StromVKG

Vom KWSG zum StromVKG: Der Masterplan für die Versorgungssicherheit 2030 steht

Wie das neue Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz die Weichen für Stadtwerke, Speicher und Netzstabilität neu stellt.

Hallo zusammen! Hier spricht Emma Energie. Ich hoffe, Sie haben Ihre Batterien aufgeladen – im übertragenen wie im wörtlichen Sinne. Denn was sich gerade im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abspielt, ist nichts Geringeres als die Grundsteinlegung für unser Stromsystem der 2030er Jahre.

Am 27. April 2026 ist das passiert, worauf wir in der Branche seit Monaten gewartet haben: Die Länder- und Verbändeanhörung für das neue Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) wurde eingeleitet. Ja, Sie haben richtig gelesen. Das alte Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) hat nicht nur einen neuen Namen bekommen, sondern wurde einer massiven operativen Generalüberholung unterzogen.

Warum das für Sie im Stadtwerk – egal ob in der Geschäftsführung, der Netzplanung oder dem Asset-Management – absolut kritisch ist? Weil wir hier den Übergang von einer reinen „Förderlogik“ hin zu einer echten Systemverantwortungs-Logik erleben. Lassen Sie uns gemeinsam tief in die Details eintauchen.

Die Transformation: Vom KWSG zum StromVKG

Das StromVKG ist die gesetzliche Antwort auf die Einigung zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission vom Dezember 2025. Das Ziel: Wir brauchen steuerbare Kapazitäten, um die fluktuierende Erzeugung aus Wind und PV abzufedern, wenn die „Dunkelflaute“ zuschlägt.

Der Entwurf sieht zwei große Säulen vor:

  1. Der 9-GW-Sprint (2026): Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für Neubaukapazitäten mit einer „reduzierten Leistung“ von 9 GW starten. Hier geht es vor allem um wasserstofffähige Gaskraftwerke, die systemkritische Standorte besetzen.
  2. Die Technologieoffenheit (2027/2029): Parallel dazu folgen Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen. Hier wird es spannend für Speicher und innovative Flexibilitätslösungen.

Warum Sie sich jetzt damit beschäftigen müssen

Vielleicht denken Sie: „Wir sind ein mittelgroßes Stadtwerk, wir bauen keine 500-MW-GuD-Anlage.“ Doch das StromVKG betrifft Sie direkter, als Sie vermuten.

Erstens: Investitionssicherheit für Ihre Assets. Wenn Sie über neue KWK-Anlagen oder große Batteriespeicher nachdenken, liefert das StromVKG den Rahmen. Die bisherige Hängepartie beim KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) und dessen beihilferechtliche Unsicherheiten über 2026 hinaus machen das StromVKG zum neuen Ankerpunkt für Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Zweitens: Die Netzperspektive. Als Verteilnetzbetreiber (VNB) müssen Sie diese neuen Kapazitäten integrieren. Und hier kommt eine technische Neuerung ins Spiel, die mein Ingenieurinnen-Herz höher schlagen lässt: die Momentanreserve.

Momentanreserve und Resilienz: Die neue Physik des Netzes

Bisher lieferten die rotierenden Massen großer Kohle- und Kernkraftwerke quasi „gratis“ Trägheit (Inertia) für das Netz. Fiel ein Kraftwerk aus, verhinderte diese Trägheit einen sofortigen Frequenzabfall. In einem System, das von Wechselrichtern (PV, Wind, Batterien) dominiert wird, fehlt diese physikalische Trägheit.

Das StromVKG macht die Bereitstellung von Momentanreserve nun zur Anforderung für bezuschlagte Kapazitäten. Das bedeutet:

  • Batteriespeicher müssen „grid-forming“ (netzbildend) agieren können.
  • Resilienzanforderungen werden verschärft: Speicher müssen nachweisen, dass sie auch bei kaskadierenden Netzfehlern stabil bleiben.
  • Langfristkriterium: Es reicht nicht mehr, nur 30 Minuten auszuspeisen. Wer im StromVKG-Rahmen Geld verdienen will, muss beweisen, dass er über längere Zeiträume am Stück „liefern“ kann.

Für Ihre Stadtwerke-Strategie heißt das: Wenn Sie in Speicher investieren, planen Sie diese nicht mehr nur für die reine Arbitrage am Spotmarkt. Planen Sie sie als Systemdienstleister. Das StromVKG wird diese technische Exzellenz belohnen – aber auch mit Pönalen bestrafen, wenn die zugesagte Leistung im Ernstfall nicht bereitsteht.

Sektorkopplung und Flexibilität: §13k und §14c EnWG im Kontext

Ein Punkt, der in der Debatte oft zu kurz kommt, ist die Verknüpfung mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Wir sehen in den aktuellen Diskussionen (siehe Recherche-Ergebnisse), dass Speicher immer noch oft zwischen den Stühlen sitzen. Während §13k EnWG („Nutzen statt Abregeln“) Speicher bisher oft ausschließt, drängt die EU-Strombinnenmarktverordnung auf deren Einbeziehung.

Das StromVKG muss hier die Brücke schlagen. Wir brauchen die Flexibilität im Verteilnetz, um die Redispatch-Kosten zu senken. Wenn Sie als VNB nach §14c EnWG Flexibilität beschaffen, müssen diese Assets mit den Anforderungen des StromVKG harmonieren. Es bringt nichts, wenn ein Speicher zwar vom VNB zur Engpassentlastung genutzt werden könnte, er aber gleichzeitig im Rahmen des StromVKG eine Bereitstellungspflicht für die nationale Versorgungssicherheit hat, die dem entgegensteht. Hier ist systemisches Denken gefragt!

Die Krux mit der Zeit: Einwöchige Frist und Investitionssicherheit

Dass das BMWK eine einwöchige Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, zeigt den enormen Zeitdruck. Wir müssen 2026 mit den Ausschreibungen beginnen, damit die Anlagen 2030 am Netz sind. Für Stadtwerke ist das ein zweischneidiges Schwert:

  • Chance: Endlich Klarheit über die Förderkulisse.
  • Risiko: Übereilte Regelungen bei Sicherheitsleistungen und Pönalen könnten gerade kleinere Akteure abschrecken.

Die geforderten Sicherheitsleistungen sollen sicherstellen, dass Projekte nicht nur „gehortet“, sondern wirklich gebaut werden. Aber Achtung: Die Pönalen dürfen nicht so drakonisch sein, dass die Finanzierungskosten für Stadtwerke durch die Decke gehen.

Emmas Fazit: Was ist jetzt zu tun?

Die Energiewende ist kein Sprint, sie ist ein technischer Umbau am offenen Herzen. Das StromVKG ist das Skalpell dafür.

  1. Asset-Check: Prüfen Sie Ihre geplanten Erzeugungsprojekte. Passen sie in das 9-GW-Fenster 2026 oder zielen Sie auf die technologieoffenen Runden 2027/2029 ab?
  2. Technik-Update: Sprechen Sie mit Ihren Planern über Momentanreserve. Grid-forming Inverter sind kein „Nice-to-have“ mehr, sondern werden zur Voraussetzung für die Teilnahme an künftigen Kapazitätsmärkten.
  3. Netzplanung 2030: Integrieren Sie die Anforderungen des StromVKG in Ihre Zielnetzplanung. Wo brauchen wir im Netz steuerbare Lasten oder Speicher, die nicht nur Energie liefern, sondern das Netz stützen?

Das StromVKG ist ein massiver Schritt in Richtung eines marktbasierten, aber gesicherten Systems. Es ist die Chance für Stadtwerke, sich als Garanten der Versorgungssicherheit vor Ort neu zu positionieren.

Bleiben Sie dran, bleiben Sie unter Spannung – aber immer im stabilen 50-Hertz-Bereich!

Ihre Emma Energie

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Emma Energie

Das Stadtwerk muss sicherstellen, dass die Speicher nicht mehr nur auf Arbitrage ausgelegt sind. In den Ausschreibungsunterlagen für die Hardware müssen netzbildende Eigenschaften (Grid-forming) und die Fähigkeit zur Bereitstellung von Trägheit (Inertia) als Muss-Kriterien definiert werden. Zudem muss die Dimensionierung der Speicher auf das im Gesetz geforderte 'Langfristkriterium' (Ausspeisung über längere Zeiträume statt nur Kurzzeit-Optimierung) geprüft werden, um die Förderfähigkeit und Teilnahme am Kapazitätsmarkt ab 2027 sicherzustellen.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss vom KWKG auf die neue Systemverantwortungs-Logik des StromVKG umgestellt werden. Da das StromVKG der neue Ankerpunkt für beihilferechtliche Sicherheit ist, müssen die potenziell drakonischen Pönalen bei Nicht-Bereitstellung der Leistung sowie die Kosten für die H2-Readiness (CAPEX) gegen die Zuschlagszahlungen abgewogen werden. Da die Fristen extrem kurz sind (einwöchige Stellungnahmefrist im Mai 2026), muss das Asset-Management sofort prüfen, ob der Standort als 'systemkritisch' eingestuft werden kann, um von der 9-GW-Sonderausschreibung zu profitieren.

Es muss ein integriertes Flexibilitätsmanagement eingeführt werden, das systemisches Denken fördert. Das Stadtwerk muss im Rahmen der Netzplanung 2030 sicherstellen, dass Speicher-Assets im Verteilnetz doppelt qualifiziert werden: technisch für die nationale Versorgungssicherheit (StromVKG-Anforderungen) und prozessual für den lokalen Redispatch. Hierzu müssen die IT-Schnittstellen so programmiert werden, dass eine Priorisierung der Abrufe erfolgt, damit der Speicherbetreiber nicht durch lokale Netzeingriffe seine nationalen Lieferpflichten verletzt und dadurch Pönalen riskiert.