Hallo zusammen, hier ist Regina Recht. Wer dachte, nach der langwierigen Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2023 sei regulatorisch erst einmal Ruhe im Heizungskeller eingekehrt, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die aktuellen Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), über die unter anderem „Die Welt“ berichtete, markieren einen fundamentalen Kurswechsel in der Wärmewende.
Für Sie in den Stadtwerken bedeutet das: Die Karten werden neu gemischt. Weg von der harten Technologievorgabe beim Einbau, hin zu einer regulatorischen Verpflichtung in der Lieferkette. Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, was das für Ihre Strategie, Ihren Vertrieb und Ihre IT-Systeme bedeutet.
1. Der regulatorische Kern: Abschied von der 65-Prozent-Hürde?
Bisher war die regulatorische Welt (theoretisch) klar: Gemäß § 71 GEG musste jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – eine Hürde, die faktisch die Wärmepumpe oder den Fernwärmeanschluss zum Standard machte.
Das GModG bricht mit diesem Dogma. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll in Bestands- und Neubauten weiterhin zulässig bleiben, ohne dass die 65-Prozent-Regel unmittelbar beim Einbau greifen muss. Doch Vorsicht: Das ist kein Freifahrtschein für fossile Brennstoffe. Der Gesetzgeber verlagert die Erfüllungspflicht lediglich zeitlich und stofflich.
Was bedeutet das konkret? Statt einer investiven Pflicht für den Hauseigentümer tritt eine bilanzielle Pflicht für den Energielieferanten (also Sie!). Ab 2029 müssen Eigentümer Tarife buchen, die mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe enthalten. Dieser Anteil soll bis 2040 sukzessive ansteigen, um das Ziel der Klimaneutralität 2045 zu erreichen.
2. Die neue Last für Versorger: Quotenpflicht ab 2028
Ein zentraler Punkt der Eckpunkte betrifft die Marktrolle der Versorger, Händler und Importeure. Ab 2028 sollen diese verpflichtet werden, bestimmte Quoten an „Grüngas“ (Biomethan, Wasserstoff) und „Grünheizöl“ vorzuhalten.
Aus regulatorischer Sicht ist dies ein massiver Eingriff in die Beschaffungsfreiheit. Während wir bisher im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) lediglich CO2-Zertifikate kaufen mussten, tritt nun eine stoffliche Quote hinzu.
Warum ist das für Sie wichtig?
- Beschaffungsrisiko: Biomasse und Biomethan sind knappe Güter. Wie die Rechercheergebnisse [4] und [5] zeigen, ist die Verfügbarkeit begrenzt und wird auch in anderen Sektoren (Industrie als Grundstoff) dringend benötigt. Ein Stadtwerk, das nicht frühzeitig Lieferverträge für Grüngas sichert, läuft Gefahr, die gesetzlichen Quoten ab 2028 nicht erfüllen zu können.
- Preiskalkulation: Die Kosten für biogene Brennstoffe liegen deutlich über denen von fossilem Erdgas. Diese müssen in die Endkundentarife eingepreist werden, was die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Wärmepumpe (trotz aktuell hoher Strompreise, siehe [8]) beeinflussen wird.
3. Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung (WPG)
Wir dürfen das GModG nicht isoliert betrachten. Es steht in engem Kontext zum Wärmeplanungsgesetz (WPG). Gemäß § 4 WPG müssen Großstädte (> 100.000 Einwohner) bis zum 30.06.2026 und kleinere Kommunen bis zum 30.06.2028 eine Wärmeplanung vorlegen.
Bisher galt: Bis zum Vorliegen dieser Pläne dürfen noch fossile Heizungen eingebaut werden (siehe [3]). Das GModG scheint diesen Übergangszeitraum nun durch die Quotenlösung zu „entschärfen“ – oder zu verkomplizieren. Wenn die 65-Prozent-Regel fällt, verliert die Wärmeplanung einen Teil ihres unmittelbaren „Schreckens“ für den Bürger, erhöht aber den Druck auf die Stadtwerke, im Rahmen der Planung genau zu definieren, wo Grüngas-Netze (H2-ready) realistisch sind und wo nicht.
4. Die soziale Komponente: 50/50-Split bei den Kosten
Ein politisch hoch brisanter Punkt ist die Kostenverteilung. Die SPD hat hier eine Regelung durchgesetzt, die die bisherige Logik des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostG) erweitert.
Ab 2028 sollen Mieter und Vermieter die Mehrkosten für biogene Brennstoffe sowie die CO2-Abgaben hälftig (zu je 50 %) tragen.
Regulatorische Analyse: Bisher orientiert sich die Aufteilung der CO2-Kosten an einem 10-Stufen-Modell (§ 5 CO2KostG), das den energetischen Zustand des Gebäudes belohnt. Eine pauschale 50/50-Teilung bei biogenen Brennstoffen bricht mit diesem Anreizsystem.
Herausforderung für Stadtwerke: Ihre Abrechnungssysteme müssen dies abbilden können. Wenn Sie einen „GModG-konformen Tarif“ mit 10 % Grüngasanteil anbieten, muss die Rechnung so transparent sein, dass der Vermieter die Mehrkosten exakt identifizieren und den Mieteranteil korrekt ausweisen kann. Das wird eine Mammutaufgabe für die IT-Abteilungen und die Marktkommunikation (GPKE/WiM).
5. Warum müssen SIE sich jetzt damit beschäftigen?
Als Vertreter eines Stadtwerks fragen Sie sich vielleicht: „Das ist doch noch alles im Entwurfsstadium, warum die Eile?“ Hier sind meine drei regulatorischen Argumente:
- Vertriebs-Vorlauf: Wenn Sie ab 2029 Tarife mit 10 % Grünanteil anbieten müssen, beginnt die Produktentwicklung jetzt. Sie müssen Herkunftsnachweise prüfen und Bilanzkreismanagement für Grüngas aufbauen.
- Kundenberatung: Ihre Kunden (Vermieter und Eigenheimbesitzer) sind verunsichert. Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, muss wissen, dass die Betriebskosten durch die steigende Quote ab 2029 und die CO2-Preise massiv steigen werden. Die Rechercheergebnisse [11] weisen zu Recht darauf hin, dass nur sinkende Strompreise die Wärmepumpe attraktiver machen – solange das nicht der Fall ist, bleibt die Gasheizung mit Quote die (vermeintlich) günstigere, aber risikoreichere Wahl.
- Netzplanung: Wenn das GModG den Einbau von Gasheizungen erleichtert, verzögert dies möglicherweise den Rückbau von Gasnetzen oder den Umstieg auf Fernwärme. Das konterkariert Ziele einer effizienten Sanierungsrate (siehe [10]). Sie müssen Ihre Asset-Strategie anpassen.
Fazit der Expertin
Das GModG ist ein politischer Kompromiss, der die Komplexität von der Hardware (Heizung) auf die Software (Brennstoff/Abrechnung) verschiebt. Für Stadtwerke bedeutet das: Weniger Fokus auf den Anschlusszwang, mehr Fokus auf Quotenmanagement und rechtssichere Abrechnung.
Die hälftige Teilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter wird zudem zu neuen Dokumentationspflichten führen. Ich empfehle Ihnen dringend, die kommenden Konsultationsverfahren der BNetzA und die Lesungen im Bundestag genau zu verfolgen. Besonders die Ausgestaltung der Quoten für Händler ab 2028 wird über die Wirtschaftlichkeit Ihres Gasvertriebs entscheiden.
Bleiben Sie präzise – die Regulierung verzeiht keine Unschärfe.
Ihre Regina Recht