Reifegradverfahren

Vom Windhund zum Reifegrad: Die neue Priorisierung von Großanschlüssen im ÜNB-Netz

Warum das »First Ready, First Served«-Prinzip der ÜNBs auch die Netzanschlussverfahren der Stadtwerke prägen wird.

Die regulatorische Zeitenwende: Warum das Windhundprinzip am Ende ist

Die Ankündigung der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW, das Netzanschlussverfahren für große Lasten und Speicher grundlegend zu reformieren, markiert einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel in der deutschen Energiewirtschaft. Das traditionelle Windhundprinzip (First Come, First Served), bei dem die zeitliche Reihenfolge der Antragstellung über den Erfolg entschied, wird durch ein Reifegradverfahren abgelöst. Dieses neue System, das ab dem 1. April 2026 in Kraft treten soll, priorisiert Projekte anhand ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit und ihres Systemnutzens.

Für Stadtwerke, die in der Regel als Verteilnetzbetreiber (VNB) agieren, mag dies auf den ersten Blick ein reines ÜNB-Problem darstellen. Doch die regulatorische Logik und der Präzedenzfall, den die ÜNB hier schaffen, werden unweigerlich auf die VNB-Ebene durchschlagen. Es geht um die zentrale Frage der Diskriminierungsfreiheit bei knappen Kapazitäten.

Die regulatorische Zwickmühle: § 17 vs. Realität

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Netzbetreiber grundsätzlich zur Gewährung eines Netzanschlusses und zur unverzüglichen Bearbeitung entsprechender Anfragen (§ 17 EnWG). Gleichzeitig müssen Netzbetreiber alle Antragsteller diskriminierungsfrei behandeln (§ 19 EnWG).

In Zeiten massiver Ausbauziele – insbesondere bei Großbatteriespeichern, Elektrolyseuren (Power-to-Gas) und Rechenzentren – führt diese Konstellation zu zwei systemischen Problemen:

  1. Spekulative Kapazitätsreservierung: Projekte, die frühzeitig, aber ohne gesicherte Finanzierung oder Genehmigungen eingereicht werden, blockieren über Jahre hinweg wertvolle Netzkapazitäten, die dringend für realisierbare Projekte benötigt würden. Das Windhundprinzip belohnt Spekulation statt Planungssicherheit [6].
  2. Fehlender Systemnutzen: Das Eingangsdatum sagt nichts über den Wert eines Projekts für die Netzstabilität oder die Integration Erneuerbarer Energien aus. Die Priorisierung muss sich am gesamtwirtschaftlichen und systemischen Bedarf orientieren.

Die BNetzA hat in der Vergangenheit klargestellt, dass in Engpasssituationen differenziertere Verfahren zulässig sind, solange sie transparent und nachvollziehbar gestaltet werden und dem Gebot der Diskriminierungsfreiheit genügen [7]. Das Reifegradverfahren ist die notwendige Antwort auf diese Engpassproblematik.


Das Reifegradverfahren: Vom Datum zur Qualität

Das neue Verfahren ersetzt die kontinuierliche Bearbeitung durch feste Zyklen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Fristen der Technischen Anschlussregeln (TAR), die in der Regel eine zügige Einzelbearbeitung vorsehen. Durch die zyklische Sammlung der Anträge können die ÜNB eine vergleichende Bewertung vornehmen.

Die ÜNBs haben vier Hauptkriterien definiert, die die Realitätsnähe eines Projekts messbar machen [4]:

  1. Rechtliche und physische Reife (Flächensicherung und Genehmigungsstand): Kann das Projekt überhaupt gebaut werden? Hierzu zählen nachweisbare Grundstücksrechte (Kauf, Pacht, Optionsverträge) und der Stand der erforderlichen Genehmigungsverfahren (z. B. BImSchG-Genehmigung). Ein Projekt, das seine Fläche gesichert hat, ist per Definition reifer als ein rein ideelles Konzept.
  2. Technisches Konzept: Liegt ein durchdachtes und netzkonformes Anlagen- und Anschlusskonzept vor? Dies beinhaltet detaillierte Angaben zur Last, zur Hochlaufkurve und zur technischen Auslegung [4].
  3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Ist die Finanzierung gesichert? Die ÜNBs wollen vermeiden, dass Projekte nur zur Kapazitätsreservierung eingereicht werden. Nachweise über Eigenkapital oder gesicherte Kreditzusagen sind hier entscheidend.
  4. Netz- und Systemnutzen: Wie trägt das Projekt zur Netzstabilität, zur Integration Erneuerbarer Energien oder zur Vermeidung von Engpässen bei? Hier könnte beispielsweise die Eignung eines Speichers für die Erbringung von Systemdienstleistungen oder die Nutzung von Flexibilität nach § 14a EnWG in die Bewertung einfließen.

Der Schlüssel liegt in der Transparenz des Punktesystems. Nur wenn die Bewertungsrahmen (z. B. ein Punktesystem) eindeutig messbar und im Vorfeld kommuniziert sind, ist das Verfahren mit dem Diskriminierungsverbot des § 19 EnWG vereinbar.


Implikationen für Stadtwerke: Der Präzedenzfall für VNBs

Warum muss sich ein Stadtwerk, das seinen Fokus auf das lokale Verteilnetz legt, mit einem ÜNB-Verfahren auseinandersetzen?

1. Kaskadierung von Engpässen und Planungssicherheit

Die Engpässe, die zur Einführung des Reifegradverfahrens auf der ÜNB-Ebene führen, sind oft Vorboten für ähnliche Situationen in den Verteilnetzen. Zwar gelten die Fristen der Technischen Anschlussregeln (TAR) gemäß der Verordnungen (StromNZV, GasNZV) weiterhin für die meisten VNB-Anschlüsse. Doch in Regionen mit hoher Konzentration von Industrie, Elektromobilität oder PV-Anlagen stoßen auch VNBs zunehmend an die Grenzen ihrer Kapazität [5].

Sollte die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Reifegradverfahren der ÜNB als konform mit europäischem und nationalem Recht bestätigen, entsteht ein starker Präzedenzfall. VNBs, die bei einer Überzeichnung von Kapazitäten weiterhin stur das Windhundprinzip anwenden und dadurch nicht realisierbare Projekte Kapazitäten blockieren lassen, könnten künftig in der Pflicht stehen, nachzuweisen, warum sie kein vergleichbares Priorisierungssystem einführen.

Die Empfehlung des BDEW, in Engpasssituationen differenziertere Verfahren zu nutzen, die transparent definierte Reifegradbewertungen („First ready, first served“) beinhalten, richtet sich explizit an alle Netzbetreiber [5]. Stadtwerke müssen daher prüfen, ob ihre internen Prozesse zur Bearbeitung von Netzanschlussanfragen – insbesondere für Großverbraucher und Mittelspannungsanlagen – bereits die Kriterien der Realisierungswahrscheinlichkeit berücksichtigen können.

2. Die Rolle der Netzplanung (§ 14d EnWG)

Das Reifegradverfahren ist eng mit der vorausschauenden Netzplanung verknüpft. Gemäß § 14d EnWG sind Netzbetreiber zur Erstellung von Netzentwicklungsplänen verpflichtet. Die ÜNB sammeln die Anschlussanfragen nun zyklisch und strukturiert. Diese Daten ermöglichen eine präzisere Prognose und Planung des notwendigen Netzausbaus, da die Planungen auf Projekten mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit basieren.

Stadtwerke profitieren von dieser verbesserten Datenbasis. Projekte, die auf der ÜNB-Ebene im Reifegradverfahren priorisiert werden, sind die Großprojekte von morgen, die in der Regel auch Rückwirkungen auf die vorgelagerten und nachgelagerten Verteilnetze haben. Eine frühzeitige Abstimmung und Integration dieser Informationen in die eigene Netzausbauplanung (gemäß § 14d EnWG) wird dadurch effizienter.

3. Kontingentierung und Technologieneutralität

Die Forderung der ÜNB an die Politik, gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien (Speicher, Elektrolyseure, Rechenzentren) einzuführen, ist regulatorisch brisant. Das EnWG basiert traditionell auf dem Prinzip der Technologieneutralität. Eine Kontingentierung würde dieses Prinzip durchbrechen und technologische Priorisierungen auf Basis des Systembedarfs etablieren.

Sollte der Gesetzgeber dieser Empfehlung folgen, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle von Stadtwerken, die selbst in den Bereichen Power-to-X oder Großspeicher aktiv sind. Die Vergabe von Kontingenten würde die strategische Ausrichtung der Energiewende massiv steuern und die Planungssicherheit für bestimmte Investitionen erhöhen oder verringern.


Fazit und Ausblick

Das Reifegradverfahren ist ein notwendiger Schritt zur Sicherstellung der Effizienz und Diskriminierungsfreiheit im Netzanschlussverfahren, insbesondere angesichts der massiven Nachfrage. Es verschiebt den Fokus von der bloßen Schnelligkeit der Antragstellung hin zur Qualität und Ernsthaftigkeit des Projekts.

Für Stadtwerke ist dies mehr als eine Randnotiz. Sie müssen:

  1. Die Kriterien des Reifegradverfahrens verstehen, da sie den zukünftigen Goldstandard für die Priorisierung von Großprojekten setzen.
  2. Prüfen, ob in ihren eigenen Verteilnetzen Engpasssituationen bestehen, die eine Abkehr vom reinen Windhundprinzip rechtfertigen könnten, um Kapazitätsblockaden zu vermeiden.
  3. Sich auf eine mögliche Konkretisierung der gesetzlichen Grundlagen im EnWG und in den Verordnungen einstellen, welche die Einführung solcher Priorisierungsmechanismen explizit festschreibt.

Die BNetzA-Bestätigung des Verfahrens wird hier das entscheidende Signal liefern. Bis dahin gilt: Die Reife des Projekts wird zur neuen Währung im Kampf um knappe Netzkapazitäten.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Das Stadtwerk müsste den Übergang von einer kontinuierlichen Antragsbearbeitung hin zu festen Bearbeitungszyklen vollziehen. Dies erfordert eine neue Bewertungsmethodik, bei der Personal nicht nur technische Anschlussbegehren prüft, sondern auch juristische und planerische Dokumente (Flächensicherung, Genehmigungsreife) anhand eines transparenten Punktesystems bewertet. Um Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten, müssen diese Kriterien vorab veröffentlicht und die Ablehnungsgründe für 'unreife' Projekte detailliert dokumentiert werden, um Widersprüchen bei knappen Netzkapazitäten standzuhalten.

Es besteht das Risiko, dass eigene Projekte des Stadtwerks trotz lokaler Verwurzelung in der Priorisierung nach hinten rallen, da die 'Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit' (z. B. durch Eigenkapitalnachweise) ein zentrales Kriterium ist. Dies kann zu Verzögerungen führen, die den ROI schmälern. Gleichzeitig bietet das Verfahren jedoch die Chance, das Risiko von 'Stranded Assets' zu minimieren: Da nur realisierungswahrscheinliche Projekte Kapazitäten binden, wird der Netzausbau des Stadtwerks effizienter und Investitionen in die Netzinfrastruktur fließen nur dort, wo tatsächlich zeitnah Lasten oder Einspeisungen entstehen.

Durch die im Reifegradverfahren geforderten detaillierten Angaben zum 'Netz- und Systemnutzen' kann das Stadtwerk Projekte priorisieren, die einen hohen Beitrag zur lokalen Sektorkopplung leisten. Die zyklisch erhobenen Daten bieten eine hochwertigere Basis für den Netzentwicklungsplan nach § 14d EnWG. Da spekulative Projekte ohne gesichertes Wärmekonzept oder Flächennachweis im Punktesystem schlechter abschneiden, kann das Stadtwerk seine Netzausbauplanung gezielt auf die Projekte konzentrieren, die für die kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes tatsächlich kritisch und realisierungsreif sind.