Es ist der 20. März 2026, und die deutsche Energiewirtschaft erlebt ein schmerzhaftes Déjà-vu. Was als Jahr der Entspannung und der regulatorischen Konsolidierung geplant war, hat sich innerhalb weniger Wochen in ein Szenario verwandelt, das uns an die dunkelsten Stunden der Jahre 2022 und 2023 erinnert. Als Regulatorik-Expertin beobachte ich die aktuelle Entwicklung mit Sorge, aber auch mit dem geschärften Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die nun über Stabilität oder Schieflage vieler Stadtwerke entscheiden werden.
Die Ausgangslage: Wenn Geopolitik die Kalkulation zerschlägt
Die Eskalation im Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 und die Blockade der Straße von Hormus haben fundamentale Auswirkungen auf die Preisbildung. Wenn 20 % des globalen Erdöls und massive LNG-Mengen feststecken, reagiert der Markt nicht rational, sondern antizipativ. Der Anstieg von Rohöl (Brent) auf über 100 USD/bbl und der Sprung der THE-Gaspreise auf über 41 EUR/MWh sind keine bloßen Zahlen in einem Ticker – sie sind die Basis für die Neukalkulation Ihrer Tarife.
Warum betrifft Sie das in Ihrer Rolle im Stadtwerk so unmittelbar? Weil wir uns in einem regulatorischen Spannungsfeld befinden: Einerseits verlangt der Gesetzgeber durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine sichere und preisgünstige Versorgung (§ 1 EnWG), andererseits zwingen die Marktpreise zu Anpassungen, die politisch höchst sensibel sind.
Das Merit-Order-Prinzip und die Strompreis-Koppelung
Obwohl die physische Versorgungssicherheit laut Bundesregierung durch Lieferungen aus Norwegen und den USA gewährleistet bleibt, greift an den Börsen das unerbittliche Merit-Order-Prinzip. Wie bereits im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskartellamts dargelegt (vgl. Monitoringbericht 2023, S. 24 ff.), bestimmen die Grenzkosten des letzten zur Deckung der Nachfrage benötigten Kraftwerks den Preis. In Spitzenlastzeiten sind dies meist Gaskraftwerke.
Durch die Korrelation der Gaspreise mit den Ölpreisen steigen die Grenzkosten der Gaskraftwerke massiv an. Dies erklärt, warum der Strompreis (EEX Base 2027) trotz einer stabilen Erzeugung aus Erneuerbaren Energien auf ca. 76 EUR/MWh geklettert ist. Für Stadtwerke mit kurzfristigen Beschaffungsstrategien bedeutet dies: Die Margen schmelzen dahin, bevor das Geschäftsjahr richtig Fahrt aufgenommen hat.
Regulatorische Fallstricke: Netzentgelte und staatliche Zuschüsse
Besonders brisant ist die Situation im Bereich der Netzentgelte. Die Bundesregierung hatte für 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten (§ 24b EnWG in der Fassung für 2026) vorgesehen, um die Belastung der Endkunden zu dämpfen.
Das Problem: Diese Entlastung wurde auf Basis von Preisprognosen kalkuliert, die weit unter dem aktuellen Marktniveau lagen. Wenn nun die Beschaffungskosten für Verlustenergie (§ 10 StromNEV) bei den Netzbetreibern durch die Decke gehen, droht der 6,5-Milliarden-Euro-Zuschuss wirkungslos zu verpuffen.
Zudem wurde zum 1. Januar 2026 die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG abgeschafft. Diese Maßnahme sollte die Haushaltskunden entlasten. Doch die aktuelle Preissteigerung am Spotmarkt (von 24,50 auf 41,15 EUR/MWh) übersteigt den Entlastungseffekt der wegfallenden Umlage bei weitem. Regulatorisch stehen Stadtwerke nun vor der Herausforderung, ihren Kunden erklären zu müssen, warum trotz wegfallender staatlicher Abgaben die Preise steigen müssen.
Die Rolle der Bundesnetzagentur: Monitoring und Missbrauchskontrolle
Die BNetzA hat bereits signalisiert, dass sie die Preisgestaltung der Lieferanten im Rahmen der Missbrauchsaufsicht gemäß § 30 f. EnWG und § 31 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) genauestens prüfen wird.
In meiner Zeit bei der Behörde haben wir solche Phasen der Volatilität genutzt, um sicherzustellen, dass Stadtwerke nicht „übergebührlich“ Risiken einpreisen. Für Sie bedeutet das konkret:
- Dokumentationspflicht: Jede Preiserhöhung muss auf einer sauberen Herleitung der Beschaffungskosten basieren. Die BNetzA wird prüfen, ob die Absenkung der Gasspeicherumlage tatsächlich eins zu eins an die Kunden weitergegeben wurde, bevor die neuen Marktpreise aufgeschlagen wurden.
- Transparenz nach § 40 EnWG: Die Rechnungslegung und Preisankündigungen müssen klar zwischen staatlich induzierten Preisbestandteilen und den reinen Energiekosten unterscheiden. Ein „Verschleiern“ der Marktpreise hinter den weggefallenen Umlagen wird regulatorisch geahndet.
Strategische Handlungsempfehlungen für Stadtwerke
Was ist nun zu tun? Wir befinden uns in einer Phase, in der das Risikomanagement (§ 91 AktG bzw. entsprechende kommunalrechtliche Vorschriften) Vorrang vor der kurzfristigen Gewinnmaximierung hat.
- Bewertung der Beschaffungsstrategie: Stadtwerke, die stark auf Spotmarkt-Beschaffung setzen, müssen ihre Liquiditätsplanung sofort anpassen. Die Volatilität erhöht die Sicherheitsleistungen (Margins) an den Börsen massiv.
- Kommunikation der „Zangenbewegung“: Erklären Sie Ihren Kunden die Situation proaktiv. Wir haben eine Zangenbewegung aus sinkenden staatlichen Abgaben (Gasspeicherumlage, Netzentgelte-Zuschuss) und explodierenden Rohstoffpreisen. Nutzen Sie die Analysen der BDEW-Quartalsberichte, um die Marktentwicklung transparent zu machen.
- Fokus auf § 14a EnWG: Nutzen Sie die Möglichkeiten der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. In Zeiten hoher Beschaffungskosten ist die netzdienliche Steuerung von Wärmepumpen und Wallboxen nicht nur ein technisches Feature, sondern ein ökonomischer Hebel zur Lastverschiebung und Kostenoptimierung.
Fazit: Die Rückkehr der Krisen-Regulierung?
Die Diskussionen in Berlin über Markteingriffe zur Begrenzung von Spekulationseffekten zeigen, dass die Politik bereit ist, das Instrumentarium von 2022 (Stichwort: Preisbremsen) wieder hervorzuholen. Doch Vorsicht: Solche Eingriffe sind rechtlich hochkomplex und oft mit langwierigen Rückabwicklungsprozessen verbunden.
Für Sie als Entscheidungsträger im Stadtwerk gilt: Bleiben Sie präzise in der Kalkulation und transparent in der Kommunikation. Die Regulatorik gibt uns den Rahmen vor, aber die geopolitische Realität füllt ihn derzeit mit einer Volatilität, die höchste Wachsamkeit erfordert. Die „Zeitenwende“ ist im März 2026 keine Floskel mehr – sie ist die tägliche Herausforderung in Ihrem Portfolio-Management.
Bleiben Sie rechtssicher,
Ihre Regina Recht