Keine rückwirkende Umlagebefreiung: BNetzA schließt Wärmepumpenprivileg für 2023 und 2024 aus
Die Bundesnetzagentur hat klargestellt: Die Absenkung der KWK- und Offshore-Umlage auf null gemäß § 22 EnFG für Wärmepumpen kann nicht rückwirkend für die Jahre 2023 und 2024 geltend gemacht werden. Für das Jahr 2025 gilt die Privilegierung jedoch vollumfänglich, sofern die Frist zur Datenmeldung (31. März 2026) eingehalten wird. Dies schafft Klarheit, erfordert aber sofortiges Handeln im Compliance-Management.