Die regulatorische Zeitenwende: SyGNE ersetzt die GasNEV
Die Energieregulierung befindet sich im Gasbereich in einer tiefgreifenden Umbruchphase. Während die Dekarbonisierungsziele die schrittweise Abkehr von fossilem Erdgas erzwingen, müssen die Verteilnetzbetreiber (VNB) die Versorgungssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Weichen für die Wasserstoffzukunft stellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein zentrales Festlegungsverfahren eingeleitet, das die wirtschaftlichen Grundlagen der Gasverteilnetze neu ordnen wird.
Am 16. Dezember 2025 initiierte die Große Beschlusskammer der BNetzA das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Systematik der Gasnetzentgelte (SyGNE) unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-2#2 (Bekanntgabe 23. Januar 2025).
Der regulatorische Imperativ: Warum die GasNEV außer Kraft tritt
Die bisherige Grundlage für die Berechnung der Gasnetzentgelte ist die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV). Diese Verordnung, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Entgelte sicherstellen soll [5], wird jedoch Ende 2027 außer Kraft treten.
Warum ist ein Ersatz durch eine Festlegung – anstatt einer einfachen Verlängerung der Verordnung – notwendig? Die Antwort liegt in der grundlegenden Systematik der Gasversorgung in Deutschland:
- Rückläufiger Durchsatz: Die GasNEV basiert historisch stark auf dem Gedanken des Massendurchsatzes. Sinkt der Gasabsatz jedoch durch Energieeffizienzmaßnahmen, Elektrifizierung und den Wechsel zu anderen Energieträgern, gerät das bisherige Kostenmodell ins Wanken. Die fixen Kosten der Infrastruktur müssen auf eine schrumpfende Menge umgelegt werden, was zu einer Entgeltspirale führen kann.
- Wasserstoff-Transformation: Die Regulierung muss Anreize für die H2-Readiness schaffen. Die GasNEV bietet keine adäquaten Mechanismen, um Investitionen in die Umstellung von Erdgasnetzen auf Wasserstoff oder in den Aufbau dedizierter H2-Netze kostendeckend und anreizkompatibel zu behandeln. Das zukünftige SyGNE muss hier Klarheit schaffen, wie die Kosten der Transformation (z.B. Stranded Assets bei Rückbau oder Umwidmung) verteilt werden.
- Parallelprozesse: Die Systematik der Entgelte ist untrennbar mit dem Netzzugang und der Bilanzierung verbunden. Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) läuft ebenfalls ab (Ende 2025) [8], was parallel Festlegungen wie ZuBio (Zugang von Biogas, BK7-24-01-010) [7] und MARGIT 2026 (Methoden zur Festlegung der Fernleitungsentgelte) [4, 6] erforderlich macht. SyGNE muss diese neuen Netzzugangs- und Biogas-Regelungen in die Kostenstruktur integrieren.
Die SyGNE-Festlegung ist somit der zentrale Baustein, um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit und die Transformationsfähigkeit der Gasverteilnetze über 2027 hinaus zu sichern.
Die Kernfragen für Stadtwerke: Was die SyGNE entscheiden wird
Für Stadtwerke als Betreiber von Gasverteilnetzen ist das Festlegungsverfahren SyGNE von existenzieller Bedeutung. Es geht nicht nur darum, wie hoch die Netzentgelte sind (das regeln die allgemeinen Anreizmechanismen [3]), sondern wie die Kostenstruktur zukünftig aufgebaut ist.
Die wichtigsten Aspekte, die Stadtwerke aktiv im Konsultationsprozess adressieren müssen, sind:
1. Die Neugewichtung von Fix- und variablen Kosten
Die Gasverteilnetze sind klassische Infrastrukturen mit extrem hohen Fixkosten. Sinkt der Durchsatz, muss das neue SyGNE entscheiden, ob und wie der Anteil der Fixkosten im Netzentgelt erhöht werden kann, ohne die Entgelte für die verbleibenden Kunden untragbar zu machen. Eine Verschiebung hin zu stärkeren Kapazitäts- oder Leistungskomponenten ist wahrscheinlich, um die Versorgungssicherheit über die reine Nutzung hinweg zu bepreisen.
2. Anreize für Dekarbonisierung und Biogas
Unter der GasNEV gab es spezifische Regelungen zur Biogaseinspeisung. Das SyGNE muss klar definieren, wie die Kosten und Anreize für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen (Biomethan, Wasserstoff) in die Netzentgeltstruktur integriert werden. Werden VNBs belohnt, die ihre Netze schneller dekarbonisieren? Wie wird die finanzielle Last des roll-out von Wasserstoff-Infrastruktur aufgeteilt?
3. Trennung der Netze (Gas vs. Wasserstoff)
Die künftige Regulierung sieht eine strikte Entflechtung der reinen Erdgasaktivitäten von den neuen Wasserstoffnetzaktivitäten vor. Das SyGNE muss die methodische Grundlage dafür schaffen, dass die Kosten für H2-Netze (oder umgestellte Teile des Bestandsnetzes) klar von den Erdgasnetzentgelten getrennt werden können. Dies betrifft die Kostenrechnung und die Datenbereitstellung der VNBs fundamental.
Regina Rechts Kommentar: „Die SyGNE-Festlegung ist die Blaupause für das Geschäftsmodell der Gasverteilnetzbetreiber nach 2027. Wer jetzt nicht die eigenen Kostenstrukturen und Investitionsbedarfe in den Konsultationsprozess einbringt, riskiert, dass die neue Systematik die spezifischen Herausforderungen der lokalen Verteilnetze ignoriert. Es geht darum, die notwendigen Investitionen in die H2-Transformation über die Netzentgelte refinanzierbar zu machen.“
Der Fahrplan der BNetzA und Handlungsempfehlungen
Obwohl die BNetzA das Verfahren SyGNE eingeleitet hat, sind spezifische Inhalte oder ein Eckpunktepapier noch nicht veröffentlicht worden. Der Prozess folgt jedoch einem klaren Zeitplan, der eine aktive Beteiligung der Stadtwerke erfordert:
- Auftaktworkshop: Die BNetzA hat einen öffentlichen Auftaktworkshop angekündigt (Datum noch offen). Dies ist die erste Gelegenheit für VNBs, ihre strategischen Positionen und konkreten Problemstellungen aus der Praxis zu platzieren.
- Konsultation des Entwurfs: Die Konsultation eines Festlegungsentwurfs ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Angesichts der Komplexität des Themas und der kurzen Zeit bis zum Auslaufen der GasNEV (Ende 2027) ist dies ein straffer Zeitplan.
Handlungsempfehlungen für die Praxis
Stadtwerke müssen die Zeit bis zur Konsultation 2026 nutzen, um vorbereitet zu sein:
- Datenanalyse: Evaluieren Sie, wie sich die sinkenden Gasabsatzmengen auf Ihre aktuellen Netzentgeltstrukturen auswirken. Identifizieren Sie die kritischen Schwellenwerte, bei denen die Kostendeckung problematisch wird.
- Investitionsplanung H2: Klären Sie intern die Strategie zur Wasserstoff-Integration. Welche Investitionen sind bis 2030 geplant (Umbau, Neubau)? Diese Kosten müssen valide und nachvollziehbar in die SyGNE-Diskussion eingebracht werden, um eine faire Berücksichtigung zu erreichen.
- Interessenvertretung: Nehmen Sie aktiv an den BNetzA-Workshops teil oder koordinieren Sie Ihre Stellungnahmen eng mit den Verbänden (VKU, BDEW). Die SyGNE wird die Gasverteilnetzregulierung für das nächste Jahrzehnt prägen – eine passive Haltung ist keine Option.