Netzausbau

Netzausbau im Fokus: Warum der Paradigmenwechsel bei Freileitungen Stadtwerke direkt betrifft

Regulatorische Beschleunigung, explodierende Redispatch-Kosten und das Tauziehen um die Agri-PV-Förderung im juristischen Check.

Hallo zusammen, hier spricht Regina Recht. In der heutigen Analyse werfen wir einen Blick auf die massiven regulatorischen Verschiebungen, die das Bundeskabinett und die Landesregierungen derzeit forcieren. Wenn wir über 45 neue Stromleitungen und die Rückkehr zur Freileitung sprechen, geht es nicht nur um Stahl und Masten – es geht um die Grundfesten unserer Netzentgeltkalkulation und die Planungssicherheit für Ihre Stadtwerke.

Der Paradigmenwechsel: Freileitung vor Erdkabel (§ 3 BBPlG)

Lange Zeit galt im deutschen Netzausbau das Dogma des Erdkabel-Vorrangs, insbesondere bei den großen HGÜ-Verbindungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung). Geregelt war dies unter anderem im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Doch die Realität hat die Theorie eingeholt: Die Kosten für Erdkabel sind um ein Vielfaches höher als die für Freileitungen, und die Bauzeiten ziehen sich aufgrund komplexer Genehmigungsverfahren (§ 18 ff. NABEG – Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz) in die Länge.

Das Bundeskabinett plant nun eine radikale Kehrtwende. Ziel ist es, den Ausbau der 45 identifizierten Projekte massiv zu beschleunigen. Regulatorisch bedeutet dies eine Novellierung des BBPlG, um den Freileitungsbau wieder zum Standard zu machen. Warum ist das für Sie als Stadtwerk relevant?

  1. Netzentgelte (§ 17 StromNEV): Die Kosten des Übertragungsnetzes werden über die § 19-Umlage und die allgemeinen Netzentgelte auf die Verteilnetze gewälzt. Jede Milliarde, die beim Bau gespart wird, dämpft den Anstieg der Netzentgelte für Ihre Endkunden.
  2. Planungssicherheit: Verzögerungen im Übertragungsnetz führen zu Engpässen, die wiederum lokale Einspeisemanagement-Maßnahmen in Ihren Verteilnetzen notwendig machen können.

Die Ökonomie des Stillstands: Redispatch-Kosten nach § 13a EnWG

Ein Bericht von Frontier Economics verdeutlicht das finanzielle Fiasko der Verzögerungen. Wenn die Südwest-Leitung durch Neuplanungen bis zu sieben Jahre später fertiggestellt wird, entstehen nicht nur direkte Investitionsmehrkosten, sondern vor allem systemische Kosten durch Redispatch gemäß § 13 und § 13a EnWG.

Redispatch bedeutet, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Norden Windräder abregeln müssen, während im Süden teure Gaskraftwerke hochgefahren werden, weil die Leitungskapazität fehlt. Die Studie beziffert diese Kosten auf bis zu 1,3 Milliarden Euro. Diese Kosten verschwinden nicht einfach; sie werden gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anerkannt und landen letztlich in der Kalkulation der Netzentgelte.

Für Stadtwerke heißt das: Ihre Kunden zahlen für Strom, der physikalisch nicht transportiert werden kann. Die BNetzA hat in ihrem Monitoringbericht 2024 bereits darauf hingewiesen, dass die Stärkung lokaler Preissignale und ein effizienterer Dispatch notwendig sind, um diese Kostenspirale zu durchbrechen. Die regulatorische Diskussion verschiebt sich hier zunehmend in Richtung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG), was für Stadtwerke neue Chancen bei der Flexibilitätsvermarktung bieten könnte.

Agri-PV: Regulatorische Unsicherheit im EEG

Ein weiterer Brennpunkt ist die Förderung der Agri-PV. Bisher sieht das EEG 2023 (§ 48 Abs. 1 Nr. 1a) spezielle Boni und Förderkulissen für Anlagen vor, die eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung ermöglichen. Die Pläne, diese Förderung zu streichen oder zu modifizieren, stoßen auf massiven Widerstand.

Aus regulatorischer Sicht ist dies ein klassischer Zielkonflikt: Einerseits will man die Flächeneffizienz steigern, andererseits die Kosten der EEG-Umlage (bzw. der staatlichen Finanzierung aus dem KTF) begrenzen. Stadtwerke, die bereits Agri-PV-Projekte in der Pipeline haben, müssen nun prüfen, ob ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen ohne diese Sonderförderung noch standhalten. Ein Wegfall würde gegen die Intention des Koalitionsvertrages verstoßen, der eine Stärkung innovativer Solarkonzepte vorsah. Hier ist mit intensiven parlamentarischen Debatten zu rechnen, bevor eine finale Änderung des EEG in Kraft tritt.

Klimaziele: Bayern und die Harmonisierung mit dem KSG

Die bayerische Staatsregierung hat ihr Klimaziel von 2040 auf 2045 verschoben. Was oberflächlich wie ein Rückschritt wirkt, ist regulatorisch eine Harmonisierung mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Gemäß § 3 KSG ist das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 bundesweit verbindlich verankert.

Für Stadtwerke in Bayern bedeutet dies eine Synchronisation der Transformationspfade. Die kommunale Wärmeplanung (gemäß WPG – Wärmeplanungsgesetz) und die Dekarbonisierungsstrategien der lokalen Energieversorger müssen nun nicht mehr auf ein (möglicherweise unrealistisches) 2040-Ziel hin optimiert werden, sondern folgen dem bundesweiten Pfad. Dennoch bleibt der Druck hoch: Bayern will die Emissionen pro Einwohner dauerhaft unter dem Bundesdurchschnitt halten. Dies erfordert von den lokalen Versorgern eine noch schnellere Durchdringung mit Erneuerbaren Energien und eine intelligente Sektorkopplung.

Warum müssen SIE sich damit beschäftigen?

In Ihrer Rolle als Entscheidungsträger bei einem Stadtwerk sind Sie die Schnittstelle zwischen Bundespolitik und Endverbraucher.

  • Kalkulationsrisiko: Steigende Redispatch-Kosten durch Netzengpässe beeinflussen Ihre Beschaffungsstrategie und Netzentgeltgestaltung.
  • Investitionsrisiko: Änderungen im EEG (Agri-PV) können laufende Projektplanungen entwerten. Sie müssen regulatorische Änderungen antizipieren, bevor der erste Spatenstich erfolgt.
  • Strategische Ausrichtung: Die Rückkehr zur Freileitung könnte Widerstände vor Ort (Bürgerinitiativen) neu entfachen. Als lokaler Versorger sind Sie oft der erste Ansprechpartner für besorgte Bürger, auch wenn Sie nicht selbst bauen.

Fazit von Regina Recht: Die Regulierung wird pragmatischer, aber auch unruhiger. Die Rückkehr zur Freileitung ist ein Eingeständnis an die wirtschaftliche Realität, während das Gezerre um Agri-PV und Klimaziele zeigt, wie fragil der politische Konsens ist. Behalten Sie insbesondere die Novellen des BBPlG und des EnWG im Auge – hier werden die Weichen für Ihre Netzentgelte der nächsten Dekade gestellt.

Bleiben Sie rechtssicher!

Ihre Regina Recht

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk sollte ein aktives Flexibilitätsmanagement für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Speicher etablieren. Durch die gezielte Nutzung von Überschussstrom in Zeiten drohender Abregelung (z.B. über Power-to-Heat-Anlagen oder Quartierspeicher) können lokale Netze entlastet und die systemischen Redispatch-Kosten, die letztlich über die Netzentgelte auf die 80.000 Zählpunkte umgelegt werden, begrenzt werden. Zudem entstehen neue Geschäftsmodelle in der Flexibilitätsvermarktung.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit (ROI) der 50 MWp-Pipeline muss durch Sensitivitätsanalysen ohne die bisherigen Sonderboni neu bewertet werden. Da die spezifischen CAPEX für Agri-PV (z.B. Aufständerungshöhe) über denen konventioneller Freiflächenanlagen liegen, könnte der Wegfall der Förderung dazu führen, dass Projekte nur noch über Power Purchase Agreements (PPAs) mit lokalen Industrieunternehmen oder durch eine Umplanung auf klassische Freiflächenanlagen finanzierbar bleiben.

Die zeitliche Streckung des Zielhorizonts von 2040 auf 2045 ermöglicht eine realistischere Verteilung der Investitionsausgaben (CAPEX) für den Umbau der Erzeugungsinfrastruktur (z.B. Ersatz von Gaskesseln durch Großwärmepumpen). Für die 25.000 Fernwärmekunden bedeutet dies eine potenziell moderatere Entwicklung der Wärmepreise, da die Transformationskosten über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden können, während die Übereinstimmung mit dem bundesweiten Wärmeplanungsgesetz (WPG) gewahrt bleibt.