KWSG

KWSG und Langzeitspeicher: Warum die deutsche Energiewende jetzt regulatorische Ausdauer braucht

Ohne gezielte Anreize für mehrtägige Energiespeicher droht Deutschland die dauerhafte Abhängigkeit von fossilen Brückentechnologien.

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Energiewirtschaft,

als Regulatorik-Expertin habe ich in den letzten 15 Jahren viele Gesetzesentwürfe kommen und gehen sehen. Doch selten war ein Moment so entscheidend wie die aktuelle Ausgestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG). Wir stehen an einer Weggabelung: Schaffen wir den Sprung in ein echtes Erneuerbaren-System, oder zementieren wir die fossile Abhängigkeit unter dem Deckmantel der „Brückentechnologie“?

Der Trend ist eindeutig: Im Jahr 2025 deckten erneuerbare Energien bereits 55,9 % der Nettostromerzeugung. Das ist ein Erfolg. Aber als jemand, der die Paragrafen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) täglich prüft, sage ich Ihnen: Die Netzstabilität hängt nicht an den 55,9 %, sondern an den restlichen 44,1 % – und daran, wie wir diese in Zeiten der „Dunkelflaute“ decken.

Warum Sie als Stadtwerk dieses Thema heute priorisieren müssen

Bevor wir in die Details von § 14a EnWG oder den Ausschreibungsmodalitäten versinken, die entscheidende Frage: Warum sollte Sie bei Stadtwerk XYZ das KWSG und das Thema Long Duration Energy Storage (LDES) interessieren?

  1. Investitionssicherheit: Wenn Sie heute in Gaskraftwerke oder Speicher investieren, müssen Sie wissen, ob diese Anlagen in 10 Jahren noch systemrelevant sind oder durch regulatorische Anforderungen an die Dekarbonisierung (§ 10 EEG) ins Abseits geraten.
  2. Netzentgelt-Optimierung: Durch die Energierechtsnovelle Strom 2025 und die bestehenden Regelungen in § 118 Abs. 6 EnWG (Netzentgeltbefreiung für Speicher) ergeben sich neue Business-Cases. Wer Speicher nicht nur als Kurzzeit-Puffer, sondern als systemische Reserve begreift, sichert sich Marktanteile.
  3. Vermeidung von Redispatch-Kosten: Als Verteilnetzbetreiber (VNB) sind Sie gemäß § 13 EnWG verpflichtet, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzes zu gewährleisten. Langzeitspeicher vor Ort können teure Eingriffe in die Erzeugung (Redispatch 2.0) massiv reduzieren.

Der regulatorische Status Quo: Wo ist der 500-MW-Baustein?

Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben sich grundsätzlich auf das KWSG geeinigt. Ursprünglich war ein spezifischer 500-MW-Baustein für Langzeitspeicher vorgesehen. In der aktuellen politischen Realität ist dieser jedoch in einer 10-GW-Ausschreibung für wasserstofffähige Gaskraftwerke und einer 2-GW-Säule für „technologieneutrale“ Lösungen aufgegangen.

Das Problem aus regulatorischer Sicht: Wenn wir „Technologieneutralität“ fordern, aber die Ausschreibungskriterien nur auf den niedrigsten Preis pro Megawatt (MW) zuschneiden, gewinnen immer die etablierten fossilen Lösungen. Warum? Weil die Externalitäten – also die Kosten der CO2-Emissionen und die mangelnde Flexibilität über Tage hinweg – oft nicht ausreichend eingepreist sind.

Die physikalische Falle der Kurzzeitspeicher

Lithium-Ionen-Speicher sind das „Schweizer Taschenmesser“ der Systemstabilität. Sie reagieren in Millisekunden und sind ideal für die Primärregelleistung. Doch regulatorisch müssen wir zwischen Leistung (MW) und Arbeit (MWh) unterscheiden.

Für eine Entladedauer von 24, 48 oder gar 100 Stunden sind Lithium-Ionen-Batterien ökonomisch kaum darstellbar. Es ist ein linearer Kostenaufstieg: Wer doppelt so lange speichern will, muss fast doppelt so viele Batterien kaufen. Hier kommen Technologien wie Flüssigluftspeicher (LAES), Eisen-Luft-Batterien oder thermische Speicher ins Spiel. Diese entkoppeln Leistung und Kapazität – eine Eigenschaft, die das KWSG dringend honorieren muss.

Drei regulatorische Hebel für ein zukunftsfestes KWSG

Damit das KWSG nicht zum „Gas-Erhaltungsgesetz“ wird, müssen wir drei Anpassungen in der Sekundärgesetzgebung und den BNetzA-Festlegungen vornehmen:

1. Laufzeitgewichtete Bewertung (Duration-based Procurement)

Statt nur die installierte Leistung in MW abzufragen, sollte die Ausschreibung Bänder definieren. Ein Speicher, der 72 Stunden lang gesicherte Leistung erbringt, hat für die Systemsicherheit einen höheren Wert als eine Gasturbine, die nur für Spitzenlasten von 4 Stunden einspringt. Wir brauchen eine Gewichtung, die die Resilienzzeit belohnt.

2. Verschärfung der Verfügbarkeitsstandards

Gemäß § 11 EnWG müssen Betreiber von Energieversorgungsnetzen ein sicheres System betreiben. Wir müssen die Anforderungen an die „gesicherte Leistung“ präzisieren. Dazu gehören:

  • Nachgewiesene Verfügbarkeit in kritischen Wetterfenstern (Dunkelflaute).
  • Schwarzstartfähigkeit als obligatorisches Kriterium für einen Teil der Kapazitäten.
  • Klare Sanktionsmechanismen bei Nicht-Verfügbarkeit, die über die üblichen Pönalen hinausgehen.

3. Anpassung der Netzentgeltsystematik (§ 24 EnWG)

Die aktuelle Diskussion um die Reform der Netzentgelte muss Langzeitspeicher als „netzstützende Lasten“ begreifen. Wer Strom in Zeiten des Überflusses abnimmt und über Tage speichert, entlastet die Übertragungsnetze massiv. Die BNetzA sollte hier über das Instrument der individuellen Netzentgelte (§ 19 StromNEV) hinausgehen und Langzeitspeicherung als eigenständige Systemdienstleistung definieren.

Fazit: Mut zur Dauer

Die Energiewende wird nicht an den Windrädern scheitern, sondern an der Unfähigkeit, deren Energie über die „flauen“ Tage zu retten. Als Stadtwerke haben Sie die Chance, hier als Pioniere voranzugehen. Fordern Sie in Ihren Stellungnahmen zum KWSG und zur Energierechtsnovelle Strom 2025 klare Kriterien für Langzeitspeicher.

Wenn wir jetzt nur auf Megawatt schauen und die Stunden vergessen, bauen wir ein System, das zwar auf dem Papier grün ist, in der Realität aber bei jedem grauen Novembertag nach Kohle und Gas rufen muss. Das können wir uns weder ökologisch noch regulatorisch leisten.

Bleiben Sie rechtssicher und zukunftsorientiert!

Ihre

Regina Recht Expertin für Energieregulierung

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk sollte in der Investitionsrechnung nicht nur die reinen CAPEX pro MW betrachten, sondern die potenzielle 'Resilienzzeit' als Risikopuffer für Dunkelflauten einpreisen. Regulatorisch empfiehlt es sich, frühzeitig auf die 'laufzeitgewichtete Bewertung' zu setzen und gegenüber der BNetzA die Anerkennung von LDES als netzstützende Last nach § 19 StromNEV zu forcieren, um über die reine Befreiung hinaus zusätzliche Erlöse aus Systemdienstleistungen zu generieren.

Für ein solches Stadtwerk ist die Entkopplung von Leistung und Arbeit entscheidend. Der Speicher muss so dimensioniert sein, dass er bei einer Dunkelflaute nicht nur kurzfristig stabilisiert, sondern über 48+ Stunden die gesicherte Leistung für die Pumpeninfrastruktur der Fernwärme bereitstellt. Schwarzstartfähigkeit sollte als obligatorisches Kriterium in die Lastenhefte aufgenommen werden, um in der '2-GW-Säule' des KWSG als technologisch überlegene, resiliente Lösung gegenüber reinen Gasturbinen zu punkten.

Das Stadtwerk muss seine IT-Systeme und Bilanzkreismanagement-Prozesse darauf vorbereiten, Speicher nicht mehr nur als Endverbraucher oder Erzeuger zu führen, sondern als flexible, netzstützende Einheiten. Dies erfordert eine engere Verzahnung zwischen Netzbetrieb (VNB) und Vertrieb, um neue Tarifstrukturen für Industriekunden abzubilden, die durch Langzeitspeicherung zur Entlastung des Übertragungsnetzes beitragen und somit von reduzierten individuellen Netzentgelten profitieren.