Reifegradverfahren: Warum ÜNB das Windhundprinzip für Großspeicher beerdigen

Reifegradverfahren: Warum ÜNB das Windhundprinzip für Großspeicher beerdigen

Analyse: Priorisierung von Netzanschlüssen – Der Shift von 'First Come' zu 'First Ready' und seine Implikationen für Stadtwerke.

Regulatorische Notwendigkeit: Wenn der Windhund nicht mehr trägt

Die Energiewende fordert nicht nur einen massiven Netzausbau, sondern auch eine effizientere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten. Die Ankündigung der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW – zur Einführung eines strukturierten Reifegradverfahrens für Netzanschlüsse markiert einen signifikanten Bruch mit der bisherigen Praxis des sogenannten »Windhundprinzips« (First-come, first-served).

Dieses neue Verfahren, das ab dem 1. April 2026 in Zyklen starten soll, betrifft primär große Anschlussbegehren wie Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher im Höchstspannungsnetz. Die zentrale Frage für alle Akteure, insbesondere die nachgelagerten Verteilnetzbetreiber (VNB), ist: Warum ist dieser regulatorische Paradigmenwechsel notwendig, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die lokale Netzplanung und die Rolle der Stadtwerke?


I. Das Scheitern des Windhundprinzips in der Kapazitätskrise

Nach geltendem Recht besteht grundsätzlich ein Anschlusszwang für Netzbetreiber (§ 17 Abs. 1 EnWG). Das bisherige Windhundprinzip, bei dem die zeitliche Reihenfolge des Antragseingangs über die Priorisierung entscheidet, galt lange als einfachster und diskriminierungsfreier Weg, dieser Pflicht nachzukommen.

In Zeiten massiver Überzeichnung der Netzkapazitäten, wie sie durch den Boom bei Großspeichern und industrieller Elektrifizierung ausgelöst werden, zeigt das Windhundprinzip jedoch gravierende Schwächen:

  1. Ineffizienz und Blockade: Projekte mit geringer Realisierungswahrscheinlichkeit oder fehlender Finanzierung konnten frühzeitig Kapazitäten blockieren (sogenannte „Phantom-Kapazitäten“). Seriöse, realisierungsreife Projekte wurden durch diese Platzhalter unnötig verzögert.
  2. Fehlende Systemorientierung: Das Verfahren berücksichtigte den Systemnutzen oder die Systemrelevanz eines Projekts (z. B. Flexibilität durch Speicher) nicht. Es war blind für die volkswirtschaftliche Effizienz der Anschlüsse.

Der BDEW hat bereits in früheren Stellungnahmen betont, dass das EnWG differenzierte Verfahren zur Vergabe von Netzanschlusskapazitäten zulässt, solange diese transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet sind [7]. Das Reifegradverfahren („First ready, first served“) ist der Versuch, diese Transparenz und Effizienz zu gewährleisten [5, 6].

II. Die Kriterien des Reifegradverfahrens: Transparenz als Schlüssel

Die ÜNBs stellen die Bewertung der Anträge auf vier Säulen, die messbar und nachvollziehbar sein sollen. Dies sind die Reifegradelemente:

  1. Rechtliche und physische Sicherung (Fläche und Genehmigung): Die Sicherung der Projektfläche und der Stand der erforderlichen Genehmigungsverfahren sind entscheidend [4]. Ein Projekt, das noch in den Anfängen der Bauleitplanung steckt, wird deutlich schlechter bewertet als ein Projekt, das bereits alle notwendigen Umwelt- und Baugenehmigungen beantragt oder erhalten hat.
  2. Technisches Konzept: Die Qualität und die Details des technischen Anlagen- und Anschlusskonzepts. Dazu gehört auch die detaillierte Last- und Hochlaufkurve [4].
  3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Nachweis der Finanzierung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.
  4. Netz- und Systemnutzen: Hier wird der Beitrag des Projekts zur Netzstabilität, zur Flexibilität oder zur Reduktion von Redispatch-Bedarf bewertet. Dieser Punkt ist besonders relevant für Batteriespeicher, die einen hohen Mehrwert für die Systemstabilität bieten können.

Durch die zyklische, gesammelte Bewertung (statt Einzelbearbeitung) wird sichergestellt, dass die begrenzte Kapazität auf die Projekte mit der höchsten Realisierungswahrscheinlichkeit gelenkt wird. Im Falle einer Überzeichnung erhalten die Projekte mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag.

III. Regulatorische Absicherung und die Rolle der BNetzA

Die ÜNBs betonen in ihrer Mitteilung, dass sie eine europarechtliche Bestätigung des neuen Verfahrens durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für sinnvoll halten. Zudem wird die Politik aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen des Netzanschlussverfahrens entsprechend zu konkretisieren.

Dies ist ein wichtiger Hinweis: Obwohl die BDEW-Position argumentiert, dass differenzierte Priorisierungssysteme grundsätzlich mit dem EnWG vereinbar sind [7], ist die Abkehr vom reinen Zeitkriterium ein tiefgreifender Eingriff in die bisherige Auslegung des Anschlusszwangs (§ 17 EnWG). Eine formelle Festlegung durch eine Beschlusskammer der BNetzA (unter Bezugnahme auf die Nicht-Diskriminierung gemäß § 20 EnWG) wäre notwendig, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die Forderung nach gesetzlich festgelegten Kontingenten für bestimmte Technologien (Speicher, Elektrolyseure, Industrie) geht noch einen Schritt weiter. Sie würde bedeuten, dass der Staat nicht nur den Prozess, sondern auch die Verteilung der knappen Kapazitäten aktiv steuert, basierend auf den Zielen des Gesamtsystems (z. B. Wasserstoff-Hochlauf oder Speicherausbau).

IV. Die Implikationen für Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber (VNB)

Warum sollte sich ein Stadtwerk, das primär im Verteilnetz (VNB) agiert, mit den ÜNB-Prozessen beschäftigen? Die Antwort liegt in der Präzedenzwirkung und der strategischen Relevanz:

1. Regulatorische Vorbildfunktion

Das Reifegradverfahren der ÜNB wird, sofern es von der BNetzA bestätigt wird, einen wichtigen Präzedenzfall schaffen. Viele VNBs, insbesondere in Regionen mit starkem Ausbau der Erneuerbaren Energien oder großer industrieller Nachfrage, stehen ebenfalls vor Kapazitätsengpässen.

Obwohl die Technischen Anschlussregeln (TAR) Fristen für das Netzanschlussverfahren festlegen, können VNBs in Engpasssituationen nicht auf das Windhundprinzip beharren, wenn dies zur Ineffizienz des Gesamtsystems führt. Die Einführung transparenter, reifegradbasierter Bewertungsrahmen (Punktesysteme) auf VNB-Ebene ist daher die logische Konsequenz der ÜNB-Entscheidung und wird als vereinbar mit dem EnWG angesehen [4, 5].

Handlungsanweisung für VNB: Stadtwerke sollten die Kriterien des ÜNB-Reifegradverfahrens genau analysieren und prüfen, inwieweit sie diese oder abgewandelte, transparente Priorisierungssysteme für ihre eigenen Engpassregionen adaptieren können. Dies dient der Rechtssicherheit und der effizienten Steuerung lokaler Netzausbauprojekte.

2. Strategische Projektentwicklung

Viele Großprojekte, die Stadtwerke oder ihre regionalen Partner entwickeln (z. B. große kommunale Speicherparks oder Wasserstoff-Hubs), benötigen einen Anschluss an das Höchst- oder Hochspannungsnetz. Die ÜNB-Entscheidung bedeutet, dass die Realisierungsreife eines Projekts nun direkt über dessen zeitlichen Erfolg entscheidet.

Ein Stadtwerk kann nicht mehr darauf spekulieren, frühzeitig einen Antrag zu stellen, ohne die Genehmigungen und die Finanzierung gesichert zu haben. Strategisch müssen Projekte nun von Anfang an mit hoher Detailtiefe und gesicherten Grundlagen (Flächensicherung, detailliertes technisches Konzept) geplant werden, um im zyklischen Auswahlverfahren bestehen zu können.

3. Planungssicherheit und Prozesszyklen

Das neue Verfahren mit festen Zyklen zwingt alle Akteure zu einer synchronisierten Planung. Dies kann die Planungssicherheit erhöhen, da die Vergabeentscheidung klar terminiert ist, aber es erfordert auch eine präzise Abstimmung der internen Planungs- und Prognosezyklen der Stadtwerke (z. B. jährliche Lastprognosen und Netzausbauplanungen nach § 14d EnWG) auf die ÜNB-Zyklen [3].

Fazit: Effizienz über Geschwindigkeit

Die Einführung des Reifegradverfahrens durch die ÜNB ist eine notwendige regulatorische Reaktion auf die Knappheit der Netzkapazitäten. Es handelt sich um eine Verschiebung der Priorität von der reinen Geschwindigkeit des Antragstellers hin zur Qualität und Realisierungswahrscheinlichkeit des Projekts.

Für Stadtwerke ist dies ein Signal, dass zukünftige Netzanschlüsse, insbesondere im Großverbrauchersegment, nur noch über einen nachweisbar hohen Reifegrad gesichert werden können. Die BNetzA ist nun gefordert, das Verfahren europarechtlich zu bestätigen, um die notwendige Rechtssicherheit für diesen fundamentalen Wandel im deutschen Netzanschlusswesen zu schaffen.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk muss von einer fortlaufenden Einzelfallbearbeitung auf ein zyklisches Bewertungsverfahren umstellen. Hierfür ist ein standardisiertes Punktesystem (Scoring) erforderlich, das die vier Reifegradelemente (rechtliche Sicherung, Technik, Wirtschaftlichkeit, Systemnutzen) abbildet. Da die Prüfung der Realisierungswahrscheinlichkeit (z. B. Validierung von Baugenehmigungen und Finanzierungsnachweisen) komplexer ist als die bloße Prüfung des Antragseingangs, steigt der administrative Aufwand (OPEX) in der Netzplanung. Zudem müssen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) so präzisiert werden, dass die Kriterien für alle Antragsteller diskriminierungsfrei und transparent einsehbar sind.

Das wirtschaftliche Risiko verschiebt sich in die frühen Projektphasen. Bisher konnte ein Stadtwerk durch einen frühen Antrag ('Windhund') Planungssicherheit gewinnen, bevor hohe Kosten für Detailplanungen entstanden. Ab 2026 müssen Projekte bereits einen hohen Reifegrad aufweisen, um im zyklischen Auswahlverfahren überhaupt eine Chance auf Kapazität zu haben. Dies erhöht die 'Sunk Costs' im Falle einer Ablehnung durch den ÜNB/VNB erheblich. Das Stadtwerk muss daher eine strengere interne Projekt-Pipeline-Steuerung implementieren, die nur Projekte mit exzellenter Standortqualität und hohem Systemnutzen bis zur Genehmigungsreife treibt.

Die Rolle des Stadtwerks wandelt sich vom reinen Netzanschlussgewährleister zum strategischen Berater. Das Key-Account-Management muss Kunden frühzeitig darauf hinweisen, dass ein bloßes Anschlussbegehren nicht mehr ausreicht. Das Stadtwerk sollte Unterstützung bei der Quantifizierung des 'Systemnutzens' (z. B. netzdienliche Flexibilität des Elektrolyseurs) anbieten, da dieser Punkt im Reifegradverfahren entscheidend für den Zuschlag ist. Da die Vergabe ab 2026 in festen Zyklen erfolgt, muss das Stadtwerk zudem seine eigene Netzausbauplanung (§ 14d EnWG) und die Kundenberatung zeitlich strikt auf diese ÜNB-Fristen synchronisieren, um keine Zeitfenster für lokale Industrieansiedlungen zu verlieren.