Die Uhr tickt: Das Ende der GasNEV und die Geburt von SyGNE
Als Regulatorik-Expertin beobachte ich derzeit mit höchster Aufmerksamkeit die Vorbereitungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den zukünftigen Regulierungsrahmen. Insbesondere das Gasnetz steht vor einem fundamentalen Wandel. Die zentrale Nachricht für alle Verteilnetzbetreiber (VNBs):
Die Große Beschlusskammer der BNetzA hat am 16. Dezember 2025 offiziell das Festlegungsverfahren zur allgemeinen Systematik der Gasnetzentgelte (SyGNE) unter dem Aktenzeichen GBK-25-01-2#2 eingeleitet. Dieses Verfahren ist kein routinemäßiger Beschluss, sondern eine Weichenstellung, die die gesamte finanzielle Grundlage der Gasverteilnetze nach 2027 neu definieren wird.
Der regulatorische Zwang zur Neudefinition
Warum dieser Aufwand? Die derzeit gültige Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), die die Methodik zur Kalkulation und Strukturierung der Netzentgelte regelt, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. Dies ist eine direkte Folge der regulatorischen Entwicklung im Zuge der Energiewende und der Notwendigkeit, ältere Verordnungen durch zukunftsfähige Festlegungen zu ersetzen.
Die GasNEV gewährleistet aktuell gemäß ihrem ursprünglichen Mandat Transparenz und Vergleichbarkeit der Netzentgelte [Vgl. Recherche [5]]. Sie ist jedoch primär auf den Transport von Erdgas in einem wachsenden oder stabilen Markt ausgelegt.
Das Mandat der BNetzA, eine Nachfolgeregelung zu schaffen, ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welches die Regulierungsbehörde ermächtigt, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Entgeltbildung festzulegen, wenn Gesetze oder Verordnungen auslaufen oder die Marktgegebenheiten eine Anpassung erfordern.
Regina Rechts Fazit: Die BNetzA handelt hier nicht aus regulatorischer Willkür, sondern aus Notwendigkeit. Ohne eine Festlegung würde ab 2028 ein regulatorisches Vakuum entstehen, welches die Investitionssicherheit und die Kostenkalkulation der Gas-VNBs massiv gefährden würde.
Die Kernfrage: Was muss SyGNE leisten, was die GasNEV nicht konnte?
Die neue Systematik SyGNE muss die tiefgreifenden Herausforderungen der Gaswende adressieren. Das Gasnetz – historisch ein Rückgrat der deutschen Energieversorgung – steht unter massivem Druck durch die Dekarbonisierungsziele:
1. Der Umgang mit schrumpfenden Absatzmärkten
Der größte Konfliktpunkt ist die Kosten-Volumen-Schere. Da der Erdgasverbrauch in den kommenden Jahren strukturell abnehmen muss (beispielsweise durch den Umstieg auf Wärmepumpen), sinkt die Menge an durchgeleiteter Energie (kWh). Die Fixkosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Netzinfrastruktur bleiben jedoch hoch. Bleibt die Netzentgeltstruktur rein volumenabhängig, würden die Netzentgelte pro transportierter kWh drastisch ansteigen. Dies würde die verbleibenden Gaskunden überproportional belasten und den Anreiz zum Verlassen des Netzes weiter erhöhen (die sogenannte 'Death Spiral').
SyGNE muss hier alternative Allokationsmechanismen schaffen, die eine faire Verteilung der Kosten gewährleisten, ohne die Dekarbonisierung zu behindern. Denkbar sind stärkere Fixkosten- oder Leistungspreis-Anteile, ähnlich der aktuellen Diskussion im Stromnetzbereich (§14a EnWG).
2. Die Integration nicht-fossiler Gase
Die Zukunft der Gasnetze liegt in der Integration von Wasserstoff und Biomethan [Vgl. Recherche [6]]. SyGNE muss Anreize für die Transformation der Netze setzen, beispielsweise durch die Berücksichtigung von Kosten für die Umrüstung oder Stilllegung von Anlagenteilen.
Die Systematik muss klären:
- Wie werden Netzentgelte berechnet, wenn Gasnetze teilweise oder vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden?
- Gibt es spezielle Entgelte oder Boni für die Einspeisung von Biomethan, analog zu den bisherigen Regelungen in der GasNZV (die ebenfalls ausläuft)? [Vgl. Recherche [7], [8]].
3. Effizienz und Investitionssicherheit
SyGNE steht im engen Zusammenhang mit den Verfahren zur Netzentgeltentwicklung (GasNEF) [Vgl. Recherche [3]] und der allgemeinen Anreizregulierung. Die neue Systematik muss sicherstellen, dass VNBs die notwendigen Investitionen tätigen können – sei es in die Digitalisierung (zur besseren Lastprognose) oder in die physische Infrastruktur – während gleichzeitig Effizienzanreize erhalten bleiben.
Die Relevanz für Stadtwerke: Handlungsbedarf jetzt
Stadtwerke, die als Gas-VNBs tätig sind, müssen die Entwicklung von SyGNE nicht nur passiv verfolgen, sondern aktiv gestalten. Ihre Rolle ist zentral, da sie die Realität der Verteilnetze – die tatsächlichen Kosten und die spezifischen Herausforderungen der Netztransformation – am besten kennen.
Die Festlegung SyGNE wird direkten Einfluss auf folgende Bereiche in Ihrem Stadtwerk haben:
- Tarifgestaltung und Kundenkommunikation: Eine Änderung der Netzentgelt-Systematik erfordert eine Neukalkulation der Tarife und eine transparente Kommunikation gegenüber Endkunden und Lieferanten. Unsicherheit in der Kostenbasis ist regulatorisches Gift.
- Investitionsplanung: Die Art und Weise, wie die BNetzA zukünftige Kosten anerkennt, bestimmt, ob und wann Investitionen in die Umstellung oder Stilllegung von Netzinfrastruktur wirtschaftlich tragbar sind.
- Marktkommunikation (MaKo): Obwohl SyGNE primär die Entgeltmethodik betrifft, können Änderungen in der Kostenstruktur auch Anpassungen in den Bilanzierungs- und Abrechnungsprozessen nach sich ziehen (analog zu den komplexen Anpassungen, die durch die Einführung von §14a EnWG im Strombereich erwartet werden).
Der Zeitplan der BNetzA: Beteiligung ist Pflicht
Die BNetzA hat zwar noch kein Eckpunktepapier veröffentlicht, aber einen klaren Fahrplan kommuniziert. Der geplante Auftaktworkshop wird essenziell sein, um die strategischen Überlegungen der Beschlusskammer zu verstehen. Die Konsultation eines Festlegungsentwurfs ist für den Herbst 2026 vorgesehen.
Dieser Zeitplan ist sportlich, wenn man bedenkt, dass die Festlegung Ende 2027 in Kraft treten muss. Stadtwerke sollten diese Zeit nutzen, um interne Analysen zur Kostenstruktur in einem dekarbonisierten Szenario zu erstellen. Nur wer fundierte Daten zur Verfügung stellt, kann im Konsultationsprozess effektiv argumentieren und sicherstellen, dass die neue Systematik die spezifischen Herausforderungen der lokalen Gasverteilnetze adäquat berücksichtigt.
Meine dringende Empfehlung: Bereiten Sie sich auf den Auftaktworkshop vor. Die Festlegung SyGNE ist der Schlüssel zur Stabilisierung der Gas-VNBs in der Übergangsphase. Verpassen Sie nicht die Chance, die regulatorische Grundlage Ihrer zukünftigen Existenz aktiv mitzugestalten.