Die Illusion der Konzessionsabgabe: Wenn das Controlling 3,5 Millionen Euro Verlust verschleiert
Als Betriebswirtin mit Fokus auf kommunale Versorger sehe ich den Fall der Stadtwerke Balingen nicht als Einzelfall, sondern als ein systemisches Warnsignal. Die Diskrepanz zwischen dem prognostizierten Gewinn von über 500.000 Euro im Wirtschaftsplan 2024 und dem tatsächlichen operativen Verlust von 3,54 Millionen Euro (ohne Konzessionsabgaben) ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein eklatanter Verstoß gegen die kaufmännische Sorgfaltspflicht.
Die Kernfrage lautet nicht, wie dieser Fehler passieren konnte, sondern: Warum wurde er nicht rechtzeitig erkannt, und welche Mechanismen haben ihn so lange maskiert?
Die Antwort liegt in der Kombination aus fehlender Governance (keine Jahresabschlüsse) und einer unsauberen Ergebnisdarstellung, die durch die Konzessionsabgabe (KA) verzerrt wird. Für Stadtwerke-Verantwortliche ist dies ein Weckruf, die eigenen Controllingsysteme sofort auf den Prüfstand zu stellen. Denn Verluste in dieser Größenordnung erodieren nicht nur das Eigenkapital, sondern gefährden die Zukunftsfähigkeit in einem ohnehin volatilen Markt.
1. Die Maske der Konzessionsabgabe: Bilanzielle Kosmetik
Die Konzessionsabgabe ist eine Zahlung des Versorgers an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Wege und Plätze (§ 48 EnWG, Konzessionsverträge). Sie ist ein wichtiger Ertragsbestandteil für die Stadtkasse. Im Kontext der Stadtwerke-Bilanz kann sie jedoch das operative Ergebnis (EBIT) verzerren, wenn sie zur Schönung des Gesamtergebnisses herangezogen wird.
Im Fall Balingen wird die Dramatik erst beim Blick auf das Ergebnis vor Konzessionsabgaben sichtbar:
| Geschäftsjahr | Plan-Gewinn (mit KA) | Vorauss. Ist-Ergebnis (mit KA) | Operatives Ergebnis (Ist, ohne KA) | Abweichung zur Prognose |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | +440.000 EUR | +270.000 EUR | -1.56 Mio. EUR | -2.00 Mio. EUR |
| 2024 | +516.249 EUR | -1.75 Mio. EUR | -3.54 Mio. EUR | -4.06 Mio. EUR |
Das operative Kerngeschäft – also Erzeugung, Handel, Netzbetrieb und Vertrieb – fuhr 2024 voraussichtlich einen Verlust von 3,54 Millionen Euro ein. Der verbleibende Verlust von 1,75 Millionen Euro (mit KA) bedeutet, dass die Konzessionsabgaben in Höhe von 1,79 Millionen Euro (3,54 Mio. - 1.75 Mio. = 1.79 Mio. EUR) die Hälfte des operativen Defizits kaschiert haben, um das Ergebnis für den Gemeinderat optisch zu verbessern.
Kaufmännische Regel: Der Wirtschaftsplan muss stets primär das operative Ergebnis (EBIT/EBT ohne Sondereffekte) transparent machen. Wenn die Konzessionsabgabe genutzt wird, um Verluste in den kommunalen Querverbundssparten (z.B. Bäder oder Wärme) auszugleichen, führt dies zu einer nicht nachhaltigen Finanzierung.
2. Die Pflicht zur Transparenz: Der Jahresabschluss als Kontrollinstrument
Der dramatischste Governance-Fehler ist das Fehlen der geprüften Jahresabschlüsse für 2023 und 2024. Ein Wirtschaftsplan ist eine Prognose. Der Jahresabschluss ist die Realität, geprüft und testiert. Ohne ihn agieren Aufsichtsrat und Kommune im Blindflug.
Die Begründung der Stadtwerke – Energiekrise, gestiegene Anforderungen, personelle Engpässe – mag nachvollziehbar erscheinen, ist aber kaufmännisch nicht haltbar. Die zeitnahe Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Pflicht.
Gerade im Netzgeschäft, das der Anreizregulierung (ARegV) unterliegt, ist die zeitgerechte Datenlieferung essenziell. Auch wenn die Stadtwerke Balingen ein Querverbundunternehmen sind, müssen die Sparten Netze (Strom und Gas) die Vorgaben des EnWG erfüllen. Das EnWG (§111) betont die Bedeutung von Transparenz und Kontrollmechanismen, insbesondere im Verhältnis zur Kommune.
Die Konsequenz: Wenn die Kontrolle ausfällt, kann das Management nicht gegensteuern und der Aufsichtsrat kann seine Überwachungsfunktion nicht wahrnehmen. Der Fall Balingen zeigt, dass blindes Vertrauen in Planungszahlen ohne zeitnahe Überprüfung durch Ist-Daten zum Millionenschaden führt.
3. Der Kaufmanns-Check: Wie schließt man die Deckungslücke?
Die kaufmännische Herausforderung besteht nun darin, die operative Deckungslücke von 3,54 Millionen Euro (Verlust 2024 ohne KA) nachhaltig zu schließen. Dies erfordert entweder massive Kostensenkungen oder eine signifikante Umsatz- und Deckungsbeitragssteigerung.
Wir stellen eine Musterrechnung zur Schließung des operativen Defizits auf Basis realistischer Annahmen auf:
Ziel: Deckung des operativen Verlusts von 3.540.000 EUR.
Szenario A: Steigerung des Deckungsbeitrags im Vertrieb
Annahme: Die Stadtwerke erzielen einen durchschnittlichen Deckungsbeitrag (DB) von 15 EUR pro verkaufte MWh im Strom- und Gasvertrieb (Marge nach Beschaffungs- und Vertriebskosten).
$$\text{Zusätzlicher Absatz nötig (MWh)} = \frac{\text{Operative Deckungslücke}}{\text{Deckungsbeitrag pro MWh}}$$
$$\text{Zusätzlicher Absatz nötig} = \frac{3.540.000 \text{ EUR}}{15 \text{ EUR/MWh}} = 236.000 \text{ MWh}$$
Ergebnis: Um die Verluste rein über den Vertrieb auszugleichen, müssten die Stadtwerke Balingen ihren Absatz um 236.000 MWh steigern. Dies entspricht bei einem mittelständischen Stadtwerk oft dem gesamten Jahresabsatz eines großen Industriekunden oder einer Steigerung des Privatkundenabsatzes um 30-50%. Eine kurzfristig kaum realisierbare Größe.
Szenario B: Reduktion der Kapitalkosten
Annahme: Ein Teil des Verlusts ist auf überdimensionierte oder unrentable Investitionen (z.B. in neue Wärmenetze oder verlustreiche Bäder) zurückzuführen. Die Kapitalkosten setzen sich aus Abschreibung und Zinsbelastung zusammen.
$$\text{Kapitalkosten} = (\text{Anschaffungswert} \times \text{Abschreibungssatz}) + (\text{Restbuchwert} \times \text{WACC})$$
Um 3,54 Millionen Euro an Kapitalkosten zu sparen (bei angenommen 5% WACC und 4% Abschreibung), müsste das Unternehmen Investitionen in Höhe von über 39 Millionen Euro (3.540.000 / 0.09) stoppen oder abschreiben. Dies zeigt, dass die Lücke primär durch eine Kombination aus ineffizienten Betriebskosten und unrentablen Investitionen entstanden sein muss.
Klartext: Die Stadtwerke müssen sofort eine detaillierte Kostenstellenrechnung einführen, um die Sparten (Netz, Vertrieb, Bäder, Wärme) sauber zu trennen und die wahren Kostentreiber zu identifizieren.
4. Strategische Notwendigkeit: Trennung von Daseinsvorsorge und Geschäft
Die Forderung aus dem Gemeinderat, „die Bäder zur Stadt zurückzuführen“, ist kaufmännisch sinnvoll. Verluste aus der Daseinsvorsorge (Bäder, ÖPNV) müssen transparent durch Zuschüsse der Kommune gedeckt werden und dürfen nicht das Kerngeschäft (Energie) belasten.
Zukunftsorientierte Strategie (WPG und Klimaneutralität):
Der regulatorische Druck steigt durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Stadtwerke müssen massiv in klimaneutrale Wärmelösungen (50% EE bis 2030, Klimaneutralität 2045) investieren. Solche Investitionen sind kapitalintensiv und müssen exakt kalkuliert werden (AVBFernwärmeV regelt die Preisbildung). Wenn das Controlling bereits im Tagesgeschäft versagt, werden die notwendigen Milliarden-Investitionen in die Wärmewende auf tönernen Füßen stehen.
Fazit für alle Stadtwerke:
- Controlling-Priorität: Der Jahresabschluss muss zeitnah vorliegen. Er ist das wichtigste Kontrollinstrument des Aufsichtsrats.
- Transparenz: Die Trennung zwischen operativem Ergebnis (EBIT) und dem Ergebnis inklusive Querverbundszuschüssen (z.B. Konzessionsabgabe) ist zwingend.
- Governance: Ein klares Risikomanagement muss implementiert werden, um Abweichungen von über 50% zwischen Plan und Ist sofort zu eskalieren.
- IT-Modernisierung: Nur robuste, moderne IT-Systeme können die geforderten Datenmengen aus der Energiekrise und der steigenden Regulatorik (Stichwort Marktkommunikation, vgl. [7]) zeitgerecht verarbeiten und die Basis für verlässliche Planungsrechnungen liefern.