REDIII

RED III: Das Beschleunigungs-Mandat für die Netze – Was Stadtwerke jetzt planen müssen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zwingt Verteilnetzbetreiber, ihre Strategien für 2030 neu zu kalibrieren.

Kommentar von Emma Energie

Das System auf Überholspur: Warum die TSO-Beschleunigung uns alle betrifft

Der 23. Dezember 2025 markiert einen Wendepunkt. Mit der nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) hat Deutschland das klare Signal gesendet: Die Geschwindigkeit der Energiewende wird massiv erhöht. Die Gesetzesanpassungen, insbesondere jene zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Infrastruktur und Offshore-Wind, sind zwar primär auf die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und die Großprojekte auf See ausgerichtet, doch die Konsequenzen schlagen direkt in den Verteilnetzen der Stadtwerke (DSO) auf.

Ich sehe diesen Beschluss nicht nur als Regulatorik, sondern als ein strategisches Mandat:

Die Kernfrage für jeden Verteilnetzbetreiber lautet: Wie bereiten wir unsere lokalen Netze auf die Beschleunigung vor, die uns von oben aufgezwungen wird?

Die Energiewende ist ein System, bei dem die Geschwindigkeit des schwächsten Glieds die Gesamtgeschwindigkeit bestimmt. Wenn nun die Anbindung der großen Offshore-Parks und die Netzausbaumaßnahmen der ÜNB durch die Ausweisung von Infrastrukturgebieten und die Streichung bürokratischer Hürden schneller realisiert werden, bedeutet das in der Konsequenz: Mehr volatile, erneuerbare Energie erreicht das Übertragungsnetz früher. Und dieses massive Angebot muss in die Fläche verteilt, stabilisiert und gemanagt werden. Hier kommen wir, die Stadtwerke, ins Spiel.


1. Beschleunigung als Blaupause: Infrastrukturgebiete und Prüfmaßstäbe

Die zentrale Neuerung der RED III-Umsetzung ist die Möglichkeit, Infrastrukturgebiete auszuweisen, in denen Umweltprüfungen erheblich vereinfacht werden. Dies war eine zentrale Forderung des BDEW, um die 1:1-Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten und unnötige Doppelprüfungen zu vermeiden.

Die Klarstellung der naturschutzrechtlichen Prüfmaßstäbe für Projekte nach §§ 43m und 43n EnWG ist dabei besonders relevant. Es wurde präzisiert, wann zusätzliche Minderungsmaßnahmen erforderlich sind, ohne zusätzliche Kartierungen vorzuschreiben. Dies eliminiert einen signifikanten Zeitfresser im Planungsprozess.

Emmas Perspektive: Diese Anpassungen sind ein wichtiges Signal. Sie zeigen, dass der Gesetzgeber bereit ist, technische Notwendigkeit über überzogene, redundante Bürokratie zu stellen. Auch wenn diese Paragrafen direkt die ÜNB betreffen, müssen wir als DSOs diese Logik adaptieren und fordern:

  1. Standardisierung der DSO-Planung: Können wir ähnliche beschleunigte Zonen für kritische DSO-Infrastruktur definieren (z.B. neue Umspannwerke oder Hauptkabeltrassen zur Anbindung großer Gewerbegebiete mit Power-to-X-Potenzial)?
  2. Lernen vom TSO-Prozess: Die gewonnenen Erfahrungen bei der Vermeidung von Doppelprüfungen müssen in die Genehmigungsverfahren für lokale Netzverstärkungen einfließen. Wir stehen unter massivem Druck durch die Sektorkopplung (Wärmepumpen und E-Mobilität), und jeder Tag, den wir bei der Realisierung neuer Netzanschlüsse sparen, zählt.

2. Offshore-Strategie: Die Lücke zwischen Anspruch und Realität

Die Anpassungen im Offshore-Bereich – wie die Verlängerung der Realisierungsfrist von sechs auf zwölf Monate für Windparks – zeigen, dass die Praxis der Großprojekte realistischer bewertet wird. Der Gesetzgeber reagiert hier auf die komplexen logistischen Herausforderungen.

Kritisch bleibt jedoch die strategische Planung. Die Tatsache, dass die nächste Offshore-Ausschreibung im Juni 2026 durchgeführt werden soll, obwohl für die betroffenen Flächen 2025 keine Gebote abgegeben wurden, ist beunruhigend. Die Offshore-Planung muss auf einer tragfähigen, wettbewerbsfähigen Grundlage stehen, denn die Planungssicherheit der Großwetterlage ist essenziell für unsere Investitionsstrategien.

Wenn die Offshore-Strategie stockt oder unzuverlässig ist, erhöht sich der Druck auf die Verteilnetze, die fluktuierende Einspeisung aus dezentraler PV und Onshore-Wind zu managen und die Versorgungssicherheit allein zu gewährleisten. Wir brauchen eine zuverlässige Mischung aus zentraler und dezentraler Erzeugung.


3. Die Konsequenz für die Verteilnetze: Flexibilität ist der neue Netzausbau

Die beschleunigte Integration von Erneuerbaren, getrieben durch RED III, führt unweigerlich zu einer höheren Dynamik und Volatilität im gesamten Netzsystem. Für Stadtwerke bedeutet dies, dass die traditionelle Reaktion – Kabel dicker machen – nicht mehr ausreicht, geschweige denn schnell genug ist.

Die einzige systemische Antwort auf die Beschleunigung ist die Maximierung der Flexibilität im Verteilnetz. Hier schließt sich der Kreis zu den zentralen Zukunftsthemen der Stadtwerke:

A) Die Rolle des §14a EnWG

Mit der massiven Einführung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (E-Autos, Wärmepumpen) durch die Sektorkopplung benötigen wir Mechanismen zur Netzstabilisierung. Der §14a EnWG, der die Möglichkeit zur Steuerung dieser Lasten durch den Netzbetreiber schafft, wird durch die RED III-Beschleunigung noch kritischer. Wir müssen jetzt die technischen Voraussetzungen schaffen, um diese Flexibilität digital zu erfassen und zu nutzen – nicht erst 2030, sondern sofort.

B) Digitalisierung und Monitoring

Die vereinfachten Genehmigungsverfahren auf der TSO-Ebene nützen uns wenig, wenn wir in unseren eigenen Netzen blind fliegen. Wir benötigen hochauflösendes Monitoring und Smart Grids, um die neuen Lastflüsse und die erhöhte Volatilität zu managen. Nur wer weiß, wo die Engpässe entstehen, kann die Flexibilität dort anfordern, wo sie gebraucht wird. Die Investition in intelligente Messsysteme und Netzleittechnik ist nicht optional, sondern die notwendige Voraussetzung, um die beschleunigte Energiewende physisch zu tragen.

C) Sektorkopplung als Pufferspeicher

Die beschleunigte Erzeugung auf der TSO-Ebene muss lokal verwertet werden. Power-to-Heat (durch Wärmepumpen) und Power-to-Mobility (durch Ladesäulen) sind die natürlichen Puffer, die überschüssigen Wind- und Sonnenstrom aufnehmen können. Strategisch müssen Stadtwerke ihre Planung so ausrichten, dass sie diese Sektoren aktiv koppeln und steuern, um Netzengpässe zu vermeiden und die Effizienz des Gesamtsystems zu steigern.

Fazit: Jetzt vom Planer zum System-Architekten werden

Die Umsetzung der RED III ist ein Weckruf. Sie zementiert den politischen Willen zur Beschleunigung. Für Stadtwerke ist dies die Chance, die eigenen Prozesse kritisch zu hinterfragen und die Digitalisierung nicht als IT-Projekt, sondern als Kernstrategie der Netzplanung zu begreifen.

Wir müssen die vereinfachten Prüfmaßstäbe und die Logik der Infrastrukturgebiete als Blaupause für unsere eigenen, dringend notwendigen Netzverstärkungen sehen. Die Physik des Netzes ist unerbittlich: Wenn mehr Strom schneller kommt, muss das Netz schneller reagieren. Und diese Reaktionsfähigkeit schaffen wir nur durch Flexibilität und einen klugen Einsatz von §14a EnWG-Mechanismen.

Die Energiewende ist keine Pflichtübung mehr, sondern ein Rennen gegen die Zeit. Und wir, die Verteilnetzbetreiber, sind die entscheidenden Akteure auf den letzten Metern zur Dekarbonisierung. Packen wir es an!

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Emma Energie

Antwort zum Thema CAPEX-Priorisierung und Digitalisierung.

Antwort zur strategischen und regulatorischen Anpassung von Genehmigungsverfahren.

Antwort zu wirtschaftlichen Risiken, §14a EnWG und Kundenakzeptanz.