GModG

Paradigmenwechsel im Heizungskeller: Das neue GModG hebelt die 65-Prozent-Hürde aus

Regulatorische Analyse der neuen Quotenpflichten für Gasversorger und der Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung

Hallo zusammen, hier spricht Regina Recht. Wer mich kennt, weiß: Ich liebe die Details des Energiewirtschaftsrechts, aber ich liebe es noch mehr, wenn wir den Blick für das große Ganze nicht verlieren. In den letzten Tagen haben die durchgesickerten Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für ordentlich Wirbel gesorgt. Was dort geplant ist, stellt die bisherige Logik des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) teilweise auf den Kopf.

Lassen Sie uns gemeinsam sezieren, was das regulatorisch bedeutet, warum diese Entscheidung so getroffen wurde und – am wichtigsten – warum Sie in Ihrem Stadtwerk jetzt hellhörig werden müssen.

Der regulatorische Shift: Von der Technologie zur Quote

Bisher war die Welt des GEG (oft als „Heizungsgesetz“ tituliert) klar, wenn auch komplex: Gemäß § 71 GEG müssen neue Heizungsanlagen in der Regel zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Dies führte faktisch zu einem starken Push in Richtung Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss.

Das geplante GModG bricht mit diesem Dogma. Der Kern der Neuerung: Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt auch in Zukunft – sowohl im Bestand als auch im Neubau – grundsätzlich erlaubt. Die 65%-EE-Vorgabe für das individuelle Gerät entfällt. Doch Vorsicht: Das ist kein Freifahrtschein für fossile Brennstoffe. Der Gesetzgeber verlagert die Verantwortung von der Anlagentechnik (Hardware) auf den Brennstoff (Software).

Die neuen Quotenpfade: Was auf die Versorger zukommt

Statt den Endkunden vorzuschreiben, welche Heizung er einbauen muss, nimmt das GModG die Inverkehrbringer von Brennstoffen in die Pflicht. Hier greift die Regulatorik tief in die Lieferkette ein:

  1. Die Versorgerquote (ab 2028): Stadtwerke, Gaslieferanten und Importeure werden gesetzlich verpflichtet, bestimmte Quoten an Grüngas (Biomethan, Wasserstoff) oder Grünheizöl vorzuhalten. Dies wird voraussichtlich über eine Anpassung des Energiesteuergesetzes oder spezifische Verordnungen im Rahmen des EnWG geregelt.
  2. Die Tarifpflicht (ab 2029): Ab dem 1. Januar 2029 müssen Eigentümer, die weiterhin fossil basierte Anlagen betreiben, Tarife buchen, die einen EE-Anteil von mindestens 10 % aufweisen.
  3. Der Steigerungspfad: Dieser Anteil soll nicht statisch bleiben, sondern bis 2040 schrittweise massiv ansteigen, um die Klimaneutralität 2045 zu erreichen.

Warum dieser Weg? Politisch ist dies ein Zugeständnis an die „Technologieoffenheit“. Regulatorisch ist es ein Versuch, die Sanierungskosten für den Bürger zu strecken, während gleichzeitig der Druck auf den Gasmarkt erhöht wird, grüne Moleküle marktfähig zu machen.

Kostenteilung: Der neue § im Mietverhältnis

Ein besonders brisanter Punkt ist die soziale Flankierung. Bisher konnten Vermieter die CO2-Abgabe gemäß dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) nach einem Stufenmodell auf die Mieter umlegen. Mit dem GModG soll eine neue Regelung ab 2028 greifen: Die Kosten für biogene Brennstoffe sowie die CO2-Abgaben sollen hälftig (50/50) zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden.

Für Sie als Stadtwerk bedeutet das: Ihre Abrechnungssysteme müssen diese neue Logik abbilden können. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) wird hierfür erneut angepasst werden müssen, um die Transparenz über die Anteile biogener Brennstoffe in der Rechnung sicherzustellen.

Warum müssen SIE sich als Stadtwerk damit beschäftigen?

Sie fragen sich vielleicht: „Regina, das klingt nach einem Thema für die Wohnungswirtschaft. Warum ist das für mein Stadtwerk heute relevant?“ Hier sind die drei entscheidenden Gründe:

1. Portfoliomanagement und Beschaffungsrisiko

Wenn die Quote für Grüngas ab 2028 gesetzlich fixiert wird, müssen Sie jetzt in die Beschaffungsstrategie gehen. Biomethan ist ein knappes Gut (vgl. Rechercheergebnis [4], [5]). Wenn alle Versorger gleichzeitig ab 2028 Quoten erfüllen müssen, wird der Preis für Herkunftsnachweise (HKN) und physische Mengen explodieren. Wer heute keine langfristigen Lieferverträge oder Eigenproduktionen sichert, läuft in eine massive Margenfalle.

2. Netzplanung und Transformationspläne (§ 71i GEG)

Die Aufhebung der 65%-Pflicht könnte dazu führen, dass Kunden länger an der Gasheizung festhalten. Das beeinflusst Ihre Kommunale Wärmeplanung (WPG) und Ihre Transformationspläne für Gasnetze (EnWG/GEG). Wenn das Gasnetz länger „befeuert“ wird, müssen Sie entscheiden, ob die Umstellung auf Wasserstoff realistisch ist oder ob Sie in eine „Stranded Asset“-Falle laufen, wenn die Biomasse-Preise die Kunden am Ende doch zur Wärmepumpe treiben (vgl. [8], [9]).

3. Vertrieb und Produktentwicklung

Ab 2029 brauchen Sie „GModG-konforme Tarife“. Das ist nicht nur ein Marketing-Label, sondern eine regulatorische Anforderung. Sie müssen Nachweise führen, dass der 10%-Anteil (und später mehr) tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Nachhaltigkeitskriterien der RED III) entspricht.

Regulatorische Einordnung: Ein riskanter Trade-Off

Als Regulatorik-Expertin sehe ich hier einen klassischen Trade-Off. Einerseits entlastet das GModG kurzfristig den Investitionsdruck bei Immobilienbesitzern. Andererseits schafft es eine enorme Abhängigkeit von der Verfügbarkeit biogener Brennstoffe.

Die Kritik der Experten (vgl. [4]) ist berechtigt: Biomasse ist begrenzt. Wenn wir sie im Gebäudesektor „verheizen“, fehlt sie in der Industrie. Zudem bleibt die Frage der Wirtschaftlichkeit: Wärmepumpen sind effizienter, leiden aber unter hohen Strompreisen (vgl. [11]). Wenn der Gesetzgeber nun das Gasnetz durch Quoten künstlich „grün“ hält, könnten die Betriebskosten für Endkunden durch die teuren EE-Gase massiv steigen.

Fazit für die Praxis

Das GModG ist noch nicht final verabschiedet, aber die Richtung ist klar: Die Verantwortung für die Dekarbonisierung der Wärme wandert ein Stück weit von der Heizungskeller-Tür zurück zu Ihnen, dem Energieversorger.

Meine Handlungsempfehlung für Sie:

  • Auditieren Sie Ihr Gas-Portfolio: Wie viel Biomethan-Optionen haben Sie für 2028ff. bereits gesichert?
  • Prüfen Sie Ihre Wärmeplanung: Korrelieren Ihre Ausbaugebiete für Fernwärme noch mit der neuen Flexibilität für Gasheizungen?
  • IT-Check: Kann Ihr ERP-System die 50/50-Kostenteilung für biogene Anteile abbilden?

Bleiben Sie wachsam. Die Regulatorik schläft nicht, sie verlagert nur ihre Schwerpunkte.

Ihre Regina Recht

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk sollte frühzeitig langfristige Lieferverträge (PPAs) für Biomethan sichern oder in Eigenproduktionsanlagen investieren. Da ab 2028 eine allgemeine Quotenpflicht gilt und Biomethan ein knappes Gut ist, wird die physische Verfügbarkeit zum kritischen Faktor. Ein Audit des Portfolios muss klären, welche Mengen bereits gesichert sind, um die ab 2029 greifende 10%-EE-Tarifpflicht ohne massive Ergebniseinbußen erfüllen zu können.

Die IT-Systeme müssen so umgestellt werden, dass sie auf der Rechnung zwischen fossilen und biogenen Anteilen differenzieren können. Gemäß der geplanten Änderung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) muss die Abrechnung die hälftige Teilung der Mehrkosten für grüne Gase sowie der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter automatisch berechnen. Der Kundenservice muss zudem auf Erklärungsbedarfe hinsichtlich der 'GModG-konformen Tarife' und der neuen Kostentransparenz vorbereitet werden.

Durch den Wegfall der Hardware-Pflicht könnten Kunden länger an Gasheizungen festhalten, was die Anschlussquoten für Fernwärme senkt und das Risiko für 'Stranded Assets' im Gasnetz erhöht. Das Stadtwerk muss seine Kommunale Wärmeplanung (WPG) und die Transformationspläne kritisch prüfen: Wenn die Betriebskosten durch teure Biogas-Quoten steigen, könnten Kunden später abrupt zur Wärmepumpe wechseln, was die langfristige Amortisation von Wasserstoff-Umstellungen oder Fernwärmeaufsplittungen gefährdet.