Das Ende der Gasspeicherumlage: BNetzA widerruft Genehmigung zum 01.01.2026
Die BNetzA hat den Widerruf der Methodik zur Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen. Regina Recht analysiert, warum dieser Schritt erfolgt und welche operativen Konsequenzen die Umstellung auf das Erstattungsverfahren für Bilanzkreisverantwortliche und Lieferanten hat.