Ladeinfrastruktur im Bestand: Wie Stadtwerke 2026 die Mobilitätswende im Quartier steuern
2026 markiert den Wendepunkt: Der Fokus rückt auf Mehrparteienhäuser und V2G. Erfahren Sie, wie Stadtwerke durch § 14a EnWG und Digitalisierung profitieren.
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2026 markiert den Wendepunkt: Der Fokus rückt auf Mehrparteienhäuser und V2G. Erfahren Sie, wie Stadtwerke durch § 14a EnWG und Digitalisierung profitieren.
Der Markthochlauf der E-Mobilität ist in vollem Gange, doch die durchschnittliche Auslastung der Ladeinfrastruktur stagniert bei 15%. Karla Kaufmann analysiert, welche strategischen und finanziellen Hebel Stadtwerke jetzt nutzen müssen, um die Kapitalkosten zu decken und die regulatorischen Ziele (15 Mio. E-Fahrzeuge bis 2030) zu unterstützen. Der Fokus liegt auf dem urbanen Ladeverhalten und der Steuerung nach § 14a EnWG.
Die Festlegung MiSpeL der BNetzA bricht starre EEG-Regeln auf und integriert dezentrale Speicher und Ladepunkte endlich systemdienlich. Für Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber (VNB) bedeutet dies die Erschließung immenser Flexibilitätspotenziale, die zur Netzstabilisierung und zur Vermeidung teurer Ausbaumaßnahmen essenziell sind. Wir analysieren die strategischen Implikationen der Abgrenzungs- und Pauschalmodelle.