EnWG

Strategiewechsel im Netzausbau: Zwischen Freileitungs-Privileg, Redispatch-Milliarden und regulatorischen Zielkonflikten

Warum die Rückkehr zur Freileitung und das Aus der Agri-PV-Förderung Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber jetzt fordern.

Hallo zusammen, hier spricht Regina Recht. In der heutigen Analyse blicken wir auf ein regulatorisches Spannungsfeld, das in seiner Komplexität und Tragweite für die deutsche Energiewirtschaft kaum zu überschätzen ist. Es geht um nicht weniger als die Neujustierung des Netzausbaus, die Kostenwälzung von Ineffizienzen und die Frage, wie viel „Sonderweg“ sich einzelne Bundesländer und Technologien noch leisten können.

Die Rückkehr der Freileitung: Ein regulatorischer Befreiungsschlag mit Nebenwirkungen

Das Bundeskabinett plant eine fundamentale Kurskorrektur im Netzausbau. Konkret geht es um 45 neue Stromleitungsprojekte, darunter zwei massive Nord-Süd-Trassen. Der entscheidende Punkt für uns als Regulatoriker: Der Gesetzgeber will den Vorrang für Erdkabel bei Hochspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen (HGÜ) kippen.

Was steckt dahinter? Ursprünglich wurde der Erdkabelvorrang (verankert u. a. im Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG) eingeführt, um den massiven Widerstand in der Bevölkerung zu brechen. Doch die juristische und technische Realität hat uns eingeholt. Erdkabel sind nicht nur um den Faktor 4 bis 10 teurer als Freileitungen, sie sind auch in der Planung und Umsetzung deutlich zeitintensiver.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Rückkehr zur Freileitung eine Notwendigkeit, um die Ziele des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) überhaupt noch erreichen zu können. Doch hier entsteht ein juristisches Minenfeld: Minister Christian Meyer aus Niedersachsen warnt bereits vor einer Klagewelle. Für Stadtwerke bedeutet dies: Die Unsicherheit bei den Netzentgelten der vorgelagerten Ebenen bleibt bestehen. Wenn Projekte durch Umplanungen und Klagen (§ 44 ff. EnWG i.V.m. VwGO) erneut verzögert werden, steigen die Kosten weiter an.

Die ökonomische Last des Stillstands: Redispatch als Kostentreiber

Warum ist die Eile so groß? Die Antwort liegt in den Redispatch-Kosten gemäß § 13 und § 13a EnWG. Wenn Windstrom im Norden produziert, aber aufgrund fehlender Leitungskapazitäten nicht in den Süden transportiert werden kann, müssen Anlagen abgeregelt und im Süden fossile Ersatzkapazitäten hochgefahren werden.

Die aktuelle Studie von Frontier Economics verdeutlicht das Ausmaß: Eine Neuplanung der Südwest-Leitung könnte bis zu sieben Jahre dauern. Die jährlichen Kosten werden auf 180 bis 190 Millionen Euro beziffert. Über den gesamten Zeitraum sprechen wir von bis zu 1,3 Milliarden Euro an Redispatch-Kosten.

Warum sollte Sie das im Stadtwerk interessieren? Diese Kosten verschwinden nicht einfach. Sie werden über die Netzentgelte (§ 24 EnWG i.V.m. StromNEV) auf die Endkunden gewälzt. Hohe Netzentgelte schmälern die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Vertriebstarife und erhöhen den Druck auf Ihre lokale Marge. Zudem kritisiert die BNetzA im aktuellen Monitoringbericht 2024 das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG) als teils ineffizient und fordert stattdessen stärkere lokale Preissignale. Wenn diese kommen, müssen Stadtwerke ihre Beschaffungsstrategien fundamental überdenken.

Agri-PV: Das Ende einer kurzen Förder-Ära?

Ein weiteres regulatorisches Beben kündigt sich bei der Agri-Photovoltaik an. Die Pläne zur Streichung der speziellen Förderung für Agri-PV-Anlagen (bisher privilegiert unter § 48 Abs. 1 Nr. 5 EEG 2023) sorgen für massive Unruhe.

Agri-PV war als „Königsweg“ gedacht, um den Flächenkonflikt zwischen Landwirtschaft und Energiewende zu lösen. Aus regulatorischer Sicht ist die Streichung ein Signal für eine stärkere Marktorientierung und gegen „teure“ Speziallösungen. Doch für Stadtwerke, die bereits Kooperationen mit lokalen Landwirten planen oder in der Projektierung stecken, ist dies ein herber Rückschlag für die Planungssicherheit. Es widerspricht zudem dem Geist des Koalitionsvertrags, der den Ausbau der Erneuerbaren als „überragendes öffentliches Interesse“ (§ 2 EEG) definiert.

Sollte die Förderung fallen, müssen diese Projekte rein marktgetrieben (PPA-Modelle) oder über reguläre Ausschreibungen (§ 37 EEG) bestehen – ein schwieriges Unterfangen bei den höheren spezifischen Investitionskosten der Agri-PV.

Bayerns Klimaziel-Harmonisierung: Realismus oder Rückschritt?

In Bayern wurde das Ziel der Klimaneutralität von 2040 auf 2045 verschoben. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Anpassung an das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).

Für Stadtwerke in Bayern hat dies konkrete Auswirkungen auf die Kommunale Wärmeplanung (WPG). Wenn die landesspezifischen Zielpfade gestreckt werden, ändert sich der Investitionszyklus für die Transformation der Wärmenetze. Dennoch bleibt der Druck hoch: Die BNetzA betont in ihrem Monitoringbericht, dass der Netzausbau entscheidend ist, um den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu steigern (§ 1 EEG). Ein „Ausruhen“ auf dem späteren Zieldatum 2045 wird regulatorisch kaum möglich sein, da die übergeordneten Bundesvorgaben und die europäischen Vorgaben (RED III) weiterhin enge Fristen setzen.

Fazit: Was bedeutet das für Ihre Strategie?

Als Stadtwerk stehen Sie am Ende der regulatorischen Kette, sind aber oft die Ersten, die den Unmut der Kunden über steigende Kosten oder langsame Prozesse abbekommen.

  1. Monitoring der Netzentgelte: Rechnen Sie mit steigenden Kosten der vorgelagerten Netze durch Redispatch-Ineffizienzen. Prüfen Sie Ihre Kalkulationen für 2025/2026 frühzeitig.
  2. Agri-PV-Projekte bewerten: Sollten Sie Projekte in der Pipeline haben, prüfen Sie sofort die Wirtschaftlichkeit ohne den speziellen Bonus nach § 48 EEG. Suchen Sie nach alternativen Erlösmodellen wie Direktvermarktung oder regionalen PPAs.
  3. Netzausbau-Kommunikation: Die Debatte um Freileitungen wird auch Ihre Region erreichen. Nutzen Sie die Argumentation der BNetzA zur Kosteneffizienz und Versorgungsstabilität (§ 1 EnWG), um lokale Akzeptanz zu schaffen.

Die Regulierung ist kein statisches Gebilde, sondern ein dynamischer Prozess aus Trade-offs. Wir sehen gerade, dass Geschwindigkeit und Kostenersparnis über die maximale Akzeptanz (Erdkabel) und technologische Nischenförderung (Agri-PV) gestellt werden. Es ist eine Rückkehr zum ökonomischen Realismus – schmerzhaft, aber aus Systemsicht konsequent.

Bleiben Sie rechtssicher,

Ihre Regina Recht

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk muss in der Mittelfristplanung für 2026/2027 zusätzliche Puffer für steigende Netzkosten der vorgelagerten Übertragungsnetzebene einplanen. Da Verzögerungen bei den 45 gesetzlich fixierten Projekten die Redispatch-Kosten nach § 13 EnWG hochhalten, sollten die Kalkulationen für Endkundentarife engmaschig auf Basis der BNetzA-Monitoringberichte angepasst werden, um das Risiko einer Margenerosion durch nicht rechtzeitig weitergegebene Netzkostensteigerungen zu minimieren.

Das Stadtwerk sollte eine sofortige Neubewertung der Projektpipeline vornehmen und von der EEG-Förderung auf marktorientierte Erlösmodelle wie regionale Power Purchase Agreements (PPAs) oder Direktvermarktungsmodelle (§ 37 EEG) umstellen. Da Agri-PV bauartbedingt höhere CAPEX aufweist, müssen die Projekte nun primär über den Nachweis eines regionalen Mehrwerts und die Akquise von Industriekunden, die eine CO2-freie Direktbelieferung suchen, stabilisiert werden.

Trotz der zeitlichen Streckung im bayerischen Landesrecht bleibt das übergeordnete Ziel von 80 % Erneuerbaren bis 2030 (§ 1 EEG) maßgeblich. Für das Stadtwerk bedeutet dies, dass die Transformationsstrategie der Wärmenetze nicht signifikant verlangsamt werden kann; vielmehr sollte die zeitliche Flexibilität genutzt werden, um die Fernwärme-Infrastruktur resilienter gegen die im Artikel prognostizierten steigenden Strompreise (durch Netzentgelt-Wälzung) zu machen, indem bspw. industrielle Abwärme oder Geothermie priorisiert werden.