Regulatorischer Realismus oder Reformstau? Die Energiebranche zieht Bilanz zur Bundespolitik
Zwischen LNG-Beschleunigung und § 14a EnWG – Warum Stadtwerke jetzt Planungssicherheit statt politischer Leaks benötigen
Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk
Experten-Antworten von Regina Recht
Der Aufwand ist immens, da die IT-Infrastruktur (z. B. EDIFACT, UTILMD) kontinuierlich an die kleinteiligen Festlegungen der BNetzA (BK6-22-300 / BK8-22/010-A) angepasst werden muss. Für ein Stadtwerk dieser Größe bedeutet das ein hohes Risiko für Prozessfehler, die bei Missachtung regulatorischer Fristen direkt zu Bußgeldern oder dem Verlust von Netzentgelten führen können.
Solche Ertragseinbußen gefährden die Investitionsfähigkeit und Kreditwürdigkeit massiv. Da ca. 280 Milliarden Euro für den Netzausbau benötigt werden, könnte das Stadtwerk Schwierigkeiten haben, marktübliche Renditen zu erwirtschaften und Kredite für essenzielle Projekte wie den Smart-Meter-Rollout oder die Netzverstärkung zu erhalten.
Die mangelnde Planungssicherheit führt zu einem Investitionsattentismus. Solange die regulatorischen Rahmenbedingungen für Abschreibungszeiträume und Netzentgelt-Systematiken gemäß § 21 EnWG durch Leaks unklar bleiben, besteht für das Stadtwerk die Gefahr von 'Stranded Assets', also Investitionen, die sich aufgrund geänderter Förder- oder Gesetzesbedingungen niemals amortisieren.
Herzlich willkommen zu einer regulatorischen Bestandsaufnahme, die es in sich hat. Mein Name ist Regina Recht, und wenn wir über die aktuelle Energiepolitik der Bundesregierung sprechen, dann tun wir das oft im Spannungsfeld zwischen hehren Klimazielen und der harten Realität der Paragrafen. Auf der jüngsten BBH-Jahreskonferenz wurde deutlich: Die Flitterwochen der Branche mit der aktuellen Koalition sind vorbei. Es regnet Kritik – an der Geschwindigkeit, an der Kleinteiligkeit und an der Art der Kommunikation.
Die „Geschwindigkeits-Illusion“: Wenn Gesetze schneller leaken als sie wirken
Ines Zenke, Partnerin bei BBH, brachte es auf den Punkt: Das Tempo der Reformen wird als zu langsam wahrgenommen. Nun könnte man einwenden: „Aber wir haben doch das Osterpaket, das Sommerpaket und zahlreiche EnWG-Novellen gesehen!“ Das stimmt formal. Doch als Regulatorikerin schaue ich auf die Kohärenz. Wenn wir über die Neugestaltung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sprechen, insbesondere im Hinblick auf die Dekarbonisierung, dann reicht es nicht, Ziele in § 1 EnWG festzuschreiben. Die operative Umsetzung hinkt.
Ein massives Ärgernis für Stadtwerke und Investoren sind die „Leaks“ von Gesetzesentwürfen, wie sie Thomas Antonioli (Terra One) und Kerstin Andreae (BDEW) kritisierten. Aus regulatorischer Sicht ist dies fatal. Das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot der Planungssicherheit verlangen nach einem geordneten Gesetzgebungsverfahren. Wenn Entwürfe vorab kursieren, ohne dass die betroffenen Akteure die finale Richtung kennen, führt das zu einem Investitionsattentismus. Warum sollte ein Stadtwerk heute in einen Elektrolyseur investieren, wenn morgen ein geleakter Entwurf die Förderbedingungen oder die Netzentgeltbefreiungen (§ 118 Abs. 6 EnWG) wieder infrage stellt?
Versorgungssicherheit: Der Preis der Abhängigkeit
Kerstin Andreae unterstrich die anhaltende Abhängigkeit von ausländischem Gas. Regulatorisch haben wir hier eine interessante Verschiebung erlebt. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beteiligungsrechte massiv verkürzt, um die Versorgungssicherheit gemäß § 1 EnWG zu gewährleisten.
Doch hier liegt ein regulatorischer Trade-Off: Durch die massive staatliche Förderung der LNG-Infrastruktur werden die Kosten der Versorgungssicherheit teilweise von der Allgemeinheit getragen. Aus ökonomischer Sicht ist das ein Eingriff in das Verursacherprinzip. Die Expertenkommission (vgl. Rechercheergebnisse) empfiehlt hier kritisch, diese Kosten nicht dauerhaft zu sozialisieren. Für Stadtwerke bedeutet das: Die aktuelle „Sicherheit“ ist teuer erkauft und regulatorisch auf tönernen Füßen, da die Diversifizierung der Gasquellen (weg von Russland, hin zu globalen LNG-Märkten) die Volatilität der Beschaffungspreise verstetigt hat. Die Zeiten stabiler, langfristiger Pipeline-Verträge sind vorbei, was die Bilanzierung in der MaBiS (Marktregeln für Bilanzkreisabrechnung Strom/Gas) und die Risikovorsorge in den Vertriebsabteilungen vor völlig neue Herausforderungen stellt.
Der § 14a EnWG: Realismus oder bürokratisches Monster?
Christian Seyfert vom VIK lobte den „Realismus“ der Politik, kritisierte aber die Kleinteiligkeit. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Neuregelung des § 14a EnWG zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Die BNetzA hat hierzu weitreichende Festlegungen getroffen (Az. BK6-22-300 und BK8-22/010-A). Ja, es ist realistisch anzuerkennen, dass das Netz nicht sofort für jede Wallbox ausgelegt ist. Aber die Umsetzung ist ein regulatorisches Dickicht. Die Pflicht zur Steuerung bei gleichzeitiger garantierter Netznutzung stellt die Netzbetreiber vor enorme technische und administrative Hürden. Hier wird deutlich, was Seyfert meint: Die Politik gibt den Rahmen vor, aber die regulatorische Ausgestaltung in den Details der Marktkommunikation (GPKE/WiM) ist so komplex, dass die Praxis kaum hinterherkommt.
Die Finanzierungsfrage: Investitionsfähigkeit am Limit
Ein zentraler Punkt, der oft in der politischen Debatte untergeht, aber für Stadtwerke überlebenswichtig ist, ist die regulatorische Eigenkapitalverzinsung. Der BDEW und der VKU warnen eindringlich vor einer Schwächung der Investitionsfähigkeit.
Die BNetzA legt in ihren Festlegungen (z. B. BK4-21-055 für Strom) die Zinssätze fest, die Netzbetreiber für ihr eingesetztes Kapital erhalten. Wenn diese Sätze – wie vom VKU kritisiert – zu Ertragseinbußen von bis zu einem Drittel führen, bricht das Rückgrat der Energiewende. Wir benötigen ca. 280 Milliarden Euro für den Netzausbau. Wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen (StromNEV/GasNEV) nicht sicherstellen, dass dieses Kapital auch eine marktübliche Rendite erwirtschaftet, werden Stadtwerke Schwierigkeiten haben, Kredite für den Smart-Meter-Rollout oder die Netzverstärkung zu erhalten.
Immerhin gibt es einen kleinen Lichtblick: Die Anerkennung der Kosten für den Smart-Meter-Rollout als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (KAnEu) ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung der Messstellenbetreiber abzufedern. Doch auch hier gilt: Die regulatorische Mühle mahlt langsam.
Warum Sie sich als Stadtwerk-Entscheider damit beschäftigen müssen
Sie fragen sich vielleicht: „Regina, das ist alles sehr abstrakt. Warum muss mich das in meiner täglichen Arbeit interessieren?“
Die Antwort ist simpel: Regulatorik ist Ihr Geschäftsmodell.
Fazit: Stabilität ist kein Selbstzweck
Armand Zorn (SPD) betonte die Stabilität der Regierung. Aus regulatorischer Sicht ist Stabilität gut – aber Stillstand ist gefährlich. Die Energiebranche braucht keine „stabilen“ schlechten Bedingungen, sondern dynamische, verlässliche Leitplanken.
Die Kritik auf der BBH-Konferenz war ein Weckruf. Wir brauchen eine Rückkehr zu handwerklich sauberen Gesetzgebungsverfahren ohne Vorab-Leaks. Wir brauchen eine BNetzA, die die Investitionsbedingungen so gestaltet, dass Transformation wirtschaftlich bleibt. Und wir brauchen Stadtwerke, die nicht nur als Umsetzer agieren, sondern ihre Interessen in den Konsultationsverfahren der BNetzA lautstark vertreten.
Bleiben Sie wachsam bei den nächsten Festlegungsverfahren – die Teufel stecken wie immer in den Übergangsbestimmungen.
Ihre Regina Recht