicht-beeinflussbare Kostenanteile (dnbK) durch die Bundesnetzagentur.


Strategische Handlungsempfehlungen für Stadtwerke

Was bedeutet das nun konkret für Ihre tägliche Arbeit im Stadtwerk? Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihre Wärme- und Investitionsplanung regulatorisch abzusichern:

  1. Vertragliche Absicherung von Abwärmequellen: Schließen Sie Verträge mit Abwärmelieferanten (z. B. Rechenzentren) niemals ohne Klauseln zur regulatorischen Force Majeure. Wenn das Rechenzentrum aufgrund von EnEfG-Vorgaben schließen muss, benötigen Sie Ausstiegs- und Entschädigungsklauseln.
  2. Prüfung der NIS-2-Betroffenheit: Analysieren Sie umgehend, ob Ihre bestehenden oder geplanten Wärmenetze die neuen Schwellenwerte des NIS2UmsuCG überschreiten. Planen Sie die IT-Sicherheitskosten (z. B. für ein zertifiziertes ISMS nach ISO 27001) direkt in die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Wärmenetzes ein.
  3. Fördermittel-Monitoring: Verlassen Sie sich nicht allein auf die BEW-Förderung. Prüfen Sie kommunale Bürgschaften und Landesförderprogramme zur Absicherung des Auslastungsrisikos.
  4. Szenarienanalyse für Gasnetze: Erstellen Sie im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung einen klaren Transformationspfad für Ihr Gasverteilernetz gem. § 19a EnWG, um gestrandete Vermögenswerte (Stranded Assets) durch beschleunigte Abschreibungen rechtzeitig zu minimieren.

Fazit

Die Wärmewende ist kein reines Tiefbauprojekt, sondern eine regulatorische Präzisionsaufgabe. Nur wenn der Gesetzgeber die Widersprüche zwischen EnEfG und WPG auflöst, staatliche Risikoabsicherungen schafft und die Kosten für den KRITIS-Schutz anerkennt, können Stadtwerke die erforderlichen Milliardeninvestitionen mit der notwendigen Sicherheit tätigen. Bis dahin gilt für Sie: Sichern Sie jedes Projekt regulatorisch doppelt ab!

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk sollte in den Abwärmelieferverträgen mit dem Rechenzentrumsbetreiber spezifische Klauseln zur 'regulatorischen Force Majeure' vereinbaren, die Ausstiegs- und Entschädigungsregelungen im Falle einer EnEfG-bedingten Stilllegung definieren. Parallel dazu müssen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung frühzeitig alternative, redundante Wärmequellen (z. B. Großwärmepumpen) als Backup-Szenarien eingeplant und staatliche Absicherungsinstrumente (wie Landesbürgschaften oder BEW-Förderungen) zur Absicherung des Auslastungsrisikos geprüft werden.

Das Stadtwerk muss unverzüglich prüfen, ob es unter die neuen Schwellenwerte für 'wesentliche' oder 'wichtige' Einrichtungen fällt, und ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS, z. B. nach ISO 27001) implementieren. Da Vorstände künftig persönlich für Cybersecurity-Vorgaben haften, müssen Risikomanagementprozesse direkt in der Geschäftsführung verankert werden. Zur Gegenfinanzierung der anfallenden CAPEX/OPEX für die IT-Sicherheit müssen diese Kosten als 'dauerhaft nicht-beeinflussbare Kostenanteile' (dnbK) deklariert werden, um eine Anerkennung im Rahmen der Netzentgeltregulierung zu erwirken.

Das Stadtwerk sollte eine detaillierte Szenarienanalyse durchführen, um abzugleichen, welche Netzgebiete auf Wasserstoff/Biomethan umgestellt werden können und welche im Zuge der Wärmeplanung (WPG) vollständig zurückgebaut oder durch Wärmenetze ersetzt werden. Investitionen in das bestehende Gasnetz müssen auf das für die Versorgungssicherheit absolut notwendige Minimum reduziert werden. Gleichzeitig müssen im Rahmen der Netzentgeltregulierung bei der Bundesnetzagentur beschleunigte Abschreibungsregeln für die verbleibende Erdgasinfrastruktur genutzt werden, um das Entstehen von Stranded Assets (nicht amortisierten Vermögenswerten) zu minimieren.