Netzentgelte

AgNeS: Die Neuvermessung der Netzentgelte – Risiko oder Chance für Stadtwerke?

Zwischen Finanzierungsfunktion und Anreizsetzung: Wie die BNetzA die Einnahmesicherheit neu gestaltet.

Die AgNeS-Konsultation: Ein kaufmännischer Pflichttermin

Als Betriebswirtin sehe ich in der laufenden Konsultation zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) weit mehr als nur eine technische Anpassung. Es ist eine fundamentale Neuausrichtung der Kostenallokation im Verteilnetz, die direkten Einfluss auf unsere Erlösströme, unsere Investitionsplanung und unser Risikomanagement hat. Die BNetzA strebt eine Systematik an, die bis zum 16. Januar 2026 definiert werden soll, und die die bisherigen Netzentgelte in zwei klare Funktionen teilt: Finanzierung und Anreiz.

Für uns als Verteilnetzbetreiber (VNB) und Stadtwerke ist die zentrale Frage nicht, ob wir uns anpassen, sondern wie wir die regulatorisch festgelegte Erlösobergrenze (EOG) in diesem neuen, komplexeren System effizient und stabil refinanzieren können, ohne dabei Fehlanreize für unsere Kunden zu schaffen.


1. Die Zwillingsfunktionen: EOG-Refinanzierung und Verhaltenssteuerung

Die neue Systematik erkennt an, dass Netzentgelte zwei oft konfligierende Ziele verfolgen müssen. Die Trennung soll diesen Konflikt entschärfen:

1.1. Die Finanzierungsfunktion (Stabilität)

Die Hauptaufgabe dieser Komponenten ist die nahezu vollständige Deckung des Finanzierungsbedarfs des Netzbetreibers, sprich, die Verteilung der Erlösobergrenze (EOG) auf das Kollektiv der Netznutzer [8]. Diese Komponenten müssen robust sein und dürfen nur minimale Verhaltensanreize setzen, um Fehlanreize zu vermeiden.

Regulatorischer Anker: Die EOG wird weiterhin über die Anreizregulierung (ARegV) festgesetzt. AgNeS ist der Mechanismus, wie diese bereits genehmigten Kosten (Kapitalkosten, Betriebskosten, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung) dann beim Kunden abgerechnet werden.

1.2. Die Anreizfunktion (Effizienz)

Diese Komponenten sollen Investitions- und/oder Einsatzentscheidungen der Netznutzer so beeinflussen, dass sie die tatsächlichen Kostenwirkungen auf das Netz internalisieren. Ziel ist es, netz- und systemdienliches Verhalten anzureizen und somit die Gesamtkosten (insbesondere teuren Netzausbau und Redispatch-Kosten [5]) zu reduzieren. Dies impliziert die Einführung regional und zeitlich differenzierter dynamischer Netzentgelte [3].


2. Die kaufmännische Analyse der Komponenten

Die BNetzA favorisiert eine Kombination aus zwei Komponenten, um den Zielkonflikt zwischen Komplexität und Anreizwirkung zu lösen. Wir müssen die Vor- und Nachteile der typischen Komponenten aus der Sicht der Refinanzierungssicherheit und der Risikosteuerung bewerten:

Komponente Vorteil (Finanzierung/Anreiz) Nachteil (Risiko/Fehlanreiz) Strategische Bedeutung für VNB
Arbeitspreis Unmittelbar nachvollziehbar, einfach abzurechnen. Fördert hohen Eigenverbrauch (Prosumer-Vorteil), Entsolidarisierung, verteuert Strom gegen andere Energieträger. Sinkende Erlössicherheit durch Prosumer-Wachstum.
Leistungspreis Reflektiert den Hauptkostentreiber (Jahreshöchstlast), wirkt Entsolidarisierung entgegen. Bisherige Berechnung löst Fehlanreiz zur individuellen Glättung aus, statt systemdienlicher Flexibilität [6]. Hoher Anpassungsbedarf bei der Messung.
Grundpreis Löst keine Flexibilitäts-Fehlanreize aus, angemessene Beteiligung von Prosumern möglich. Führt zu Umverteilungseffekten, kann kleine Verbraucher überproportional belasten. Stabilisiert die Fixkosten-Refinanzierung.

Das Dilemma des Leistungspreises

Der Leistungspreis ist unverändert der logischste Kostentreiber, da die Infrastruktur (Netz) auf die maximale Gleichzeitigkeitslast ausgelegt wird. Die Kritik an der bisherigen Ermittlung ist jedoch berechtigt: Wenn ein Kunde seine individuelle Jahreshöchstlast minimiert, um Kosten zu sparen, ist das nicht zwingend systemoptimal. Die neue Systematik muss hier einen dynamischen Kapazitätspreis einführen, der Flexibilität dann belohnt, wenn sie dem Netz wirklich hilft (z.B. außerhalb regionaler Engpässe).


3. Der ROI-Check: Was bedeutet das für die Erlössicherheit?

Die strategische Herausforderung für Stadtwerke liegt darin, dass der Trend hin zu Prosumern (PV-Anlagen, Speicher) die Refinanzierung über den Arbeitspreis erodiert. Der Eigenverbrauch reduziert die abgenommene Strommenge, aber nicht die Notwendigkeit, das Netz für die Maximallast vorzuhalten. Dies wird als Entsolidarisierung bei der Tragung der Netzkosten bezeichnet [7].

Die AgNeS bietet die Chance, dieser Entsolidarisierung durch die Stärkung fixkostenbasierter Komponenten (Grundpreis, Kapazitätspreis) entgegenzuwirken und die Refinanzierung der EOG zu stabilisieren.

Beispielrechnung: Die finanzielle Wirkung einer Komponentenverschiebung

Wir betrachten ein fiktives Verteilnetz mit einer Erlösobergrenze (EOG) von 10 Mio. € pro Jahr. Dieses Budget muss über die Netzentgelte eingenommen werden. Wir vergleichen die finanzielle Lastenverteilung des Altsystems (arbeitslastig) mit dem Neusystem (grundpreislastig zur Risikominimierung).

Annahmen:

  • EOG: 10.000.000 €
  • Gesamtlast (Arbeit): 200.000 MWh
  • Gesamtzahl Zählpunkte (ZP): 20.000
  • Typischer Haushaltsverbrauch: 3.500 kWh p.a.

Szenario A: Altsystem (80% Arbeitspreis, 20% Grundpreis)

  1. Arbeitspreis-Anteil (Finanzierung): 8.000.000 €
  2. Grundpreis-Anteil (Finanzierung): 2.000.000 €

Herleitung der Preise:

  • Arbeitspreis: (8.000.000 € / 200.000 MWh) = 4,00 ct/kWh
  • Grundpreis pro ZP: (2.000.000 € / 20.000 ZP) = 100,00 €/ZP p.a.

Kostenbelastung Haushalt (3.500 kWh): (3.500 kWh * 0,04 €/kWh) + 100 € = 240,00 € p.a.

Szenario B: Neusystem (Fokus auf Grundpreis zur Stabilisierung/Prosumer-Beteiligung)

  1. Arbeitspreis-Anteil (Anreiz/Restfinanzierung): 4.000.000 €
  2. Grundpreis-Anteil (Hauptfinanzierung): 6.000.000 €

Herleitung der Preise:

  • Arbeitspreis: (4.000.000 € / 200.000 MWh) = 2,00 ct/kWh
  • Grundpreis pro ZP: (6.000.000 € / 20.000 ZP) = 300,00 €/ZP p.a.

Kostenbelastung Haushalt (3.500 kWh): (3.500 kWh * 0,02 €/kWh) + 300 € = 370,00 € p.a.

Fazit der Musterrechnung:

Der Wechsel in Szenario B führt zu einer massiven Umverteilung. Während der Standardhaushalt stärker belastet wird (370 € statt 240 €), wird die Einnahmesicherheit für den VNB deutlich erhöht. Ein Prosumer, der 50% seines Verbrauchs selbst deckt und nur 1.750 kWh aus dem Netz bezieht, zahlt im Altsystem nur 170 € – im Neusystem aber 335 €. Die Beteiligung der Prosumer an den Fixkosten des Netzes steigt, was die Entsolidarisierung dämpft und die Planungssicherheit für den VNB verbessert.


4. Strategische Implikationen für Stadtwerke

Die AgNeS-Konsultation ist der Hebel, um die Refinanzierung unserer Netzinvestitionen zukunftssicher zu gestalten. Wenn wir uns nicht aktiv einbringen, riskieren wir eine Systematik, die entweder zu komplex ist (drei oder mehr Komponenten) oder die unsere Einnahmen weiter von volatilen Verbrauchsgrößen abhängig macht.

Handlungsfelder für die Geschäftsführung:

  1. Stärkung fixkostenbasierter Komponenten: Wir müssen uns für eine Systematik einsetzen, die den Grundpreis oder einen robusten Kapazitätspreis als tragende Säule der Finanzierungsfunktion etabliert. Dies ist essenziell angesichts des Ziels der Klimaneutralität 2045, die den weiteren Ausbau dezentraler Erzeugung bedingt.
  2. Dynamische Anreize implementieren: Die Anreizfunktion muss klar auf die regionale und zeitliche Vermeidung von Engpässen abzielen (netzorientierter Flexibilitätseinsatz [4]). Dies erfordert Investitionen in Smart Metering und Digitalisierung, um die Datenbasis für dynamische Entgelte überhaupt erst zu schaffen.
  3. Beteiligung der Einspeiser klären: Die Diskussion, ob und in welchem Umfang Einspeiser und Speicher an der Refinanzierung der EOG beteiligt werden sollen [1, 7], muss zu einer klaren regulatorischen Aussage führen, um die Kostenwahrheit zu gewährleisten.

Die Kombination aus zwei Komponenten – beispielsweise einem stabilen, größenabhängigen Grundpreis (Finanzierung) und einem dynamischen, zeitlich differenzierten Leistungspreis (Anreiz) – scheint kaufmännisch der sinnvollste Weg zu sein, um Stabilität und Steuerungseffekte zu vereinen. Stadtwerke müssen jetzt ihre Stimme erheben, um sicherzustellen, dass die neue Systematik die Finanzierungssicherheit in den Vordergrund rückt, ohne das Gebot der Kostenwahrheit zu verletzen.

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Karla Kaufmann

Die Frage zielt auf die wirtschaftliche Risikosteuerung. Es muss eine rollierende Fünfjahresprognose erstellt werden, die den Einnahmenverlust durch Eigenverbrauch quantifiziert. Die Begründung gegenüber Aufsichtsrat und Öffentlichkeit muss die Notwendigkeit der Stabilisierung der EOG (Finanzierungsfunktion) hervorheben, da Prosumer das Netz weiterhin zur Gänze vorhalten lassen, aber nicht mehr proportional zum Verbrauch beitragen (Entsolidarisierung). Die Kommunikationsstrategie muss den geringeren Arbeitspreis als direkten Vorteil für Ladevorgänge und Wärmepumpen betonen, um die Umverteilung zu rechtfertigen.

Diese Frage adressiert die praktische Umsetzung und Infrastrukturanpassung. Notwendig sind Investitionen in eine leistungsfähige MDM-Plattform (Meter Data Management), die imstande ist, flexible Lastprofile zu verarbeiten, sowie Anpassungen im Abrechnungssystem (SAP IS-U oder Äquivalent), um neue, dynamische Preisstrukturen abzubilden. Da die Anreizfunktion auf zeitlicher und regionaler Differenzierung basiert, muss eine Risikoanalyse erfolgen, welche Kunden (z.B. nur RLM oder nur mit intelligenten Messsystemen) zuerst bedient werden können. Die Übergangslösung könnte in der initialen Anwendung eines robusten, aber statischen Kapazitätspreises für alle liegen, bis die Datenbasis für die Dynamisierung gegeben ist.

Hier sind regulatorische Compliance und Prozessgestaltung gefordert. Es muss ein neues Lastprofilmess- und Allokationsverfahren entwickelt werden, das nicht nur die Entnahme, sondern auch die Einspeisung im Kontext der Netzauslastung (Engpässe) bewertet. Die rechtliche Grundlage für die Beteiligung von Einspeisern an der EOG muss regulatorisch geklärt sein (was die aktive Beteiligung an der Konsultation erfordert). Kaufmännisch bedeutet dies die Entwicklung neuer Tarifierungsmodelle, die den Lastbeitrag zur Systemspitze messen. Da die BNetzA Fehlanreize vermeiden will, muss die Erfassung des 'systemrelevanten' Lastbeitrags (nicht nur des individuellen Höchstbezugs) im Fokus der Messkonzepte stehen.