Elektromobilität

E-Mobilität: Warum 15% Auslastung den Business Case der Stadtwerke torpediert

Der Wandel zum Early Adopter verschiebt das Risiko: Wie Stadtwerke den ROI im öffentlichen Raum sichern.

Die Kostenwahrheit im Hochlauf: Warum eine niedrige Auslastung den Business Case der Stadtwerke torpediert

Die Signale des Marktes sind unübersehbar: Mit 545.142 Neuzulassungen allein im Jahr 2025 hat die rein batterieelektrische Mobilität einen Marktanteil von rund 19 Prozent erreicht (Quelle: IWR.de). Dieser Hochlauf trifft auf eine schnell wachsende, aber kostenintensive Infrastruktur. Als Betriebswirtin sehe ich jedoch nicht nur die Wachstumsraten, sondern auch die kalten Zahlen der Wirtschaftlichkeit: Während zehntausende neue Ladepunkte entstehen, liegt deren durchschnittliche Auslastung laut Branchenberichten oft nur bei kritischen 15 Prozent.

Diese Diskrepanz zwischen hohem Investitionsvolumen und geringer operativer Effizienz ist der zentrale Schmerzpunkt für Stadtwerke und Ladeinfrastrukturbetreiber. Wir müssen uns von der reinen Zählgröße der „verfügbaren Ladepunkte“ lösen und uns fragen: Rechnet sich die Investition angesichts dieser geringen Nutzung, und wie sichern wir den Return on Investment (ROI) im öffentlichen Raum?

1. Der Wandel der Zielgruppe: Urbanisierung des Ladebedarfs

Die fortschreitende Urbanisierung verändert die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur fundamental. Ein wachsender Anteil der E-Mobilisten wohnt in Innenstädten und Mehrfamilienhäusern, oft ohne Zugang zu einer privaten Wallbox. Für diese immer größer werdende Nutzergruppe wird das Laden beim Arbeitgeber oder im öffentlichen Raum zur primären, unverzichtbaren Versorgung.

Für Stadtwerke bedeutet das: Die Ladeinfrastruktur wandelt sich vom Nice-to-Have zum strategisch notwendigen Zugangsmedium zum Kunden. Der Wettbewerb um diese urbanen Ladestandorte ist intensiv, da sie die Basis für zukünftige, wertschöpfende Dienstleistungen wie Lastmanagement oder kombinierte Mobilitätsangebote bilden.

Die Verlagerung des Bedarfs in den öffentlichen Raum verschärft die Herausforderung der Kapitalkosten. Während private Ladepunkte das Netz belasten, die Investitionskosten aber beim Kunden liegen, tragen Stadtwerke die volle CAPEX-Last der öffentlichen Säulen – bei anfangs geringer Auslastung.

2. Die finanzielle Realität: Die Break-Even-Analyse der Ladesäule

Um die strategische Notwendigkeit der Investition zu rechtfertigen, müssen wir die Kostenstruktur transparent machen. Wir betrachten eine typische 22 kW AC-Ladesäule im öffentlichen Raum, die die hohen Anforderungen an Tiefbau und Netzanschluss erfüllen muss.

Annahmen für eine 22 kW AC-Ladesäule (CAPEX/OPEX):

Für unser Rechenmodell treffen wir eine beispielhafte Annahme für die Investitionskosten, die auf gängigen Marktanalysen für eine schlüsselfertige Installation basiert.

Kennzahl Wert Annahme
Investition (CAPEX) 30.000 € Säule, Installation, Tiefbau, Netzanschluss
Nutzungsdauer (AfA) 10 Jahre Lineare Abschreibung
Kapitalkostensatz (WACC) 6,0 % p.a. Angenommener gewichteter Kapitalkostensatz
Jährliche Betriebskosten (OPEX) 3.000 € Wartung, Software, Pacht/Konzessionsabgabe (pauschal)
Strombezugskosten (Marge) 0,15 €/kWh Beschaffungspreis
Durchschnittlicher Ladepreis (Endkunde) 0,45 €/kWh Realistischer Endkundenpreis (AC)

Herleitung der Fixkosten pro Jahr:

  1. Jährliche Abschreibung (AfA): $$ \text{AfA} = \frac{\text{Investition}}{\text{Nutzungsdauer}} = \frac{30.000 €}{10} = 3.000 €/Jahr $$

  2. Jährliche Kapitalkosten (Zins): $$ \text{Zins} = \text{Investition} \times \text{WACC} = 30.000 € \times 6,0% = 1.800 €/Jahr $$

  3. Gesamte Fixkosten (ohne Strom): $$ \text{Fixkosten} = \text{AfA} + \text{Zins} + \text{OPEX} = 3.000 € + 1.800 € + 3.000 € = 7.800 €/Jahr $$

Deckungsbeitrag und Break-Even-Menge:

Der Deckungsbeitrag pro verkaufter Kilowattstunde (vor Fixkosten) beträgt: 0,45 €/kWh (Preis) - 0,15 €/kWh (Bezug) = 0,30 €/kWh.

Um die jährlichen Fixkosten von 7.800 € zu decken, muss die Ladesäule mindestens die folgende Energiemenge absetzen:

$$ \text{Break-Even-Menge} = \frac{\text{Fixkosten}}{\text{Deckungsbeitrag/kWh}} = \frac{7.800 €}{0,30 €/kWh} = 26.000 kWh/Jahr $$

Bei einer maximalen Leistung von 22 kW und 8.760 Jahresstunden entspricht dies einer notwendigen Auslastung von:

$$ \text{Break-Even-Auslastung} = \frac{26.000 kWh}{22 kW \times 8.760 h} \approx 13,5% $$

Fazit der Rechnung: Die in der Branche oft genannten 15 Prozent Durchschnittsauslastung bedeuten, dass die Infrastruktur momentan gerade einmal die Fixkosten deckt, aber kaum Spielraum für Risikopuffer, Gewinnerzielung oder notwendige Rücklagen für Ersatzinvestitionen bietet. Jede Ladesäule unter diesem Schwellenwert ist ein direkter Verlustposten.

3. Strategische Hebel: Von der Kostenstelle zum Asset

Angesichts der engen Margen muss die Strategie der Stadtwerke darauf abzielen, die Auslastung zu steigern und gleichzeitig den regulatorischen Wert der Infrastruktur zu maximieren.

A. Steuerung und § 14a EnWG

Die wahre finanzielle Wertschöpfung liegt nicht nur im Verkauf der Kilowattstunde, sondern in der Steuerbarkeit des Lastgangs. Die Bundesregierung strebt 15 Millionen E-Fahrzeuge bis 2030 an. Dieses massive Wachstum erfordert eine aktive Netzsteuerung, um Engpässe zu vermeiden.

Die Ladeinfrastruktur fällt unter die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG. Stadtwerke, die ihre Ladeinfrastruktur aktiv in das Netzmanagement einbinden können, generieren einen doppelten Mehrwert:

  1. Netzentlastung: Reduzierung von Redispatch-Kosten und teurem Netzausbau.
  2. Erlösquelle: Potenzielle Erlöse aus der Bereitstellung flexibler Kapazitäten für den Netzbetreiber.

Die strategische Investition in öffentliche Ladesäulen ist somit auch eine Investition in zukünftige Flexibilitätsmärkte.

B. Standort- und Datenmanagement

Eine pauschale Auslastungszahl hilft nicht weiter; Stadtwerke müssen standortspezifisch planen. Die Bundesnetzagentur stellt mit ihrer Ladesäulenkarte und den monatlichen Statistiken wertvolle Daten bereit, um Hotspots zu identifizieren und Investitionsmittel effizienter zu lenken.

Die Anzeigepflicht bei der Bundesnetzagentur ist dabei nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern ein strategisches Instrument, um die eigene Marktposition transparent zu machen und die Interoperabilität sicherzustellen.

4. Strategische Schlussfolgerung für die Betriebswirtschaft

Die Elektromobilität ist für Stadtwerke ein unvermeidbares strategisches Feld, das die Sektorenkopplung vorantreibt. Die kurzfristige betriebswirtschaftliche Betrachtung zeigt, dass die öffentliche Ladeinfrastruktur derzeit oft ein strategischer Verlustbringer mit hohem Kundenbindungspotenzial ist.

Um den Markthochlauf zu beflügeln und die Investitionen zu rechtfertigen, müssen Stadtwerke:

  1. Auslastungsmanagement fokussieren: Mittels dynamischer Preisgestaltung und gezielter Standortwahl die Auslastung signifikant über die 13,5%-Break-Even-Schwelle heben, um eine notwendige Marge von 5–7% zu erwirtschaften.
  2. Regulatorische Wertschöpfung nutzen: Die Ladeinfrastruktur explizit als steuerbares Asset im Sinne von § 14a EnWG entwickeln, um zukünftige Erlöse im Netzbetrieb zu sichern.
  3. Konzessionsnutzung optimieren: Die Nutzung des öffentlichen Raums muss als integraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und der langfristigen Kundenakquise bilanziert werden, auch wenn die Amortisationszeit länger ist als bei konventionellen Assets.

Die Transformation zum Massenmarkt ist in vollem Gange. Doch ohne eine stringente betriebswirtschaftliche Steuerung und die Nutzung regulatorischer Hebel bleibt das Engagement der Energiebranche eine reine Subvention des Verkehrssektors.


Diskutieren Sie mit! Welche strategischen Hebel sehen Sie für Ihr Stadtwerk, um den Business Case für Ladeinfrastruktur profitabel zu gestalten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren!

Praxis-Fragen für Ihr Stadtwerk

Experten-Antworten von Karla Kaufmann

Die Antwort sollte spezifische Maßnahmen zur Auslastungssteigerung (z.B. dynamische Preismodelle, Kooperationen mit lokalen Unternehmen, Nutzung von Parkraumdaten) und KPIs zur Messung des Deckungsbeitrags pro Säule darstellen.

Die Antwort sollte die notwendigen technischen Anforderungen zur Erfüllung von § 14a EnWG, die Integration in das Leitsystem sowie die erwarteten Erlöspotenziale aus Flexibilitätsmärkten oder der Reduzierung von Netzausbaukosten quantifizieren.

Die Antwort sollte strategische Partnerschaften, Ansätze zur Reduzierung der laufenden Kosten (OPEX) und konkrete Angebote zur Kundenbindung jenseits des reinen Ladestromverkaufs (z.B. integrierte Mobilitäts-Apps) vorschlagen.