Paradigmenwechsel im Heizungskeller: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt die 65-Prozent-Hürde
Von Regina Recht
Die regulatorische Landschaft der Wärmewende gleicht derzeit einer Großbaustelle. Kaum haben sich Stadtwerke und Gebäudeeigentümer an die komplexen Verzahnungen zwischen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) gewöhnt, deutet sich eine fundamentale Kehrtwende an. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verspricht eine Abkehr von der bisherigen Dogmatik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe (§ 71 GEG) und setzt stattdessen auf eine regulatorische Steuerung über den Brennstoffmarkt.
Für Stadtwerke bedeutet dies: Die Verantwortung verschiebt sich teilweise vom Heizungskeller des Kunden (Technologievorgabe) hin zum Portfolio des Energieversorgers (Brennstoffvorgabe). In dieser Analyse beleuchten wir, warum das GModG die strategische Ausrichtung Ihres Stadtwerks in den Bereichen Vertrieb, Beschaffung und Netzplanung massiv beeinflussen wird.
Der regulatorische Kern: Brennstoffquote statt Technologieverbot
Bisher war die Logik des GEG klar, wenn auch umstritten: Wer eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass diese zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird (§ 71 Abs. 1 GEG). Diese Pflicht war eng an die Fristen der kommunalen Wärmeplanung geknüpft (§ 71 Abs. 2 GEG i.V.m. § 4 WPG).
Das GModG bricht mit diesem Prinzip. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll in bestehenden und neuen Gebäuden weiterhin zulässig bleiben, ohne dass die 65-Prozent-Hürde auf der Anlagenebene individuell nachgewiesen werden muss. Stattdessen rückt die Dekarbonisierung des Brennstoffs in den Fokus.
Die neuen Meilensteine der Regulierung:
- Ab 2028: Quotenpflicht für Inverkehrbringer. Versorger, Händler und Importeure werden verpflichtet, Mindestmengen an Grüngas und Grünheizöl vorzuhalten. Dies wird voraussichtlich über eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) oder eine eigenständige Verordnung flankiert.
- Ab 2029: Tarifpflicht für Endkunden. Eigentümer müssen Tarife buchen, die mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe enthalten. Dieser Anteil soll bis 2040 sukzessive ansteigen.
Warum Sie sich als Stadtwerk JETZT damit beschäftigen müssen
In meiner Rolle als Regulatorik-Expertin werde ich oft gefragt: „Können wir nicht warten, bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht?“ Meine Antwort lautet: Nein. Die Implikationen für Stadtwerke sind zu weitreichend, um reaktiv zu agieren.
1. Vertrieb und Produktportfolio
Die Einführung einer gesetzlichen Tarifpflicht ab 2029 erfordert eine vollständige Überarbeitung Ihrer Erdgastarife. Sie müssen nicht nur die Beschaffung von Biomethan oder Wasserstoff-Derivaten sicherstellen, sondern auch die Nachweisführung (z.B. über das Herkunftsnachweisregister für Gas beim Umweltbundesamt) rechtssicher in Ihre Abrechnungsprozesse integrieren. Die regulatorische Herausforderung liegt hier in der Konformität mit den GPKE-Prozessen (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität/Gas), da neue Tarifmerkmale und Quotenmeldungen abgebildet werden müssen.
2. Netzplanung und Transformationspfade
Die Aufhebung der 65-Prozent-Regel könnte den Druck auf den Rückbau von Gasnetzen kurzfristig mindern, da die Weiternutzung fossiler Infrastruktur mit steigenden Grünbeimischungen legal bleibt. Doch Vorsicht: Die Kommunale Wärmeplanung (WPG) bleibt die Richtschnur. Gemäß § 4 WPG müssen Städte über 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 (kleinere bis 2028) Klarheit über ihre Wärmegebiete schaffen. Wenn Ihr Gasnetzgebiet im Wärmeplan als „potenzielles Fernwärmegebiet“ ausgewiesen wird, hilft auch die neue Brennstoffquote des GModG nicht über die langfristige Unwirtschaftlichkeit des Gasnetzes hinweg.
3. Beschaffungsrisiken und Biomasse-Knappheit
Die Rechercheergebnisse [4] und [5] weisen zu Recht auf die begrenzte Verfügbarkeit von Biomasse hin. Wenn das GModG eine flächendeckende Quote vorschreibt, wird die Nachfrage nach Biomethan sprunghaft ansteigen. Regulatorisch bedeutet dies für Sie: Sichern Sie sich frühzeitig Lieferverträge, die den Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV) entsprechen, auch wenn diese primär für den Stromsektor gilt – die Standards werden für den Wärmemarkt analog herangezogen.
Die soziale Komponente: Der 50/50-Kostensplit
Ein politisch hochsensibler Punkt ist die Kostenverteilung. Hier hat sich die SPD mit einem Modell durchgesetzt, das die bisherige Systematik des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ergänzt oder teils ersetzt.
Ab 2028 sollen Mieter und Vermieter die Mehrkosten für biogene Brennstoffe sowie die CO2-Abgaben pauschal zur Hälfte tragen.
Regulatorische Einordnung: Bisher sieht das CO2KostAufG ein Stufenmodell vor (§ 5 CO2KostAufG), bei dem der Vermieteranteil steigt, je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist. Eine pauschale 50/50-Teilung bei biogenen Brennstoffen bricht mit dem Verursacherprinzip des „Anreizes zur energetischen Sanierung“. Für Stadtwerke bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand in der Heizkostenabrechnung. Sie müssen in Ihren Rechnungen die Kostenanteile für fossile und biogene Komponenten so transparent ausweisen, dass der Vermieter die Aufteilung rechtssicher vornehmen kann. Hier sind Anpassungen an der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zu erwarten.
Kritische Würdigung: Biomasse vs. Wärmepumpe
Die Rechercheergebnisse [8] und [9] betonen, dass Wärmepumpen ökologisch oft sinnvoller wären, aber unter hohen Strompreisen leiden. Das GModG könnte hier einen Fehlanreiz setzen: Wenn der Einbau einer Gasheizung durch die Quotenlösung „einfacher“ bleibt, könnte die notwendige Sanierungsrate von 1,3 bis 2 % [7] verfehlt werden.
Als Regulatorik-Expertin sehe ich hier ein erhebliches Risiko für Stadtwerke: Sollte die Bundesregierung feststellen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor trotz GModG verfehlt werden, drohen kurzfristige regulatorische Nachsteuerungen („Emergency Measures“), die Ihre gerade erst angepassten Geschäftsmodelle erneut gefährden.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das GModG ist kein „Freibrief“ für das fossile Geschäftsmodell, sondern eine Verschiebung der regulatorischen Last.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Portfolio-Check: Analysieren Sie Ihren Gasabsatz im Hinblick auf die 10%-Quote ab 2029. Haben Sie Zugriff auf entsprechende Mengen Biomethan?
- IT-Prozesse: Prüfen Sie, ob Ihre Abrechnungssysteme einen 50/50-Split und die Ausweisung von Quotenpreisen unterstützen.
- Netzstrategie: Bleiben Sie eng an der Wärmeplanung nach WPG. Die Brennstoffquote ändert nichts an der langfristigen Pflicht zur Klimaneutralität bis 2045.
Die Regulierung wird nicht einfacher, sie wird kleinteiliger. Das GModG verlagert die Komplexität von der Technik in den Tarif – und damit direkt in das Herzstück Ihres Stadtwerks.
Quellen:
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) idF v. 01.01.2024
- Wärmeplanungsgesetz (WPG) v. 20.12.2023
- CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) v. 05.12.2022
- BNetzA Monitoringbericht 2023/2024