Die Zeitenwende im Verteilnetz: Vom Windhund zum Systemdienstleister
Als Ingenieurin für Netzplanung sehe ich die Energiewende nicht als abstraktes Ziel, sondern als eine Abfolge sehr konkreter, physischer Herausforderungen. Die Integration massiver Mengen an erneuerbarer Energie – PV und Wind – im Verteilnetz hat die Regeln des Spiels fundamental verändert. Nichts hat diese Verschiebung in den letzten Jahren so deutlich gemacht wie der explosionsartige Boom von Großbatteriespeicher-Projekten (GBS).
Die Nachricht, dass der Bundesrat am 19. Dezember 2025 der Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) zugestimmt hat und diese am 24. Dezember 2025 in Kraft trat, ist deshalb mehr als nur eine regulatorische Fußnote. Sie ist ein zentraler Meilenstein, der die Verteilnetzbetreiber (VNBs) vor einer drohenden Blockade bewahrt.
Die Windhund-Falle: Warum das alte Prinzip scheiterte
Die ursprüngliche Anwendung der KraftNAV auf Großbatteriespeicher führte zu einem unerwünschten „Windhundprinzip“ („First come, first served“). Angesichts der enorm gestiegenen Attraktivität von GBS – getrieben durch fallende Technologiekosten und die Notwendigkeit, fluktuierende Erneuerbare zu puffern – führte dies zu einer Überflutung der VNBs mit Netzanschlussbegehren. Viele dieser Anträge waren spekulativ, aber sie banden dennoch wertvolle, knappe Netzkapazitäten, insbesondere in den mittleren und hohen Spannungsebenen.
Warum musste das Windhundprinzip fallen?
- Kapazitätsbindung: Jeder Antrag, egal wie reif das Projekt war, löste die Pflicht des Netzbetreibers aus, den Netzanschluss zu prüfen und gegebenenfalls den Netzausbau zu planen. In Zeiten, in denen Material und Fachkräfte Mangelware sind, banden diese spekulativen Projekte Ressourcen, die für dringendere, systemrelevante Projekte (wie die Anbindung von PV-Parks oder die Ertüchtigung für Wärmepumpen) benötigt wurden.
- Unfaire Allokation: Die Kapazität wurde nicht nach Systemdienlichkeit oder regionalem Bedarf, sondern nach Geschwindigkeit des Antrags vergeben. Dies ist systemisch kontraproduktiv. Speicher sind unverzichtbar, aber sie müssen sich in die Gesamtsystemlogik einfügen.
Die Herausnahme der GBS aus der KraftNAV schafft nun die dringend benötigte Rechtssicherheit und ermöglicht es den VNBs, endlich klare, transparente Verfahrensregelungen einzuführen, die der aktuellen Auslastung der Netze gerecht werden.
Die Kernfrage für Stadtwerke: Wie denken wir Flexibilität neu?
Die Klarstellung der KraftNAV ist lediglich die Beseitigung eines bürokratischen Hindernisses. Die eigentliche Herausforderung – und damit die zentrale Aufgabe für Strategie- und Planungsabteilungen in Stadtwerken – liegt in der Schaffung des adäquaten Rechtsrahmens für eine system- und netzdienliche Integration, wie ihn der Bundesrat in seiner Entschließung gefordert hat.
Wir müssen uns von der Vorstellung lösen, dass jeder Speicher per se ein netzentlastendes Element ist. Die Realität ist komplexer:
„Es gibt keine allgemeingültige netzentlastende Fahrweise, sondern es hängt von den jeweiligen Gegebenheiten einer Netzgruppe ab, welche Fahrweise netzentlastend wirkt.“ (Recherche [7])
Ein Speicher, der in einem einspeisergeprägten Netzgebiet lädt, wenn die Sonne scheint, kann netzentlastend wirken. Derselbe Speicher kann jedoch zusätzliche Redispatch-Bedarfe oder lokale Netzbelastungen auslösen, wenn er seine Last zu einem ungünstigen Zeitpunkt in das Netz drückt.
1. Kriterien der Netzdienlichkeit definieren
Die oberste Priorität muss nun sein, bundesweit verbindliche Kriterien der Netzdienlichkeit zu definieren. Diese Kriterien müssen messbar und transparent sein. Sie müssen klären, wann ein Speicher einen messbaren Beitrag für den Betrieb des Netzes erbringt, der eine Differenzierung und möglicherweise eine Entlastung (z.B. bei Netzentgelten) rechtfertigt [4], [8].
Für Stadtwerke bedeutet dies, ihre Netzüberwachungs- und Planungsstrategien anzupassen. Wir müssen in der Lage sein, die lokalen Gegebenheiten (Spannungshaltung, Lastfluss) genau zu kennen, um Speicherprojekten spezifische, netzdienliche Fahrweisen vorgeben zu können.
2. Die Rolle des § 14c EnWG und die Anreizsysteme
Die neue Regulierung muss finanzielle Anreize schaffen, die netzdienliches Verhalten belohnen. Hier kommt der § 14c EnWG ins Spiel, der die Grundlage für Flexibilitätsdienstleistungen bildet [2].
Wenn wir Speicher als unverzichtbares Element der Energiewende sehen, müssen wir sicherstellen, dass sie nicht durch die pauschale Einordnung der Zwischenspeicherung als Letztverbrauch und die damit verbundenen Abgaben und Umlagen systematisch benachteiligt werden [6]. Eine mögliche dauerhafte Befreiung sollte jedoch klar an den erbrachten Systembeitrag gekoppelt sein. Wir brauchen hier praxistaugliche Mustervereinbarungen für Flexibilitätsmärkte.
Was das für die VNB-Strategie bedeutet:
- Monitoring und Transparenz: Wir müssen die Flexibilitätspotenziale in unserem Netz erkennen und quantifizieren. Nur so können wir Redispatch-Bedarfe reduzieren und Engpässe vermeiden.
- Differenzierte Behandlung: Die neuen Verfahrensregeln müssen eine differenzierte Behandlung von Projekten ermöglichen, die nachweislich zur Entlastung des lokalen Anschlussnetzes beitragen, im Gegensatz zu rein marktgetriebenen Projekten.
3. Sektorkopplung und die 2030er Vision
Die Herausnahme der GBS aus der KraftNAV ist ein deutliches Signal: Wir können uns keine blind wachsende Infrastruktur mehr leisten. 2030 wird die systemische Integration von Speichern, E-Mobilität und Wärmepumpen der Standard sein. Die Speicher, die wir heute anschließen, müssen morgen in der Lage sein, sowohl den Markt- als auch den Netzbetrieb zu unterstützen.
Die VNBs sind verpflichtet, das Netz auszubauen. Aber dieser Ausbau muss strategisch erfolgen [1]. Die neue Regulierung gibt uns die Möglichkeit, den Ausbau der Stromspeicher entsprechend strategisch anzureizen und zu flankieren. Wir müssen jetzt definieren, welches besondere Merkmal Speicher benötigen, um eine Differenzierung zu rechtfertigen und eine Diskriminierung anderer Technologien zu verhindern [8].
Emmas Fazit: Chance zur strategischen Neuausrichtung
Die Änderung der KraftNAV ist ein Befreiungsschlag für die Verteilnetzbetreiber. Sie beendet das Wettrennen um knappe Kapazitäten und schafft die erforderliche Ruhe, um die systemische Integration von Speichern auf eine solide Basis zu stellen.
Für Stadtwerke ist dies der klare Auftrag, die eigene Netzstrategie zu schärfen:
- Verfahren klären: Etablieren Sie schnellstmöglich transparente, nicht-diskriminierende Anschlussverfahren, die die Netzauslastung und die Systemdienlichkeit der Projekte berücksichtigen.
- Netzdienlichkeit quantifizieren: Bereiten Sie sich darauf vor, Flexibilitätsdienstleistungen gemäß § 14c EnWG aktiv einzufordern und zu honorieren.
- Investitionssicherheit bieten: Sorgen Sie dafür, dass Projekte, die einen echten Beitrag leisten, langfristig einen wirtschaftlichen Rahmen erhalten, da ohne Anreize der notwendige Zubau ins Stocken geraten würde [8].
Der Weg ist klar: Wir brauchen Speicher, die nicht nur auf den Großhandelsmärkten agieren, sondern die primär die physikalischen Herausforderungen im Netz lösen. Die Politik hat uns die Werkzeuge gegeben. Jetzt liegt es an uns, die Systemlogik zu implementieren.