BNetzA ordnet Marktregeln neu: Das Ende von ARegV und Co.
Die BNetzA übernimmt nach dem EuGH-Urteil die alleinige Festlegungskompetenz. Was bedeutet das Aus für ARegV und StromNEV finanziell für Stadtwerke? Karla Kaufmann rechnet nach.
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Die BNetzA übernimmt nach dem EuGH-Urteil die alleinige Festlegungskompetenz. Was bedeutet das Aus für ARegV und StromNEV finanziell für Stadtwerke? Karla Kaufmann rechnet nach.
Die finale RAMEN-Festlegung der BNetzA sorgt für eine Überraschung: Kosten für Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG (TAF10-Werte) sind nun doch auf die Netzentgelte wälzbar. Wir analysieren die regulatorische Kette und die finanziellen Auswirkungen für Netzbetreiber und Endkunden.
Die jüngsten Festlegungen der BNetzA zu RAMEN und NEST bergen eine strategische Überraschung: Die Kosten für TAF10-Werte, die Netzbetreiber zur Steuerung benötigen, sind nun wälzbar auf die Netzentgelte. Karla Kaufmann analysiert, was dies für die Effizienzziele, die Erlösobergrenze (EOG) und die kaufmännische Planung bedeutet. Ein signifikanter finanzieller Vorteil für Netzbetreiber.
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