Keine Rückwirkung: BNetzA schließt Wärmepumpen-Privileg für 2023 und 2024 aus
Die Bundesnetzagentur hat präzise Stellung zur zeitlichen Anwendung der Umlagebefreiung für Wärmepumpen gemäß § 22 EnFG bezogen. Während 2025 als voll anwendbar gilt, ist eine Rückwirkung für 2023 und 2024 ausgeschlossen. Netzbetreiber müssen die Frist 31. März 2026 für die Meldungen 2025 zwingend beachten.