EnWG

Zwischen Kraftwerksstrategie und Speicherboom: Warum die Regulatorik Batteriespeicher jetzt ausbremst

Die Debatte um EnBW-Vorschläge und neue Netzentgelte gefährdet die Wirtschaftlichkeit kommunaler Flexibilitäts-Projekte.

Die Energiewelt blickt derzeit gebannt auf Berlin. Was vordergründig wie ein klassischer Lobby-Skandal um den Energiekonzern EnBW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Katherina Reiche (CDU) wirkt, entpuppt sich bei genauerer regulatorischer Analyse als ein fundamentaler Richtungskampf um die Architektur unseres künftigen Stromsystems. Für Stadtwerke geht es dabei um weit mehr als um politische Optik: Es geht um die Kalkulationsgrundlagen für Investitionen in Millionenhöhe.

Der Kern des Konflikts: Gaskraftwerke versus Batteriespeicher

Auslöser der aktuellen Debatte sind Vorschläge der EnBW, die Batteriespeicher im Kraftwerkssektor regulatorisch schlechter stellen würden. Dass diese Papiere erst nach medialem Druck im Lobbyregister auftauchten, ist die eine Seite. Die andere ist die inhaltliche Stoßrichtung: EnBW plant den Bau neuer Gaskraftwerke. Diese sind – zumindest in der Übergangsphase – die direkten Wettbewerber zu großskaligen Batteriespeichern, wenn es um die Bereitstellung von gesicherter Leistung und Flexibilität geht.

Kritiker werfen dem Ministerium vor, gezielt Argumente gegen Speicher gesammelt zu haben, um den Weg für die fossile (oder später wasserstofffähige) Kraftwerksstrategie zu ebnen. Christian Schmidt, Leiter der Stromabteilung im BMWE, goss zusätzliches Öl ins Feuer, indem er Speicher, die sich rein an der Strombörse orientieren, als wenig „netzdienlich“ kritisierte. Er mahnte an, dass das Netz die schiere Masse an angemeldeten Speichern kapazitiv nicht bewältigen könne und die Kosten für den Netzausbau explodieren würden.

Die regulatorische Baustelle: Was sagt das EnWG?

Warum ist diese Diskussion für Sie als Stadtwerk so brisant? Weil die regulatorische Einordnung von Speichern derzeit auf extrem wackeligen Beinen steht. Bisher profitieren Speicher von der Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG. Diese Regelung besagt, dass Anlagen, die Strom aus dem Netz entnehmen, um ihn zu speichern und später wieder einzuspeisen, von den Entgelten für den Netzzugang befreit sind.

Doch diese Befreiung ist befristet. Die Branche wartet händeringend auf eine dauerhafte Lösung. In der aktuellen Diskussion um die „Energierechtsnovelle Strom 2025“ wird zwar eine Ausweitung der Befreiungen auf bi-direktionales Laden und längere Übergangsfristen für Kundenanlagen bis Januar 2029 diskutiert, doch die grundsätzliche Behandlung von Großspeichern bleibt ein Zankapfel.

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) betont in seinen Stellungnahmen (vgl. Recherche-Ergebnis [1], [3]), dass eine klare Definition von „Stromspeicherung“ im EnWG zwingend erforderlich ist. Ohne diese Definition droht eine diskriminierende Behandlung. Wenn Speicher rechtlich weiterhin als „Letztverbraucher“ behandelt werden, sobald sie Strom aus dem Netz beziehen, ist ihr Geschäftsmodell am Markt für Regelleistung oder Arbitrage sofort hinfällig.

Die Drohkulisse: Neue Speicherentgelte der BNetzA

Besonders besorgniserregend für kommunale Investoren sind die Pläne der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Behörde erwägt die Einführung spezifischer Speicherentgelte. Das Argument: Auch Speicher nutzen die Netzinfrastruktur und verursachen Kosten, insbesondere wenn sie nicht standortnah zu Erzeugungsanlagen (wie PV-Parks) betrieben werden.

Christian Schmidt (BMWE) stützt diese Sichtweise: Er sieht Speicher vor allem dann als sinnvoll an, wenn sie ihren Standort mit Photovoltaik-Anlagen teilen (sog. Combined-Location-Projekte). Hier greift regulatorisch oft die Abgrenzung von Grün- und Graustrom, die auch im EEG und im Strompreisbremsegesetz (§ 13 Abs. 3 StromPBG) eine Rolle spielt. Laut § 13 Abs. 3 StromPBG fällt zwischengespeicherter Strom unter die Privilegien, sofern er nachweislich aus erneuerbaren Quellen stammt (Recherche-Ergebnis [12]). Speicher, die jedoch rein netzgekoppelt agieren („Stand-alone“), stehen nun im Fadenkreuz der Regulierer.

Baukostenzuschüsse (BKZ) als Investitionskiller?

Ein weiteres regulatorisches Instrument, das derzeit von der BNetzA massiv überarbeitet wird, ist der Baukostenzuschuss (BKZ). In den Festlegungsverfahren der Beschlusskammer 4 (z.B. zur Weiterentwicklung der BKZ-Regelungen, vgl. Recherche-Ergebnis [2]) wird diskutiert, wie die Kosten für den Netzanschluss von Großverbrauchern und Speichern fairer verteilt werden können.

Wenn die BNetzA hier die Daumenschrauben anzieht, könnten die Einmalkosten für den Netzanschluss eines Stadtwerk-Speichers so stark steigen, dass die Amortisationszeit in utopische Ferne rückt. Schmidt warnt hier explizit vor einer „Kostenexplosion“ durch ungesteuerten Speicherzubau.

Warum Sie sich jetzt damit beschäftigen müssen

Als Verantwortlicher in einem Stadtwerk könnten Sie geneigt sein, das Thema als „große Politik“ abzutun. Das wäre ein Fehler. Hier sind drei Gründe, warum dieses Thema Ihre Strategie 2025+ massiv beeinflusst:

  1. Investitionssicherheit für Quartiersspeicher: Wenn Sie planen, Speicher zur Optimierung Ihrer Eigenversorgung oder für lokale Flexibilitätsmärkte einzusetzen, müssen Sie wissen, ob diese Anlagen ab 2026 mit vollen Netzentgelten belastet werden. Eine „Speichergebühr“ könnte Ihre Kalkulation pro Kilowattstunde um mehrere Cent verschlechtern.
  2. Netzplanung: Christian Schmidts Kritik an der Netzdienlichkeit deutet darauf hin, dass die BNetzA den Netzbetreibern (also auch Ihnen) künftig mehr Rechte einräumen könnte, Speicheranschlüsse zu konditionieren oder gar zu verzögern, wenn die „Netzdienlichkeit“ nicht nachgewiesen wird.
  3. Wettbewerb mit Gaskraftwerken: Wenn die Bundespolitik Gaskraftwerke durch Subventionen oder regulatorische Vorteile (z.B. im Rahmen der Kraftwerksstrategie) bevorzugt, sinken die Erlöspotenziale für Speicher am Intraday-Markt. Speicher leben von der Volatilität; gesicherte Gas-Leistung dämpft diese Spitzen.

Fazit: Regulatorische Wachsamkeit ist Pflicht

Die Vorwürfe gegen das BMWE und die EnBW zeigen, dass die Weichenstellungen für die nächsten 20 Jahre gerade jetzt erfolgen. Wir sehen einen Trend weg von der pauschalen Privilegierung („Speicher sind immer gut“) hin zu einer sehr selektiven Förderung („nur netzdienliche Speicher sind gut“).

Für Stadtwerke bedeutet das: Jedes Speicherprojekt muss heute regulatorisch „sturmfest“ geplant werden. Verlassen Sie sich nicht auf die Fortführung des § 118 Abs. 6 EnWG in seiner jetzigen Form. Achten Sie bei der Projektierung auf die Kombination mit Erzeugungsanlagen, um den Status als „Grünstromspeicher“ zu sichern und so mögliche Speicherentgelte zu umgehen.

Die „Energierechtsnovelle Strom 2025“ wird das nächste große Schlachtfeld. Wir als Praktiker müssen darauf drängen, dass die Definition von Speicherung im EnWG technologieneutral und fair bleibt – sonst wird die Batterie zum teuren Briefbeschwerer im Netz.

Ihre Regina Recht

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Regina Recht

Sollte die Befreiung wegfallen und Speicher rechtlich als Letztverbraucher behandelt werden, müssten für jede eingespeicherte Kilowattstunde die vollen Netzentgelte entrichtet werden. Bei einem Stadtwerk dieser Größe würde dies die Arbitrage-Marge (Preisdifferenz zwischen Ein- und Ausspeicherung) massiv schmälern oder sogar vollständig aufzehren. Da Stand-alone-Speicher laut Artikel im Fokus der Regulatorik stehen, steigt das Risiko, dass der ROI ohne Netzdienlichkeitsnachweis oder kombinierte Erzeugung (PV) nicht mehr erreicht wird.

Um die Investitionssicherheit zu erhöhen, sollte das Stadtwerk 'Combined-Location-Projekte' bevorzugen, also Speicher direkt an bestehenden oder geplanten PV-Parks (nach EEG) errichten. Dies nutzt die regulatorischen Privilegien für Grünstromspeicher gemäß § 13 Abs. 3 StromPBG. Zudem können durch die gemeinsame Nutzung des Netzanschlusses die Einmalkosten (BKZ) reduziert werden, die laut BNetzA-Plänen für reine netzgekoppelte Speicher zur Vermeidung einer 'Kostenexplosion' deutlich steigen könnten.

Das Stadtwerk muss Systeme implementieren, die über die reine börsenpreisorientierte Steuerung hinausgehen. Da Christian Schmidt (BMWE) rein marktorientierte Speicher als wenig netzdienlich kritisiert, müssen Kundenanlagen so steuerbar sein, dass sie auf lokale Netzengpässe reagieren können. Die Kommunikation muss den Kunden klarmachen, dass die wirtschaftlichen Vorteile (Netzentgeltbefreiung) ab 2026/2029 an den Nachweis dieser netzdienlichen Steuerung gekoppelt sein könnten, um nicht als regulatorische Kostenfalle zu enden.