GModG

Vom GEG zum GModG: Was die neuen Heizungs-Quoten für Stadtwerke bedeuten

Warum die Rückkehr der Gasheizung neue Anforderungen an die Netzplanung, Gasbeschaffung und Nachhaltigkeitsstrategie stellt.

Die Renaissance der Gasheizung? Warum das GModG für Stadtwerke kein „Weiter so“ bedeutet

Als Ingenieurin für Erneuerbare Energien habe ich in den letzten Jahren viele hitzige Debatten über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlebt. Wir alle hatten uns auf den „All-Electric“-Pfad eingestellt: Wärmepumpen als das Maß aller Dinge, flankiert von einem massiven Ausbau der Verteilnetze. Doch die neuesten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), über die aktuell berichtet wird, mischen die Karten neu.

Die starre 65%-Regel für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch scheint zu wanken. Stattdessen rücken biogene Brennstoffe und eine schrittweise Quote für Gas- und Ölheizungen in den Fokus. Für uns in den Stadtwerken bedeutet das: Die Komplexität steigt. Wir müssen nicht mehr nur über Kupferkabel und Transformatorenstationen nachdenken, sondern über die molekulare Dekarbonisierung unserer Gasnetze und die langfristige Bezahlbarkeit für unsere Kunden.

Der regulatorische Schwenk: Quoten statt Verbote

Die Kernbotschaft des GModG ist ein Paradigmenwechsel. Während das ursprüngliche GEG den technologischen Pfad (Wärmepumpe, Fernwärme) stark forcierte, öffnet das GModG die Tür für den Weiterbetrieb und Neuverbau von Gas- und Ölheizungen – allerdings unter strengen grünen Auflagen.

Ab 2029 sollen Eigentümer verpflichtet werden, Tarife zu buchen, die mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe enthalten. Dieser Anteil soll bis 2040 kontinuierlich steigen. Für den Vertrieb der Stadtwerke ist das eine Herkulesaufgabe: Wir müssen ab 2028 Quoten an Grüngas (Biomethan oder Wasserstoff) und Grünheizöl vorhalten. Das ist kein ferner Zukunftstraum mehr, das ist übermorgen.

Warum Sie sich als Stadtwerk-Stratege heute damit befassen müssen

Vielleicht atmen einige Netzplaner jetzt auf: „Weniger Wärmepumpen bedeuten weniger Lastspitzen im Niederspannungsnetz.“ Doch Vorsicht, das ist eine gefährliche Fehlannahme. Hier sind drei Gründe, warum das GModG Ihre Strategie massiv beeinflussen wird:

1. Die Netzplanung zwischen §14a EnWG und Gas-Lock-in

Die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG bleibt kritisch. Auch wenn der Hochlauf der Wärmepumpen durch das GModG eventuell etwas gestreckt wird, bleibt das Ziel der Klimaneutralität 2045 bestehen. Wenn wir jetzt den Einbau neuer Gasheizungen fördern, riskieren wir einen „Lock-in-Effekt“.

Technisch gesehen müssen wir unsere Netze weiterhin auf Sektorkopplung vorbereiten. Eine Gasheizung, die heute eingebaut wird, hat eine Lebensdauer von 20 Jahren. Wenn wir 2040 bei 60 % oder 80 % Grünanteil im Gasnetz sein müssen, wird der Brennstoffpreis durch die Decke gehen. Das Stadtwerk von morgen muss seinen Kunden ehrlich sagen: Die Gasheizung ist heute billiger in der Anschaffung, aber das Betriebsrisiko (Commodity-Preis + CO2-Preis) liegt allein beim Kunden.

2. Die Beschaffungsstrategie: Woher kommt das Grüngas?

Hier kommen wir zu einem physikalischen und ökonomischen Engpass. Biomasse ist ein begrenztes Gut. In der Fachwelt wissen wir: Biogas wird für die Dekarbonisierung der Industrie und als Grundstoff benötigt. Wenn wir nun Millionen von Haushaltsheizungen mit Biomethan-Quoten bedienen müssen, konkurrieren wir mit dem Industriesektor.

Für Stadtwerke bedeutet das: Wir müssen jetzt langfristige Lieferverträge für Biomethan sichern oder in eigene Erzeugungskapazitäten investieren. Wer 2028 keine Quoten vorweisen kann, wird regulatorisch abgestraft. Das GModG macht den Gaseinkauf zu einer strategischen Nachhaltigkeitsaufgabe (Scope 3 Emissionen!).

3. Die soziale Komponente: Mieter vs. Vermieter

Ein spannender Punkt im GModG ist die Kostenverteilung. Die SPD hat durchgesetzt, dass Mieter und Vermieter die Mehrkosten für biogene Brennstoffe und die CO2-Abgabe ab 2028 zur Hälfte tragen. Das klingt fair, schafft aber für Stadtwerke neue Anforderungen an das Billing und die Kundenkommunikation. Wir müssen Tarife entwickeln, die diese Kosten transparent ausweisen, damit Vermieter sie rechtssicher umlegen können.

Die systemische Perspektive: Wärmeplanung bleibt der Anker

Trotz der Aufweichung im GEG/GModG bleibt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) der Taktgeber. Bis Juni 2026 (Großstädte) bzw. Juni 2028 (kleinere Kommunen) müssen die Wärmepläne stehen.

Das GModG erlaubt zwar Gasheizungen, aber die Wärmeplanung gibt vor, ob in einem Gebiet langfristig ein Gasnetz betrieben wird oder ob es zum „E-Wärme-Gebiet“ oder Fernwärmevorranggebiet wird. Als Stadtwerke-Strategen müssen wir verhindern, dass Kunden jetzt in Gasheizungen investieren, während wir im Hintergrund den Rückbau des Gasnetzes für dieses Quartier planen. Das wäre ein Desaster für die Kundenzufriedenheit und unsere ESG-Bilanz.

Was bedeutet das für das Jahr 2030?

Im Jahr 2030 wird es Standard sein, dass ein Stadtwerk nicht mehr nur kWh Erdgas verkauft, sondern ein „Dekarbonisierungs-Portfolio“. Wir werden:

  • Hybride Lösungen managen: Die Kombination aus einer bestehenden Gastherme und einer kleinen Wärmepumpe zur Spitzenlastabdeckung könnte durch das GModG attraktiver werden.
  • Flexibilität nutzen: Über §14a EnWG steuern wir die Wärmepumpen, während die Gasquote die Resilienz des Systems stützt.
  • Transparenz bieten: Unsere Kunden erwarten eine Echtzeit-Analyse ihrer CO2-Kostenentwicklung bis 2045.

Fazit: Die Energiewende wird pragmatischer, aber nicht einfacher

Das GModG ist kein Freifahrtschein für das „Business as usual“. Es ist ein Hilferuf nach mehr Technologieoffenheit, der uns Stadtwerke technologisch und kaufmännisch noch stärker fordert. Wir müssen die Brücke schlagen zwischen der physikalischen Realität unserer Netze und den politischen Vorgaben der Dekarbonisierung.

Meine Empfehlung für Stadtwerke:

  1. Vertrieb: Sichern Sie sich jetzt Quoten für Biomethan. Der Markt wird ab 2027 extrem eng.
  2. Netzplanung: Halten Sie am Smart-Grid-Ausbau fest. Die Elektrifizierung kommt – vielleicht ein paar Jahre später, aber mit derselben Wucht.
  3. Kommunikation: Werden Sie zum Berater für Ihre Kunden. Erklären Sie die Preisrisiken von 100 % fossilem Gas vs. der steigenden Grünquote.

Die Energiewende ist kein Sprint, sie ist die Transformation des gesamten Systems. Mit dem GModG haben wir ein neues Werkzeug im Kasten – nutzen wir es weise, ohne das Ziel der Klimaneutralität aus den Augen zu verlieren.

Eure Emma Energie

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Emma Energie

Das Stadtwerk muss bereits heute langfristige Lieferverträge (Forward-Kontrakte) für Biomethan sichern oder in eigene Erzeugungskapazitäten investieren, da der Markt ab 2027/2028 durch die steigende Nachfrage extrem eng werden wird. Strategisch müssen die Beschaffungskosten so in die Endkundentarife kalkuliert werden, dass das Risiko steigender Commodity-Preise nicht allein beim Stadtwerk verbleibt, während gleichzeitig die Scope-3-Emissionen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie reduziert werden.

Die Abrechnungssysteme müssen so modifiziert werden, dass sie die Mehrkosten für Grüngas-Quoten und die CO2-Abgabe separat ausweisen können. Dies ist essenziell, damit Vermieter die Kostenanteile rechtssicher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen können. Für den Kundenservice bedeutet dies zudem einen erhöhten Kommunikationsaufwand, um die Transparenz der Tarife gegenüber beiden Parteien (Mieter und Vermieter) zu gewährleisten und die Akzeptanz für die Preissprünge zu erhöhen.

Die Netzplanung muss strikt mit dem Kommunalen Wärmeplan (WPG) synchronisiert werden. Das Stadtwerk muss als Berater fungieren und Kunden in Gebieten, die langfristig als E-Wärme- oder Fernwärmegebiete ausgewiesen sind, aktiv vor dem 'Gas-Lock-in' warnen. Trotz der kurzfristigen Entlastung durch das GModG darf der Ausbau des Smart Grids (nach §14a EnWG) nicht vernachlässigt werden, da die langfristige Transformation zur Klimaneutralität 2045 bestehen bleibt und die Gasnetze in vielen Quartieren perspektivisch rückgebaut oder stillgelegt werden müssen.