Netzleistung

Von SAIDI zu Flexibilität: Wie die BNetzA die Netzleistung neu definiert

Die Festlegung zur Datenerhebung zwingt Stadtwerke, ihre Energiewendekompetenz messbar zu machen.

Emma Energie: Die Transformation beginnt im Datenblatt

Als Ingenieurin und Nachhaltigkeits-Strategin sehe ich die Energiewende nicht als eine Reihe isolierter Projekte, sondern als ein komplexes, vernetztes System. Dieses System braucht klare Spielregeln – und diese Regeln werden aktuell neu geschrieben. Die jüngste Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Datenerhebung für die Qualitätsregulierung (erkennbar am Verfahren GBK-24-02-1#5) mag auf den ersten Blick wie trockene Regulatorik wirken. Doch sie ist der strategische Schlüssel zur zukünftigen Ausgestaltung der Anreizregulierung (ARegV).

Es geht um die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, insbesondere hinsichtlich der Netz-Leistungsfähigkeit im Strombereich. Das ist keine Routineübung. Es ist der offizielle Startschuss für die Messung dessen, was wir als Stadtwerke in den nächsten zehn Jahren leisten müssen: Unsere Fähigkeit, die Energiewende tatsächlich ins Netz zu integrieren.

Der Paradigmenwechsel: Von der Zuverlässigkeit zur Systemkompetenz

Bisherige Qualitätsregulierung war stark auf die Netzzuverlässigkeit fokussiert. Kennzahlen wie SAIDI (System Average Interruption Duration Index) belohnen oder bestrafen uns für die Dauer und Häufigkeit von Ausfällen. Das ist wichtig, aber es misst nur die passive Robustheit des Netzes.

Die neue Stoßrichtung, wie sie sich aus dem Geist des § 21a EnWG ableitet, geht weit darüber hinaus. Die BNetzA will nun die Netz-Leistungsfähigkeit berücksichtigen – eine Befugnis, die ihr explizit durch das Gesetz eingeräumt wird. Ich interpretiere das als die Messung von Energiewendekompetenz und Digitalisierungsgrad der Netzbetreiber. Dass dies keine bloße Interpretation ist, zeigt sich daran, dass der Begriff 'Energiewendekompetenz' explizit Gegenstand eines von der BNetzA beauftragten Gutachtens im Rahmen der Methodenfestlegung ist (siehe Verfahren GBK-24-02-1#4).

Was bedeutet das in der Praxis?

Selbst ein Netzbetreiber, der exzellente (also niedrige) SAIDI-Werte vorweisen kann, aber gleichzeitig 80 % seiner potenziellen Hosting Capacity für PV-Anlagen nicht nutzen kann, weil ihm die notwendigen Steuerungsinstrumente fehlen, ist nicht zukunftsfähig. Die Energiewende verlangt nicht nur ein zuverlässiges, sondern ein aktives, intelligentes Netz.

Wir müssen uns fragen: Wie gut sind wir darin,...

  1. ... die volatile Einspeisung von PV und Wind zu managen?
  2. ... neue Lasten wie E-Mobilität und Wärmepumpen (Sektorkopplung) systemdienlich zu integrieren?
  3. ... Flexibilitätspotenziale zu erkennen und zu nutzen (Stichwort: § 14a EnWG)?
  4. ... schnell und effizient auf Netzengpässe zu reagieren, ohne sofort teuren Netzausbau betreiben zu müssen?

Genau diese Fragen sollen durch die nun gesammelten Daten beantwortet und messbar gemacht werden.

Warum dieses Verfahren für Ihr Stadtwerk strategisch ist

Die BNetzA-Festlegung dient zunächst lediglich der Datenerhebung. Sie legt noch nicht fest, wie genau die Anreizregulierung ab der nächsten Regulierungsperiode aussehen wird. Diese Aufgabe übernimmt erst die spätere Methodenfestlegung, wie sie unter einem anderen Aktenzeichen (erkennbar am Verfahren GBK-24-02-1#4) geführt wird. Doch die Weichen werden jetzt gestellt. Denn hier liegt der entscheidende Punkt:

Was nicht gemessen wird, kann nicht reguliert werden. Was nicht reguliert wird, wird nicht incentiviert.

Wenn Sie in den letzten Jahren massiv in die Digitalisierung Ihrer Ortsnetzstationen, in Smart Meter Gateways (SMGW) oder in die Vorbereitung zur Flexibilitätssteuerung gemäß § 14a EnWG investiert haben, sollten Sie jetzt darauf hinwirken, dass der Wert dieser Investitionen in der neuen Qualitätsregulierung abgebildet wird. Dies ist eine zentrale strategische Erwartung der Branche an die kommende Regulierung.

Konkrete strategische Implikationen:

1. Definition der Energiewendekompetenz

Stadtwerke müssen sich aktiv in die Konsultation einbringen, um zu definieren, welche Kennzahlen die wahre Leistungsfähigkeit widerspiegeln. Beispiele für Kennzahlen, die in Fachkreisen diskutiert werden, sind:

  • Flexibilitäts-Nutzungsgrad: Wie oft und in welchem Umfang wurde Flexibilität (z.B. gesteuerte Ladeinfrastruktur oder Wärmepumpen) zur Netzstabilisierung herangezogen? (ein in Fachkreisen intensiv diskutierter Ansatz)
  • Digitalisierungs-Durchdringung: Anteil der fernsteuerbaren Assets im Niederspannungsnetz.
  • Proaktive Planung: Effizienz bei der Integration neuer Anschlüsse (Stichwort: Hosting Capacity).

Wir müssen weg von simplen Input-Metriken (Wie viel haben wir investiert?) hin zu Output-Metriken (Wie viel Leistung haben wir generiert?).

2. Datenbereitstellung als strategische Fähigkeit

Die neue Regulierung verlangt Daten, die über die klassischen Netzbilanzen hinausgehen. Es geht um zeitnahe und granulare Daten, die den Zustand des Netzes abbilden. Dies stellt zweifellos eine große Herausforderung für bestehende IT-Systeme und Prozesse dar, ist aber unumgänglich.

Meine Analyse ist: Die Fähigkeit, die geforderten Daten rechtzeitig, präzise und systemkonform zu liefern, könnte sich in den kommenden Jahren zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor entwickeln. Wer seine Daten-Architektur frühzeitig auf die Anforderungen der BNetzA ausrichtet, vermeidet Nacharbeiten und kann seine tatsächliche „Energiewendekompetenz“ besser belegen.

3. Die Rolle der Sektorkopplung

Die Netzleistungsfähigkeit ist untrennbar mit der Sektorkopplung verbunden. E-Mobilität und Wärmepumpen sind die größten Treiber neuer Lastspitzen. Die BNetzA wird prüfen, wie Netzbetreiber diese Lasten aktiv managen.

Die neuen Datenanforderungen werden, wie von der BNetzA auf Basis von § 14a EnWG bereits signalisiert, darauf abzielen, die Wirksamkeit der netzorientierten Steuerung zu messen. Dies erfordert zeitnahe und granulare Daten und zwingt uns, die Verzahnung von Netzplanung, Messwesen (MSB) und Vertrieb (Kundenansprache) zu perfektionieren.

Emmas Fazit: Die Chance zur aktiven Gestaltung

Die Energiewende ist die größte Transformation der Energiewirtschaft seit der Elektrifizierung. Sie erfordert massive Investitionen in die Intelligenz unserer Verteilnetze. Die BNetzA erkennt dies und versucht, die Anreizregulierung entsprechend anzupassen, indem sie die Netzleistung zum zentralen Element macht.

Dieses Verfahren zur Datenerhebung ist Ihre Gelegenheit, die Grundlagen der zukünftigen Regulierung mitzugestalten. Es reicht nicht mehr, nur die Lichter am Laufen zu halten (Netzzuverlässigkeit). Wir müssen zeigen, dass wir die Transformation treiben und die Flexibilität im Netz systemisch nutzen können.

Mein dringender Rat: Prüfen Sie die Festlegungs- und Konsultationsunterlagen genau (z.B. auf der Webseite der BNetzA zum Verfahren GBK-24-02-1#5). Verstehen Sie, welche neuen Datenpunkte abgefragt werden und ob Ihre internen Systeme diese bereits liefern können. Nehmen Sie die Definition von Energiewendekompetenz nicht als gegeben hin. Beteiligen Sie sich aktiv, damit die zukünftige Regulierung die tatsächliche Leistung und den strategischen Wert Ihrer zukunftsweisenden Investitionen widerspiegelt. Die Zukunft des Netzes ist digital, flexibel – und messbar.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Emma Energie