Die regulatorische Investitionslücke: Wo ARegV und Co. an ihre Grenzen stoßen
Die deutsche Energewende, getragen von der Elektrifizierung der Sektoren Verkehr und Wärme sowie der Digitalisierung der Netze, erfordert massive Investitionen. Nach Schätzungen von Branchenverbänden steigen die jährlich erforderlichen Investitionen auf einen dreistelligen Milliardenbetrag. So beziffert etwa der DIHK in einer Studie den Bedarf bis 2035 auf 113 bis 316 Milliarden Euro pro Jahr (vgl. DIHK, "Aktuelle Energiewende-Politik kostet bis zu 5,4 Billionen Euro"). Diese müssen primär von den Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Netzbetreibern (NB) gestemmt werden.
Die üblichen Refinanzierungsmechanismen – insbesondere die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für Strom- und Gasnetze – bieten zwar einen verlässlichen Rahmen, sind jedoch primär auf die effiziente Bewirtschaftung und den inkrementellen Ausbau bestehender Infrastrukturen ausgelegt (vgl. § 1 ARegV). Sie wurden nicht für den rapiden, oft hoch riskanten und transformativen Umbau des gesamten Energiesystems konzipiert. Dies führt dazu, dass konventionelle Netzausbaumaßnahmen betriebswirtschaftlich besser abgebildet werden als innovative, betriebskostenintensive Lösungen, die den Ausbau reduzieren könnten.
Die Verbände BDEW und VKU betonen zu Recht die Forderung nach einem verlässlichen und investitionsfreundlichen Rahmen. Dieser Rahmen muss zwei zentrale Herausforderungen adressieren, die die ARegV allein nicht lösen kann:
- Die Geschwindigkeit des Umbaus: Regulatorische Prozesse dauern oft Jahre. Die Energewende verlangt aber Entscheidungen und Investitionen, die sofort getätigt werden müssen, beispielsweise für die Implementierung von § 14a EnWG (netzorientierte Steuerung) oder den Aufbau neuer Wärmenetze.
- Die Kapitalstruktur: Die ARegV erkennt Fremd- und Eigenkapitalkosten auf Basis eines von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgesetzten Zinssatzes an (vgl. § 7 ARegV). Angesichts steigender Zinsen und des enormen Bedarfs an bilanzieller Stärke zur Aufnahme von Fremdkapital reicht die regulatorisch anerkannte Eigenkapitalverzinsung jedoch oft nicht aus, um ausreichend neues Eigenkapital für die gewaltigen Investitionssummen zu mobilisieren und gleichzeitig private Investoren anzuziehen.
Der Deutschlandfonds als Komplementär zur Regulatorik
Die Initiative der Bundesregierung, den Deutschlandfonds gezielt zur Finanzierung von Energieinfrastrukturen einzusetzen, ist regulatorisch betrachtet eine notwendige Ergänzung des bestehenden Systems. Sie erkennt an, dass die reine Umlagefähigkeit der Kosten über Netzentgelte oder Wärmepreise nicht schnell und umfangreich genug privates Kapital mobilisieren kann.
Warum diese Fonds notwendig sind: Die Regulierung legt fest, was refinanziert werden darf (z.B. notwendige Netzinvestitionen gemäß der juristischen Grundlage in § 21 EnWG). Der Fonds adressiert das Wie der Vorfinanzierung und der Risikoteilung.
1. Fokus auf Fremdkapitalinstrumente
Die erste Stufe des Deutschlandfonds konzentriert sich auf Fremdkapitalinstrumente. Für Stadtwerke bedeutet dies eine Verbesserung der Liquidität und der Kreditbedingungen für Projekte, deren Refinanzierung zwar langfristig durch die Regulierung gesichert ist, die aber kurz- und mittelfristig hohe Vorleistung erfordern.
- Beispiel § 14a EnWG: Die Umsetzung der Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erfordert erhebliche Investitionen in IT, Kommunikation und die Ertüchtigung der Netze. Diese Investitionen sind zwar notwendig und werden über die ARegV refinanziert, doch die Vorfinanzierung und die Vermeidung von Engpässen in der Beschaffung von Fremdkapital können durch staatlich gestützte Instrumente deutlich beschleunigt werden.
2. Die Königsdisziplin: Eigenkapitalstärkung
Der entscheidende und regulatorisch anspruchsvollere Schritt ist die Forderung der Verbände nach eigenkapitalstärkenden Instrumenten (Energiewendefonds).
Eigenkapital ist das Fundament der Bilanz und entscheidet über die Kreditwürdigkeit. Wenn Stadtwerke die hohen Investitionen in Netze und insbesondere in die Wärmewende (Geothermie, Wasserstoff-Readiness) tätigen müssen, führt dies zu einer enormen Bilanzverlängerung. Ohne proportional gestärktes Eigenkapital verschlechtert sich das Rating, was die Kosten für das restliche Fremdkapital in die Höhe treibt – ein grundlegender betriebswirtschaftlicher Zusammenhang. Eine Analyse der KfW unterstreicht diesen Druck: Energieversorger müssen bis 2045 rund 47 Milliarden Euro an neuem Eigenkapital aufbringen, um die notwendigen Investitionen zu stemmen und ihre Kreditwürdigkeit zu erhalten. Dies trifft Stadtwerke besonders hart, da ihre kommunalen Eigner oft selbst finanziell stark gefordert sind (Quelle: KfW Newsroom, "Energieversorger müssen bis 2045 insgesamt 535 ...").
Ein spezialisierter Energiewendefonds, der sich an der Mobilisierung privaten Kapitals orientiert, muss daher so ausgestaltet sein, dass er:
- Risikokompensation bietet: Insbesondere bei Pionierprojekten wie Geothermie, deren Erfolg in der Anfangsphase ungewiss ist. Hier sind Garantien und Bürgschaften essenziell, um das private Risiko zu mindern.
- Regulatorisch neutral agiert: Die Mittel aus dem Fonds dürfen die anerkannten Kapitalkosten in der ARegV nicht negativ beeinflussen oder als Subvention gewertet werden, die die Kostenbasis künstlich drückt. Ziel muss es sein, die Verfügbarkeit und Attraktivität des Kapitals zu erhöhen, nicht die regulierten Erlöse zu ersetzen.
Warum Stadtwerke sich jetzt mit den Details beschäftigen müssen
Als Regulatorik-Expertin betone ich: Die bloße Existenz eines Fonds ist nur die halbe Miete. Die Ausgestaltung der Details entscheidet über die Praxistauglichkeit. Das ist der Punkt, an dem Stadtwerke aktiv werden müssen.
1. Refinanzierbarkeit in der Wärmewende
Die Wärmewende ist die „Königsdisziplin“ und steht vor enormen Investitionen in die Infrastruktur (Wärmenetze, Geothermie). Die Refinanzierung dieser Investitionen ist derzeit durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) geregelt. Die Verbände fordern hier eine versorgerfreundliche Ausrichtung, die die Refinanzierbarkeit von Investitionen in die Transformation klarer sichert.
Wenn der Deutschlandfonds oder ein Energiewendefonds Mittel bereitstellt, müssen diese Kredite oder Beteiligungen so strukturiert sein, dass sie kompatibel mit der Kalkulationslogik der AVBFernwärmeV sind. Wenn beispielsweise ein Förderkredit die Kapitalkosten künstlich senkt, muss klar sein, wie dies in der Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden berücksichtigt wird, um die Akzeptanz und Bezahlbarkeit nicht zu gefährden.
2. Sektorenkopplung und Netzinvestitionen
Intelligente Investitionen in die Netzinfrastruktur, die Sektorenkopplung (Power-to-X, Ladeinfrastruktur) ermöglichen, sind unverzichtbar. Sie sind nicht nur technisch notwendig, sondern oft auch kosteneffizienter als die Abregelung von Anlagen.
Die BNetzA hat mit dem Beschluss zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode Strom bzw. die dritte Regulierungsperiode Gas den Rahmen gesteckt (Az. BK4-21-055). Zusätzliche Fonds bieten die Chance, innovative Investitionen (z.B. Digitalisierungsprojekte, die über das Standardmaß hinausgehen) schneller zu realisieren, ohne auf die nächste ARegV-Periode warten oder aufwändige Innovationsprojekte beantragen zu müssen. Prüfen Sie daher gezielt, welche Ihrer geplanten Digitalisierungs- und Flexibilisierungsprojekte durch diese neuen Instrumente eine schnellere Realisierungschance erhalten.
Ihr Handlungsauftrag: Analysieren Sie die geplanten Fremdkapital- und Garantiesysteme hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit den Bilanzierungsstandards Ihrer regulierten Tätigkeiten. Jedes Instrument muss so ausgestaltet sein, dass es die langfristige, durch die ARegV gesicherte Refinanzierung nicht untergräbt, sondern beschleunigt und absichert.
Die Debatte um den Deutschlandfonds ist daher nicht nur eine Finanzierungsdebatte, sondern eine regulatorische Notwendigkeit. Sie stellt den Versuch dar, die Lücke zwischen den ambitionierten gesetzlichen Zielen (EnWG, EEG) und den bestehenden, auf Effizienz und Stabilität ausgerichteten Regulierungsmechanismen zu schließen. Die Branche muss jetzt mit Nachdruck darauf hinwirken, dass die Instrumente zügig, tragfähig und vor allem eigenkapitalstärkend etabliert werden, um die Jahrhundertaufgabe der Transformation zu gewährleisten.