Energy Sharing nach §42c EnWG: Warum VNB und Vertrieb jetzt handeln müssen
Mit dem Inkrafttreten des Energy Sharing zum 01.06.2026 stehen Stadtwerke vor tiefgreifenden Prozessanpassungen in Netzbetrieb und Vertrieb. Regina Recht analysiert die Pflichten aus §42c EnWG, die bevorstehenden MaKo-Änderungen und den dringenden Handlungsbedarf in der IT-Architektur.